Die Versorgungsunternehmen verschicken auch nach dem Einwand der Unbilligkeit Zahlungserinnerungen, gar Sperrandrohungen und behaupten, die Abschlagsanforderungen könnten nicht nach den Vorstellungen der Kunden individuell angepasst werden.
Dies betrifft insbesondere E.on - Unternehmen.
Diese Aussagen sind unzutreffend, wie mir heute von einem verantwortlichen Mitarbeiter eines E.on- Unternehmens bestätigt wurde:
Die Unternehmen verwalten ihre Debitorenbuchhaltung zumeist über die SAP- Branchensoftware I-SU.
Dabei können sowohl Abshlagsforderungen individuell angepasst werden und auch Mahnläufe und die weiteren Eskalationsstufen bis hin zur Sperrandrohung gesondert gesteuert werden.
Es ist also möglich, diejenigen, welche die Unbilligkeit eingewandt haben, enstprechend aus diesem System auszusteuern und deren Abschlagsanforderungen zu ändern.
Die entsprechenden Änderungen sind im \"Vertragskonto\" vorzunehmen.
Es kann deshalb auch keine \"Irrtümer\" durch automatisch erstellte Schreiben an dieser Stelle geben.
Die bestätigt der verantwortliche Mitarbeiter der Debitorenbuchhaltung der Erfurter E.on- Tochter TEAG Thüringer Energie AG.
Gegenteilige Darstellungen der Schwesterunternehmen E.on Bayern, E.on Hanse, E.on Westfalen Weser, EAM, Avacon und E.dis werden darauf zurückgeführt, dass sich \"einige besser mit dem System auskennen als andere\".
Jedenfalls bei der TEAG verfüge man jedoch über langjährige, vertiefte Erfahrungen.
Deshalb können andere Unternehmen darauf verwiesen werden, sich die notwendige Vorgehensweise dort erklären zu lassen:
Kompetenter Ansprechpartner in dieser Frage ist u.a. Herr Lettrari, zu erreichen über Telefon 0361/ 652- 0.
Verbraucher sollten dazu beitragen, ihren Versorger zu befähigen, seine Technik zu beherrschen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt