Sperrung des GAS - Hausanschlusses
Ja, ergänzen möchte ich, dass in nicht wenigen Fällen das Betreten des Hauses zur Sperrung des Gasanschlusses gar nicht erforderlich ist: im Bürgersteig vor dem Haus befindet sich oftmals ein Absperrschieber mit dem die Hauszufuhr gesperrt werden kann (erkennbar mit dem Schriftzug auf dem ca. 10 cm großen Deckel: GAS oder nur G). Ich empfehle deshalb, in den Widerspruch auch die Möglichkeit dieser Sperre einzubeziehen, falls ein derartiger Schieber außerhalb des Hauses liegt.