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Autor Thema: Jahresabrechnung  (Gelesen 3077 mal)

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Offline Woddy

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Jahresabrechnung
« am: 29. Mai 2008, 21:05:55 »
Hallo miteinander,
hab mal eine Frage:Wenn ich eine Jahresabrechnung von EGS bekomme,muß ich dann erneut einen Unbilligkeitseinwand absenden oder reicht der letzte ?
Viele Grüße
Woddy

Offline RuRo

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Jahresabrechnung
« Antwort #1 am: 30. Mai 2008, 18:50:33 »
Nachdem ich nicht weiß, was Inhalt \"des Letzten\" war, könnte ich die Frage nicht beantworten.

Unabhängig von meinem Wissensstand ist der Unbilligkeitseinwand aber gerade bei Vorlage der Jahresrechnung jeweils zu erneuern.

Nicht nur die Preiserhöhung angreifen, sondern die Preishöhe des Arbeitspreises und der Servicepauschale insgesamt, also: ich widerspreche dem Arbeitspreis im Tarif Blabla mit xy Ct/kWh netto, gültig ab yz
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Schwalmtaler

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Jahresabrechnung
« Antwort #2 am: 02. Juni 2008, 10:35:28 »
@RuRo

sollte man nicht besser nur dem Gesamtpreis widersprechen?
So wie du das hier formulierst, geht es nur um den Arbeitspreis!

 

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