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Autor Thema: EGS droht mit Amtsgericht  (Gelesen 12419 mal)

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Offline Silla

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EGS droht mit Amtsgericht
« am: 16. Juni 2008, 08:36:23 »
Hallo an alle Mitstreiter,

EGS hat nach der Abweisung der Sammelklage durch das Landgericht Chemnitz vom 06.05.08 seine offenen Forderungen verlangt. Daraufhin habe ich EGS kurz mitgeteilt, dass ich weiterhin an meinem Einspruch festhalte und dass das Teilurteil sowieso nicht rechtskräftig ist. Eine Woche später erhielt ich dann folgende Mitteilung:
„Das Landgericht Chemnitz hat inzwischen in zwei Urteilen sehr ausführlich begründet, warum die von EGS vorgenommenen Preisanpassungen rechtmäßig gewesen sind. Unser Unternehmen konnte bisher in allen Prozessen, also auch vor den Amtsgerichten, den Nachweis führen, dass das Unternehmen nicht einmal die Bezugskosten vollständig an die Kunden weitergegeben hat.“

EGS gibt nun noch „etwas Bedenkzeit“ und verlängert ihr freundliches Ratenzahlungsangebot um 14 Tage ab Briefdatum, bis Ende Juni, mit einem erpresserischen Zusatz: „Sollten Sie diesen Termin verstreichen lassen, wären wir zu unserem Bedauern gezwungen, vor dem zuständigen Amtsgericht eine entsprechende Entscheidung herbeizuführen.“

Plötzlicher Druck und rascher Briefwechsel erklären sich vielleicht dadurch, dass die Forderungen nicht verjähren sollen. Erstmalig hatte ich der Erhöhung zum 01.07.05 widersprochen. Wie sieht es da mit der Verjährung aus, eine Billigkeit vorausgesetzt?
Ist EGS vor den Amtsgerichten wirklich erfolgreich gewesen?
Wie soll darauf reagiert werden?
Hat noch jemand ein ähnliches Schreiben erhalten?

Recht vielen Dank im Voraus!
Gruß
Silla

Offline kamaraba

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #1 am: 16. Juni 2008, 08:42:10 »
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline Silla

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #2 am: 17. Juni 2008, 08:40:18 »
Weiß denn wirklich niemand, ob EGS vor den Amtsgerichten erfolgreich gewesen ist bzw. welche Verfahren es da gegeben hat?

Offline Thomas S.

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #3 am: 19. Juni 2008, 08:39:05 »
So langsam sollte auch der letzte Kunde mitbekommen haben, daß man auf eine Nichtschuld nicht zahlt - da das einer Anerkenntnis gleich kommt und in der Regel nicht zurückgefordert werden kann, auch wenn unter Vorbehalt gezahlt wurde.

Nach BGB ist so eine Verfahrensweise zu unterlassen.

Dazu gab es bereits Gerichtsentscheidungen.

Entweder zahlen und sicherlich raus aus dem Protest - oder weitermachen.

UND VON EINEM ANWALT BERATEN LASSEN, DER DIE MATERIE KENNT - wenn man es selber nicht versteht...

Zuständig für Streitigkeiten nach dem Energierecht laut EnWG §102 sind ausschließlich die Landgerichte, Kammer für Handelssachen. Wenn man das Amtsgericht darauf hinweist, kann es nicht weiterverhandeln - und schon ist man auf der Schiene zum Kartellgericht.

Offline Black

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #4 am: 19. Juni 2008, 14:17:21 »
Zitat
Original von Thomas S.
Zuständig für Streitigkeiten nach dem Energierecht laut EnWG §102 sind ausschließlich die Landgerichte, Kammer für Handelssachen. Wenn man das Amtsgericht darauf hinweist, kann es nicht weiterverhandeln - und schon ist man auf der Schiene zum Kartellgericht.

Leider kann man das nicht so eindeutig sagen, denn § 102 EnWG gibt vor:

1) Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes die Landgerichte ausschließlich zuständig. Satz 1 gilt auch, wenn die Entscheidung eines Rechtsstreits ganz oder teilweise von einer Entscheidung abhängt, die nach diesem Gesetz zu treffen ist.

Jetzt stellt sich die Frage wie weit der Rahmen für \"aus diesem Gesetz\" - also dem EnWG zu ziehen ist. Dezeit macht da jedes Gericht was es will. Denn im Bereich der Billigkeitskontrolle geht es ja um § 315 BGB und nicht um eine Norm des EnWG, was einer Anwendung des § 102 EnWG entgegensteht.

Andere Meinungen sagen, dass die Anknüpfung an das EnWG im weitesten Sinne genügt und bejahen die Zuständigkeit des Landgerichts auch für lagen zur Preisbilligkeit.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline Thomas S.

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #5 am: 19. Juni 2008, 15:01:10 »
Richtig, aber: es geht um den Preis.

