Hallo, g-ka,
Verweisung auf ein „anderes“ Urteil (oder Beschluss) ist irrelevant – gilt jeweils nur für die/den jeweils Klagenden oder Kläger:
Billigkeitskontrolle als EinzelfallprüfungUnd wegen Deiner Frage – jedoch ohne ‚wirkliche’ Antwort, außer dieser:
Man muss anfordern, um zu erhalten, was man will:
http://www.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=jOberlandesgericht(e), Ort: Naumburg
Telefon: 03445 280
Fax: 03445 282000
URL:
http://www.justiz.sachsen-anhalt.de/olgMail:
poststelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.dePostanschrift:
Postfach 16 55, 06606 Naumburg
\"Rechtsprechung
Den anonymisierten Volltext von Entscheidungen des Oberlandesgerichtes erhalten Sie auf schriftliche Anforderung.
Diese kann per E-Mail (bibliothek@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de),
per Fax an die Nummer 0 34 45 / 28 20 00
oder auf dem Postweg an das Oberlandesgericht Naumburg, Bibliothek,
Domplatz 10, 06618 Naumburg gerichtet werden.
Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben immer das Aktenzeichen der gewünschten Entscheidung und Ihre komplette postalische Anschrift (kein Postfach) an.
Die Kosten für die Entscheidungsübersendung betragen bei Übersendung in Papierform 0,50 Euro pro Seite und bei Übersendung per E-Mail 2,50 Euro pro Entscheidung. Bitte vermerken Sie die Kostenzusage direkt in Ihrer Anforderung.\"
und hier noch „nebenbei“: Justiz in Sachsen-Anhalt:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=2953http://www.asp.sachsen-anhalt.de/presseapp/data/olg/2006/023_2006.htmggf. kann man über die Geschäftsstelle Entscheidung erfragen und auch erhalten.
Wenn Du bekommen hast, könntest Du hier auch einstellen - hochladen oder als link.
Denn vielleicht ist die Entscheidung für andere Kunden anderer EVU ebenfalls interessant ...
Gruß
e-Stromer