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Autor Thema: Erfahrungen mit der EWE nach Kürzung der Abschlagszahlung!!!  (Gelesen 4095 mal)

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Offline angeljustus

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Liebe Mitstreiter,

ich bin nun den gesamten Weg mit 1. und 2. Musterschreiben gegangen. Nach den lapidaren üblichen Antworten und Drohungen auf diese Musterschreiben (s. auch meine Beiträge in diesem Forum) tat sich seitens EWE nichts.
Es wurde trotz Widerspruchs der Rechnungsbetrag der Jahresabrechnung und die Abschlagsbeträge in vollem Umfang abgebucht. Ich habe dann meine Einzugsermächtigung mit der Begründung, dass die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung nicht durch eine nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen nachgewiesen wurde, mit sofortiger Wirkung widerrufen und den eingezogenen Betrag für April zurückbuchen lassen und nur den Rechnungsbetrag überwiesen, der sich unter Zugrundelegung der bisherigen Preise zzgl. 2 % ergibt.
Ferner habe ich darum gebeten, bei den Stromtarifen die behördliche Tarifgenehmigung gem. § 12 BTOElt nachzuweisen.
Die Antwort seitens EWE kam sehr schnell: Erstens ein Brief mit dem Hinweis, den Betrag manuell an Kontonr. xyz zu überweisen. Zweitens eine Antwort, dass der angeforderte Betrag nicht wegen des Widerspruchs eingelöst wurde, mit der Bitte um Rückruf. Drittens der wichtigste Brief mit den jetzt wohl bei \"Verweigerern\" üblichen Floskeln:

1. Hinweis auf bisher geführten Schriftverkehr...
2. Das EWE vom Bundeskartellamt nach wie vor einer der günstigsten Anbieter ist...
3. Das EWE von der Bezirksregierung Braunschweig die Genehmigung erhalten hat, die Strompreise im allgem. Tarif zu erhöhen und EWE Regio sich daran orientiert...
4. Wörtlich zitiert: \"Beide Seiten, Sie und wir, haben Ihre Argumente vorgetragen, ohne dass bislang eine Einstimmung erzielt werden konnte. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zur Vermeidung weiterer Kosten davon absehen möchten, den Schriftverkehr in dieser Sache fortzusetzen.\"
5. Nun noch eine Drohung: \"Wir bitten Sie, die Jahresabrechnung und die Abschlagsbeträge unter Berücksichtigung der aktuellen Preise zu zahlen. Falls Sie die Preiserhöhungen nicht akzeptieren und mit Ihrer Jahresabrechnung nur die alten Preise plus 2 Prozent bezahlen, werden wir zu gegebener Zeit gezwungen sein, ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen.\"

Es ist also im Prinzip nichts neues. Hinhaltetaktik, auf die Forderungen der Kunden wird in keinster Weise eingegangen. Im Gegenteil, in der örtlichen Presse wird eine neue Preisrunde angekündigt! Meines Erachtens wird der Kunde als \"Dumm\" dargestellt. Tja, Monopolismus.....

Also, in diesem Sinne werde ich weiter \"am Ball\" bleiben.   8)

Gruß angeljustus

Offline RR-E-ft

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Erfahrungen mit der EWE nach Kürzung der Abschlagszahlung!!!
« Antwort #1 am: 02. Mai 2005, 10:46:36 »
@angeljustus

Man muss Ihnen die behördliche Tarifgenehmigung nachweisen und alle Unterlagen zum Tarifgenehmigungsverfahren einschließlich der Kostenträgerrechnung nachweisen, damit Sie prüfen können, ob diese etwa Zweifel an der Ordnungsgemäßheit des Genehmigungsverfahrens gebieren (BGH Urt. vom 05.02.2003, Az. VIII ZR 111/02).

Merkwürdig erscheint, dass EWE eine Tarifgenehmigung erteilt sein soll und EWE Regio sich daran orientiere.


Vgl. Sie den Beitrag hier:

Antwort der ESAG auf Widerspruch Erhöhung Nachtspeicherstom


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline angeljustus

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Erfahrungen mit der EWE nach Kürzung der Abschlagszahlung!!!
« Antwort #2 am: 02. Mai 2005, 11:58:20 »
Hallo Herr Fricke,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde der EWE jetzt schreiben, dass die eben ihre Kalkulation offenlegen. Sollte das nicht der Fall sein, muß man das notfalls vor Gericht einklagen. Warum nicht einmal den Spieß umdrehen? Ferner behalte ich mir vor, den kompletten Schriftverkehr an die zuständige Energieaufsichtbehörde in Niedersachsen weiterzuleiten.   :wink:

Viele Grüße
angeljustus

 

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