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Autor Thema: Keinen neuen Vertrag unterschrieben. Hohe Kosten im Allg. Tarif. Wie weiter?  (Gelesen 8963 mal)

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Offline EmptyWallet

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Auch auf die Gefahr hin, dass die Antworten auf die Fragen schon irgendwo stehen: Wie weiter?

Der Sondervertrag S-1 der ENSO wurde uns zum 31.12.2006 gekündigt. Danach haben wir keinen neuen Vertrag unterschrieben. Wir baten die ENSO mehrmals die Billigkeit des Einstiegspreises beim neuen VARIO-Tarif durch Offenlegung der Kalkulation zu erläutern. Dies geschah – wie zu erwarten – bisher nicht.
Im Ergebnis wurden wir in den teuren Allgemeinen Tarif eingestuft.

Inzwischen haben wir nach dem BGH-Urteil Post von der ENSO erhalten. Das Guthaben aus dem vom Gericht betrachteten Zeitraum wurde mit Forderungen aus der Folgezeit (Allg. Tarif) verrechnet. Erhebliche Forderungen ergeben sich nun, weil wir natürlich weiterhin die Zahlungen nach dem – unserer Ansicht nach weiter bestehenden – Sondervertrag S-1 ausgerichtet haben.

Fraglich ist für uns, ob wir rechtmäßig in den Allgemeinen Tarif eingestuft wurden. Darf ich auch schon eine Offenlegung des Einstiegspreises verlangen? Darf die ENSO eine Verrechnung zwischen unserem Guthaben aus dem beanstandetem Zeitraum und (angeblich) offenen Forderungen (aus Allg. Tarif) vornehmen?
Wie sollte ich mich überhaupt weiter verhalten? Weiter hohe Kosten im Allg. Tarif anlaufen lassen?

Offline Cremer

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@EmptyWallet,

es kommt drauf an, wie der gekündigte Vertrag aussah.

Also wurde er wirksam gekündigt?

z.B. Wer kann da kündigen?

Einseitig oder müssen beide einvernehmlich kündigen?
MFG
Gerd Cremer
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Offline EmptyWallet

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@ Cremer

Nach den Bedingungen des Sondervertrages S-1 durfte jede Seite bei Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen.

Die Frist hat die ENSO natürlich eingehalten.

Offline tangocharly

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@EmptyWallet

Nur mal so auf die Schnelle:

Ob der Sondervertrag noch weiter gilt oder ob nicht, sollten Sie über einen Anwalt klären lassen; das schaffen wir über das Forum nicht.

Aber grundsätzlich ist es nicht falsch, den bisherigen Preis weiter zu zahlen und auf jeden Fall den Widerspruch gem. § 315 BGB gegen den Gesamtpreis aufrecht erhalten.

Eines ist aber klar, wenn Sie in der Zwischenzeit mit Ihren Zahlungen eine Verrechnungsbestimmung getroffen haben, dann ist eine andere Verrechnung durch den Versorger nicht mehr möglich (§ 367 Abs. 2 BGB).
So wie Sie eine Verrechnungsbestimmung Ihrer Zahlung zugeordnet haben, so ist diese verbindlich geworden, weil der Versorger Ihre Zahlungen nicht zurück gewiesen hat.

Verstehe noch nicht, wie Sie zu Guthaben kommen konnten; aber eine Verrechnung durch den Versorger erscheint mit derzeit als ausgeschlossen, §§ 818 III, 819 BGB.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline bjo

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Hallo,
genauso ist es mir als RWE Kunde auch ergangen. Bis zum Rausschmiss wurde ich immer zum günstigsten Tarif abgerechnet ohne je einen Vertrag unterschrieben zu haben.

Was interressiert dich eigendlich der aktuelle Preis ?

Beim Sondervertrag bestreitest du das recht zur Erhöhung
im Streitfall bekommt man das zuviel gezahlte Geld zurück ohne
gekürzt haben zu müssen!

In der Grundversorgung bestreitest du die Billigkeit eines Preises ab deiner ersten nicht annerkannten Jahresrechnung!

ich mach wie folgt weiter
- kürzen, auf den Preisstand von 12/2005!
- ich widerspreche allen Kündigungen, Schreiben usw..
- ich verbiete Aufrechnungen, da damit mein Recht ausgekontert wird!

und im übrigen, auf der Startseite findest du einiges zum Thema zwangsweise Vertragswechsel!

