Hallo an alle Mitstreiter im Forum,
eben erhalte ich von Erdgas Südsachsen ein wirklich freundliches Schreiben mit Betreff: Ihre offenen Forderungen.
Sie nehmen Bezug auf die Abweisung der Sammelklage durch das Landgericht Chemnitz vom 06.05.08. „… Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es sicher verständlich, dass wir nun im Interesse aller Kunden die noch offenen Forderungen in Rechnung stellen und auch verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen. Wir bitten Sie daher, die offenen Forderungen in Höhe … bis spätestens 06.06.2008 auf unser Konto … zu zahlen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die oben genannten Forderungen nur Forderungen aus offenen Jahresrechnungen beinhalten. …“
Eine genaue Auflistung, wie dieser erste geforderte Betrag sich zusammensetzt, gibt es übrigens nicht, dafür ein Extrablatt über den Gerichtsbeschluss.
Wie kann nun vorgegangen werden? Worauf kann man sich stützen? Auf die Rechtskräftigkeit? Wie sieht es mit dem Berufungsverfahren aus, wird es eins geben?
Herzlichen Dank im Voraus!
Viele Grüße
Silla