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Autor Thema: im osten nix neues :)  (Gelesen 3808 mal)

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Offline okieh

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im osten nix neues :)
« am: 28. April 2005, 15:58:32 »
moinmoin

neues schreiben der ewe.

hintergrund ist der, dass meine senioren zwar
den musterbrief abgesendet haben
(und auch die abschläge in festgesetzter höhe bezahlt haben).
aber da die personenanzahl des haushalts kleiner wurde, die abschläge jedoch
aufgrund einer höheren anzahl berechnet und auch nicht mehr gemindert wurde, trat nun
natürlich eine überzahlung ein.

das hinderte die ewe natürlich nicht - entgegen der ausdrücklichen
anweisung im musterbrief - die abschläge auch auf die unbillig erhöhten preise anzurechnen.

betragsmäßig macht das ca 200 eur aus.

nun gabs einen einspruch zur abrechnung mit der bitte um neuerstellung auf basis alter preis
+2%. gleichzeitig wurde der ewe mitgeteilt, dass der auf den als unbillig empfundenen betrag
(der ja somit nicht fällig, aber dennoch in rechnung gestellt wurde) mit den kommenden
beiden abschlagszahlungen verrechnet werden soll.

das antwortschreiben der ewe sieht folgendermaßen aus:
Zitat

mit ihrem schreiben vom .. halten sie ihren einspruch gegen die erdgaspreisanpassung
zum 01.09.2004 weiter aufrecht.

wir haben ihnen in unserem schreiben vom .. (anmerkung:
das ist das lapidare musterschreiben) umfassend die umstände dargelegt, aufgrund deren die erhöhung
der preise für erdgas für uns unvermeidbar war. auch nach der erdgaspreiserhöhung unseres unternehmens
werden wir vom bundeskartellamt als \"im quervergleich nach wie vor einer der absolut
günstigsten anbieter gesehen\" beurteilt. U.a. deshalb wurde kein kartellrechtliches preismissbrauchs-
verfahren gegen ewe eingeleitet.

beide seiten, sie und wir, haben ihre argumente vorgetragen, ohne dass bislang eine übereinstimmung erzielt
werden konnte. bitte haben sie verständnis dafür, dass wir zur vermeidung weiterer kosten
davon absehen möchten, den schriftverkehr in dieser sache fortzusetzen.

wir bitten sie, die jahresabrechnung und die abschlagsbeträge unter berücksichtigung des zum 01.09.2004
geltenden erdgaspreises zu zahlen. falls sie die erdgaspreiserhöhung nicht abkzeptieren
und mit ihrer jahresabrechnung nur die alten preise +2% bezahlen, werden wir leider zu gegebener
zeit gezwungenen sein, ein gerichtliches mahnverfahren gegen sie einzuleiten, bei dem für sie
zusätzliche kosten entstehen können.

 

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