Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: EGS droht mit Amtsgericht  (Gelesen 12417 mal)

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Offline mAcg

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #15 am: 15. Juli 2008, 00:04:54 »
Anwalt empfehlen kann ich leider auch nicht.
Ich glaube aber, dass hier bei allen Beteiligten im Thread die Gerichtsbescheide synchron einflattern werden. Insofern bin auch ich für einen Hinweis dankbar.

Offline QE.2

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #16 am: 02. August 2008, 15:03:06 »
Hallo

Habe heute ebenfalls das übliche Schreiben erhalten. Was mich jetzt interessieren würde, die EGS behauptet, daß das Urteil nun rechtskräftig wäre. Habe versucht im Netz was dazu zu finden, aber leider nichts. Es wollten doch auch einige der Kläger in Berufung gehen, da dürfte das dann doch nicht rechtskräftig werden, oder? Weiß jemand da jemand besser Bescheid?

Gruß QE.2

Offline Cremer

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #17 am: 02. August 2008, 23:27:36 »
@QE.2

welches Urteil?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline mAcg

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #18 am: 03. August 2008, 10:16:12 »
ja gegen das Urteil vom LG Chemnitz wurde Berufung eingelegt. Weshalb die EGS behauptet, dass das Urteil gegenüber 364 Klägern rechtskräftig sei, erschliesst sich mir auch nicht.

Offline QE.2

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #19 am: 03. August 2008, 15:14:43 »
Hallo

Ja, es war natürlich das Chemnitzer Urteil gemeint. Hab´nun auch mal richtig gelesen und da stand das mit den 364 Klägern , die das Urteil scheinbar akzeptiert haben. Ich weiß nicht, aber ich glaube, damit ist das für die rechtskräftig. Ich werde auf jeden Fall der EGS wieder widersprechen und weiterhin die Zahlungen kürzen.

Gruß QE.2

Offline Zasche

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #20 am: 06. August 2008, 15:32:15 »
Hallo,
60 Kläger haben Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.
Die Verhandlung ist auf den 07.10.08 vor dem Oberlandesgericht Dresden angesetzt.
Ich gehöre zu den 40 Klägern, die in Widerspruch gehen.
Die Erdgas Südsachsen hat mir kein Schreiben geschickt.
Ich habe die Abschläge wegen des niedrigen Verbrauches von gewünschten
131 € auf 62€ pro Monat gekürzt.
Mit Schreiben vom 25.07.08 hat mir Erdgas Südsachsen diesen
Betrag für weitere Abschläge bestätigt! :P

Viele Grüße aus dem schönen Vogtland

Zasche

Offline RR-E-ft

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #21 am: 06. August 2008, 15:35:49 »
Wer das Urteil gegen sich nicht rechtskräftig werden lassen wollte, ist dagegen vor dem OLG Dresden in Berufung gegangen.

Offline QE.2

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #22 am: 18. August 2008, 18:49:53 »
Hallo

Habe nun genau den gleichen Schriftwechsel wie \"Silla\" am Amfang dargelegt hat. Ich werde denen wohl nur wieder kurz mitteilen, daß ich an meinem Widerspruch festhalte. Wie sieht es denn bei den anderen aus, vor allem eben bei \"Silla\"?
Kann übrigens jemand was dazu sagen, wie das dann im Einzelnen über den Fond läuft, falls die mich wirklich verklagen?

Gruß QE.2

Offline RuRo

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #23 am: 18. August 2008, 21:17:55 »
Zitat
Original von QE.2

Kann übrigens jemand was dazu sagen, wie das dann im Einzelnen über den Fond läuft, falls die mich wirklich verklagen?

Gruß QE.2

Unterstellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind - unproblematisch

Klageschrift mit Kopie des Unbilligkeitseinwands nach Musterbrief des BdE an selbigen schicken.

Mit Anwalt aus Anwaltsliste Kontakt aufnehmen - Mandatsübernahme klären.

Vollmacht an RA erteilen - fertig.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline thomasmuckus

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #24 am: 30. September 2008, 19:16:51 »
Hallo,
ich bin neu hier, habe mich auf Empfehlung nun mal angemeldet >
Folgende Situation (in Kurzfassung, da ja kein Einzelfall) > seit 06/05 im Widerspruch gegen alle Preisehöhungenmir einschl. Musterschreiben, mehrfache Antworten der Erggas-Südsachsen, Höhepunkt > Androhung einer Zahlungsklage beim für mich zuständigen Amtsgericht ab 30.09.08 > Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung > Anwalt > heute Anruf vom Anwalt, das er nach ausführlicher Prüfung der beiden, in Chemnitz ergangenen Urteile in Verbindung mit dem öfters zitierten Urteil des Bgh wenig Erfolgsaussichten sieht > Kann mir jemand irgend eine Tipp geben, ich kann die Grundlage für eine Zahlungsklage nicht so richtig nachvollziehen, das oft erwähnte Urteil von Chemnitz betrifft mich m.E. nicht, da ich kein Kläger bin, das Urteil noch nicht endgültig Rechtskräftig ist 8stimmt der Termin der Berufungsverhandlung der ca. 60 Leute am 07.10.08 ?)
Wie verhält man sich nun richtig ?(sofern das überhaut möglich ist)
T.H.
P.S. gegen die erneute Preiserhöhung von ca. 20 % vom 25.08.08 habe ich natürlich auch erstmal Widerspruch eingelegt

Offline Rosé

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #25 am: 30. September 2008, 23:05:19 »
habe am 20.8. auch einen brief vom Versorger bekommen, mit dem hinweis, das aufgrund kein Zahlungseingang erfolgt ist gerichtliche Schritte nun eingeleitet werden. Bis heute noch keine reaktion. Denke mal das EGS das Urteil von Dresden abwarten wird. Welcher  Anwalt vertritt dich wenn ich mal fragen darf, habe bis heute noch keinen gefunden der sich mit Wirtschaftsprüfung beschäftigt?

