Ging es bei dem Revisionsverfahren nicht auch vordergründig um die Frage, ob die als Sonderpreisregelung 1,2 bezeichneten Verträge Sonderverträge sind?
Dies hatte ja das LG Chemnitz verneint.
Ich habe noch einen Vertrag aus dem Jahr 1994; dieser wurde damals auf den Rechnungen ausdrücklich als Sondervertrag (Gas nach Sondervertrag) bezeichnet und ist bis heute weder gekündigt worden, noch wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Das will EGS natürlich heute nicht mehr wahrhaben, beruft sich darauf, das keine Unterlagen mehr vorhanden wären.
Ich habe den gesamten Schriftverkehr seit 1994 vorliegen, alles deutet auf einen Sondervertrag ohne wirksame Preisänderungsklausel hin.
Viele Grüße
fsgj6