Hallo an alle Mitstreiter,
EGS hat nach der Abweisung der Sammelklage durch das Landgericht Chemnitz vom 06.05.08 seine offenen Forderungen verlangt. Daraufhin habe ich EGS kurz mitgeteilt, dass ich weiterhin an meinem Einspruch festhalte und dass das Teilurteil sowieso nicht rechtskräftig ist. Eine Woche später erhielt ich dann folgende Mitteilung:
„Das Landgericht Chemnitz hat inzwischen in zwei Urteilen sehr ausführlich begründet, warum die von EGS vorgenommenen Preisanpassungen rechtmäßig gewesen sind. Unser Unternehmen konnte bisher in allen Prozessen, also auch vor den Amtsgerichten, den Nachweis führen, dass das Unternehmen nicht einmal die Bezugskosten vollständig an die Kunden weitergegeben hat.“
EGS gibt nun noch „etwas Bedenkzeit“ und verlängert ihr freundliches Ratenzahlungsangebot um 14 Tage ab Briefdatum, bis Ende Juni, mit einem erpresserischen Zusatz: „Sollten Sie diesen Termin verstreichen lassen, wären wir zu unserem Bedauern gezwungen, vor dem zuständigen Amtsgericht eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen.“
Plötzlicher Druck und rascher Briefwechsel erklären sich vielleicht dadurch, dass die Forderungen nicht verjähren sollen. Erstmalig hatte ich der Erhöhung zum 01.07.05 widersprochen. Wie sieht es da mit der Verjährung aus, eine Billigkeit vorausgesetzt?
Ist EGS vor den Amtsgerichten wirklich erfolgreich gewesen?
Wie soll darauf reagiert werden?
Hat noch jemand ein ähnliches Schreiben erhalten?
Recht vielen Dank im Voraus!
Gruß
Silla