Offline mAcg

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #26 am: 01. Oktober 2008, 11:16:37 »
Mahlzeit,

identische Situation bei mir, wie bei Rose.
Empfehlungen zum Thema Anwalt würden mich auch interessieren.

Offline QE.2

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #27 am: 17. Oktober 2008, 17:11:41 »
Hallo

Habe heute nun einen gerichtlichen Mahnbescheid über die strittige Summe plus Zinsen und Bearbeitungskosten erhalten. Werde dem wiedersprechen, denn ansonsten hätte das bisherige Theater ja überhaupt keinen Sinn gemacht.

Gruß QE.2

Offline elmex

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #28 am: 18. Oktober 2008, 08:26:06 »
Zitat
Original von thomasmuckus
heute Anruf vom Anwalt, das er nach ausführlicher Prüfung der beiden, in Chemnitz ergangenen Urteile in Verbindung mit dem öfters zitierten Urteil des Bgh wenig Erfolgsaussichten sieht >

Wenden Sie sich an einen Anwalt in der Anwaltsliste des Bundes der Energieverbraucher. Dieser muss auch nicht zwingend vor Ort sein, denn das Mandat läßt sich auch über eine gewisse Distanz bearbeiten. Holen Sie sich dort Rechtsrat unter Vorlage Ihrer gesamten Unterlagen (Verträge, Abrechnungen, Korrespondenz) ein.

Möglicherweise sind Sie sogar Sondervertragskunde bei der EGS, so dass die vom Versorger bemühten Urteile in der Sache gar nicht auf Ihren Fall zutreffen...

Offline Zasche

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #29 am: 22. Oktober 2008, 11:05:36 »
Verhandlung vor dem Oberlandesgericht am 21.0ktober 2008
-ein kurzer Bericht eines Teilnehmers.

Der Vorsitzende Richter eröffnete die Beratung mit zwei Vorschlägen:
  1. Vergleich zwischen den Parteien
  2. Verschiebung des Verhandlungstermines, um die Entscheidungen des            
       das Obersten Gerichtes in ähnlichen Verfahren abzuwarten.

Der Vorsitzende hatte sich vorher von beiden Parteien versichern lassen, dass der Wille besteht, das Verfahren bis zur letzten Instanz durchziehen zu wollen.Verfahrenskosten lt.Richter ca. 20T€.

Der Vergleich wurde von Erdgas Südsachsen nicht in Betracht gezogen, da eine
Ungleichbehandlung seiner Kunden auftreten würde.

Der Richter begründete seinen Vorschlag einer Verschiebung mit unterschiedlichen Urteilen des Zivilsenates und des Kartellsenates zu den allgemein strittigen Punkten, so z.B., ob ein einheitlicher Wärmemarkt besteht,
oder nicht.
In der Diskussion stellten die Richter klar, dass beim Oberlandesgericht
Dresden Identität besteht bei den handelten Personen von Zivilsenat und Kartellsenat.

Auf Anregung der Richten haben die Parteien in getrennter Beratung ihren
Standpunkt erarbeitet.
Die Mehrheit der Kläger hat sich dann für einen \"Durchentscheid\" entschieden.
Das Argument des Anwaltes der Kläger, dass die Kläger nach einem Urteil wieder frei wären
für einen Anbieterwechsel, kann ich persönlich nicht nachvollziehen, da
mein Einstiegspreis bei 3,79Cent/Kwh gegenüber einer Forderung der
Erdgas von gegenwärtig 6,26 C/Kwh liegt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich bei den anderen Klägern das Verhältnis gravierend anders gestaltet.
Das Gericht hat sich dann mit seiner Meinung  durchgesetzt, indem
hilfsweise dem Klägervertreter eingeräumt wurde, in einem
weiteren Schriftsatz den Rechtsanspruch detaillierter zu begründen.
Inhaltlich ging es darum, ob die Preiserhöhungen oder der Gesamtpreis
strittig sind und wie die Preisbasis 1.Juli 2005 bestimmt wird.Weiterhin
wurde klar gestellt, dass das vom Beklagten vorgelegte Gutachten nicht
wie vom Landgericht Chemnitz als Gutachten, aber als Vortrag des Beklagten gewertet wird und der Kläger noch begründen müsse, weshalb er  
den Vortrag ablehnt.
Das Gericht räumte beiden Parteien eine Frist von jeweils 5 Wochen ein.
Damit hat das Gericht erreicht, dass seine Entscheidung nach den anstehenden Beschlüssen des Obersten Gerichtes zu treffen ist.

Zasche

 

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