Kann man das deshalb nicht mit dem §1 EnWG

Zitat
Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige,verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundeneVersorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.

begründen? Das Gesetz ist also genau dazu da, das BGB regelt diesen Fall \"nur\" hilfsweise, und alle anderen Fälle außerhalb der Energieversorgung direkt...  ;)

Offline RR-E-ft

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #6 am: 19. Juni 2008, 15:13:54 »
@Thomas S.

Begründen kann man alles. Nur entscheiden eben die Gerichte diese Frage bisher unterschiedlich.

Im Falle EGS ist ein Zahlungsklageverfahren von einem Amtsgericht an die Kammer für Handelssachen beim Landgericht Chemnitz verwiesen worden, die ihrerseits über die Klage noch nicht verhandelt und entschieden hat. Für den Verbraucher ist wichtig, dass er sich vor dem Landgericht durch einen Anwalt vertreten lassen muss, wenn er kein Versäumnisurteil kassieren will. Mir persönlich sind zwar Zahlungsklageverfahren der EGS bekannt, die seit 2005 bei Amtsgerichten angebracht wurden, jedoch dabei keine Entscheidungen zugunsten der EGS. (Klageabweisende Urteile aber auch nicht).

Offline Black

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #7 am: 19. Juni 2008, 16:24:55 »
Der Verweis auf § 1 EnWG dürfte zumindest nach meiner Auffassung nicht überzeugen denn:

- es handelt sich um keine direkte Anspruchsgrundlage sondern nur eine Gesetzeszielbestimmung
- die entscheidenden §§ 433 und 315 BGB sind spezieller und eben im BGB zu finden

denkbar wäre im Bereich der GV eine Anknüpfung an § 36 EnWG zu finden.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline RR-E-ft

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #8 am: 19. Juni 2008, 16:31:32 »
@Black

In den mir bekannten Verfahren hat der Prozessbevollmächtigte der EGS unter Hinweis  auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 09.02.2007 erfolgreich die Verweisung an die Kammer für Handelssachen des LG Chemnitz beantragt. Es liegen eine ganze Reihe von Beschlüssen vor, nach denen Zahlungsklageverfahren von Amtsgerichten an die Kammern für Handelssachen bei Landgerichten verwiesen wurden. Teilweise wurde auch gleich bei den Kammern für Handelssachen auf Zahlung geklagt. Es macht auch Sinn, dass die Verfahren konzentriert werden, um eine divergierende Rechtsprechung zu verhindern. Dieser Gedanke kommt auch in § 103 EnWG zum Tragen.

Offline Black

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #9 am: 19. Juni 2008, 16:35:44 »
Da stimme ich Ihnen zu. Ich wäre auch mit einer generellen Sonderzuständigkeit der Landgerichte glücklicher. Ich kenne aber auch Fälle in denen das AG seine Zuständigkeit bejaht hat, und solche in denen das LG an das AG verwiesen hat.
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Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline mAcg

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #10 am: 04. Juli 2008, 15:40:36 »
habe das Schreiben heute ebenfalls bekommen. Sollte ich das bis zum Eintreffen eines grichtl. Mahnbescheides einfach ignorieren oder ist es besser mit einem erneuten Einspruch o.ä. zu reagieren?

Offline Rosé

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #11 am: 13. Juli 2008, 20:20:16 »
habe auch ein schreiben bekommen mit der aufforderung bis zum  04.07 den offenen betrag in höhe von 880,00 € zu begleichen, ansonsten werden gerichtliche maßnahmen eingeleitet.Anfallende Gerichtskosten gehen zu meinen lasten. Hat jemand hier denn nun schon einen mahnbescheid von EGS bekommen und kennt hier jemand einen guten Anwalt aus der region Chemnitz?

Offline Cremer

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #12 am: 13. Juli 2008, 22:09:06 »
@Rose,

es wäre ratsam, mal eine Schutzbrief hienterlegen zu wollen und einen Anwalt für Enegierecht zu konsultieren.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #13 am: 14. Juli 2008, 13:39:01 »
Zitat
Original von Cremer
@Rose,

es wäre ratsam, mal eine Schutzbrief hienterlegen zu wollen und einen Anwalt für Enegierecht zu konsultieren.

Was soll ratsam sein?

Offline Gebhardt :-)

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EGS droht mit Amtsgericht
« Antwort #14 am: 14. Juli 2008, 22:47:20 »
Hallo in die Runde,

und mein erster Beitrag. Habe ebenfalls seit Oktober 2004 den Preiserhöhungen wiedersprochen und entsprechend die Rechnungen gekürzt. Nach langem Schweigen erhöht jetzt anscheinend ESG den Druck. Sie haben mir eine Frist bis 15.07 gesetzt, um die offenen Forderungen von ca. 1100,-€ zu begleichen, wenn nicht, gerichtliche Maßmahmen.
Da ich eine Rechtschutzversicherung besitze, schmeiß ich natürlich nicht gleich die Flinte ins Korn.
Kann mir jemand einen cleveren Anwalt empfehlen, der mit mir den Kampf gegen Goliath wagt :-) ?

Danke.

 

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