Offline crusterer

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Hallo,

genau dieses Thema bzw. diese Frage beschäftigt uns auch. Auch wir haben nach Urteilsverkündigung eine Abrechnung der Enso bis zum 31.12.2006 erhalten. Nun wissen wir aber nicht wie wir ab dem 01.01.2007 abgerechnet werden, da wir keinen neuen Vertrag unterschrieben haben und somit in die Grundversorgung gerutscht sind. Bei der Abrechnung hat uns Enso somit unser Guthaben der Abrechnung 2007 mit den von uns einbehaltenen Summen verrechnet.
Verlangt man nun eine Abrechnung ab 01.01.2007 nach dem Vario-Tarif oder hat es Sinn weiterhin nach §315 und dem zuletzt akzeptierten Preis von dem S1 zu kürzen?!
Bitte helft mir, ich bin hochschwanger  und habe eigentlich keine Lust mich jetzt noch mit solchen Dingen zu beschäftigen und im Netz nach Lösungen zu suchen! Vielen lieben Dank! Vielleicht hat jemand einen Musterbrief auf Lager, welchen er nach der Abrechnung von ENSO im Mai verwendet hat.
Lieben Dank!!!

Offline bjo

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Zitat
Original von crusterer
Hallo,

Verlangt man nun eine Abrechnung ab 01.01.2007 nach dem Vario-Tarif oder hat es Sinn weiterhin nach §315 und dem zuletzt akzeptierten Preis von dem S1 zu kürzen?!
Lieben Dank!!!

was für eine Rechnung die letzendlich schicken ist völlig egal!
- dein Vertragsstatus klärt sich erst im Verfahren!
- nehme aktuelle Widerspruchsschreiben die gelten für Sonderverträge und §315

Offline Cremer

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@crusterer,#

weiterhin Widerspruch einlegen

bei Tarifkunden nach § 315
bei Sondervertragskunden nach § 307

und eigene Jahresrechnungen erstellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline wxdf

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Keinen neuen Vertrag unterschrieben. Hohe Kosten im Allg. Tarif. Wie weiter?
« Antwort #8 am: 17. November 2008, 08:38:12 »
Ich erhielt am 21.10.2008 eine Jahresrechnung auf Basis der Grundversorgung. Danach hätte ich 214,75 € plus 85,58 € als Differenz zwischen ENSO-Berechnung und von mir gekürzten Beträgen aus 2006 zahlen sollen.
Nachdem ich mich darüber per e-mail aufgeregt und darauf verwiesen hatte, daß die ENSO schließlich einen Prozeß einschließlich Revisionsbegehren verloren hat, geschah plötzlich ein kleines Wunder:
Mit Schreiben vom 7.11.2008 teilt die ENSO zerknirscht mit, sie habe die Rechnung überarbeitet und ich würde nunmehr 141,17 € zurückgezahlt bekommen!
Gleichzeitig listet sie auf, sie sei ja gar nicht so böse und habe bis auf die letzte Erhöhung im September 2008 die Preise immer geringer als die Vorlieferanten erhöht:

Termin Erhöhung Vorlieferant Erhöhung ENSO (jeweils in ct/kWh)
Januar 2008 0,328 0,28
April 2008 0,3525 0,32
Juli 2008 0,4846 0,0
September 2008 0,0 0,56

kumulativ damit 1,1651 1,1600

Gleichzeitg wurde mir ein VARIO-Vertrag angeboten, der rückwirkend ab 1.11.2008 gelten würde, wenn ich bis zum 30.11.2008 unterschreibe (7,22 ct/kWh + Grundpreis 207,06 Euro jährlich).
Hmmm ... nun könnte ich laut Verifox-Preisvergleich zwar ein bischen sparen, indem ich zu Mitgas wechsele, weil die einen niedrigeren Grundpreis haben, aber ich weiß nicht so recht, ob mir das viel bringt. Man weiß ja nie, was den Versorgern wann wieder an Preiserhöhungen einfällt

 

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