Richtig gut, dass die Düsseldorfer auf der Linie des BGH-Kartellsenats bleiben.
Unterstellt man, es gäbe einen Wärmemarkt, dann müsste jeder der seine fünf Sinne beieinander hat fragen, wie ein Gaspreis einen Oelpreis beeinflussen können soll, wenn beide wie zwei Kanuten in die gleiche Richtung rudern.
Man muss sich nur mal vorstellen, wie der eine den anderen überholen wollte.