@mk
Ein Thread zu Bielefeld
es geht natürlich um Energiepreisegenügt, dort einfach fortfahren.
Es handelt sich um eine sog. Bestpreis- Abrechnung.
Die einzelnen Tarife sind ab einem bestimmten Schwellenwert günstig, der
danach günstigste Tarif wird abgerechnet.
Bei einer bestimmten Abnahmemenge sind also zwei Tarifmodelle gleichpreisig. Das ist der Schwellenwert.
Der Schwellenwert kann dabei über den \"Grundpreis\" eingestellt werden.
Eigentlich ist ein Grundpreis dafür da, alle fixen Kosten abzudecken, die immer anfallen und auch ohne Bezug notwendig aufgewendet und natürlich auch bezahlt werden müssen, allein für die Vorhaltung der Leistung:
Verteilnetz, Personal, Gebäude etc.
Diese Kosten fallen an, ob der Versorger nun viel oder wenig Gas verkauft.
Diese \"Stellschraube\" wird gern verändert.
Der Grundpreis steigt, der Arbeitspreis sinkt dafür, insgesamt bleibt der Preis jedoch konstant.
Viele Jahre später holt man ein Diagramm hervor und zeigt dem Kunden gern, dass der Arbeitspreis in der Vergangenheit auch schon mal ordentlich gesunken war.
Die kompensierende Grundpreiserhöhung hat der Verbraucher zwischenzeitlich längst vergessen.
Das ist dann der Nachweis, dass es sich bei der Gaspreisentwicklung um keine \"Einbahnstrasse\" handelt....
Vielleicht gilt das auch bei Ihnen.
Beim Strom verhält es sich nicht viel anders.
Auch dort zeigt man die sehr \"moderate\" Entwicklung der Arbeitspreise auf.
Die dramatische Entwicklung des Gesamtpreises - in Thüringen ca. 30 % Preiserhöhung in den letzten fünf Jahren wird verschleiert.
Wenn Sie die Preisentwicklung zutreffend nachvollziehen wollen, müssen Sie auf einer Zeitschiene über die letzten fünf Jahre immer den Gesamtpreis für eine bestimmte Abnahmemenge z.B. 20.000 kWh auftragen, der sich zusammensetzt aus Grundpreis und Arbeitspreis für die entsprechende Gasmenge.
Aus den Preisen müssen Sie dabei staatliche Belastungen rausrechnen, um ein zutreffendes Bild zu erhalen.
Das Ganze machen Sie für verschiedene Abnahmemengen:
5000, 10.000, 15.000, 20.000, 25.000, 30.000 kWh/ Jahr.
Danach sehen Sie, wie sich Ihr Gaspreis tatsächlich über die Zeit entwickelt hat.
Weil der Versorger ja angeblich seinen Gewinn dabei nicht gesteigert hat - das wäre ja unbillig - müsste die Preisentwicklung zugleich die Kostenentwicklung darstellen.
Denn nur gestiegene Kosten werden ja angeblich weitergegeben.
Das Ganze vergleichen Sie dann mit der Preisentwicklung bei leichtem Heizöl vor Ort, bei den Erdgasimportpreisen des BAFA usw. und versuchen dann einfach mal einen schlüssigen Zusammenhang zu erkennen.
Wenn es Ihnen nicht gelingt, fragen Sie Ihren Versorger, ob Ihnen dort jemand anhand Ihrer Zahlen den Zusammenhang erklären kann, von dem fest behauptet wird, es gäbe ihn.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt