Hallo Herr Fricke,
neben der Preiserhöhung will e.on wohl auch Klarheit schaffen bzgl. der Vertragsart Grundversorgung und Sondervertrag, da möglicherweise ältere Verträge nicht exakt oder nur schwer nach der Vertragsart bestimmt werden können (Vermutung meinerseits, da mein Vertrag von 2004 einerseits als Sondervertrag über 2 Ecken verstanden werden kann andererseits gab es damals nur ein 4-stufiges Tarifsystem und die automatische Einstufung in den preiswertesten Tarif und ich frage mich, was ist die Grundversorgung dabei?
In einem Beiblatt zur Preiserhöhung ist erwähnt, dass die 4 Tarife bei E.ON BestpreisGas als Sondervertrag zu verstehen sind. Zusätzlich gibt es die Grundversorgung in der ebenfalls 4 Tarifstufen genannt sind, aber die Preise etwas höher sind als im Sondervertrag.
Es wird darauf hingewiesen, dass E.ON - bei Einverständnis des Kunden - weiterhin die Konditionen BestpreisGas zur Anwendung bringt (und damit Sondervertrag besteht). Man kann dem allerdings bis 31.7. widersprechen und wird dann mit den Preisen der Grundversorgung beliefert.
Ob der Widerspruch sinnvoll ist, weiss ich allerdings nicht.
Schönen Tag.