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Autor Thema: Erdgas-Süds. verlangt offene Forderungen  (Gelesen 3913 mal)

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Offline Silla

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Erdgas-Süds. verlangt offene Forderungen
« am: 27. Mai 2008, 09:27:25 »
Hallo an alle Mitstreiter im Forum,

eben erhalte ich von Erdgas Südsachsen ein wirklich freundliches Schreiben mit Betreff: Ihre offenen Forderungen.
Sie nehmen Bezug auf die Abweisung der Sammelklage durch das Landgericht Chemnitz vom 06.05.08. „… Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist es sicher verständlich, dass wir nun im Interesse aller Kunden die noch offenen Forderungen in Rechnung stellen und auch verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen. Wir bitten Sie daher, die offenen Forderungen in Höhe … bis spätestens 06.06.2008 auf unser Konto … zu zahlen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die oben genannten Forderungen nur Forderungen aus offenen Jahresrechnungen beinhalten. …“
Eine genaue Auflistung, wie dieser erste geforderte Betrag sich zusammensetzt, gibt es übrigens nicht, dafür ein Extrablatt über den Gerichtsbeschluss.

Wie kann nun vorgegangen werden? Worauf kann man sich stützen? Auf die Rechtskräftigkeit? Wie sieht es mit dem Berufungsverfahren aus, wird es eins geben?

Herzlichen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Silla

Offline elmex

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Erdgas-Süds. verlangt offene Forderungen
« Antwort #1 am: 27. Mai 2008, 09:34:57 »
Solange Sie selbst nicht an der Sammelklage als Aktivklägerin beteiligt sind, betrifft Sie das Urteil nicht. Es hat ausschliesslich Wirkung im Verhältnis der Sammelkläger zur EGS.

Die dortigen Sammelkläger waren für die Unbilligkeit der Preise aufgrund ihrer aktiven \"Rolle\" darlegungs- und beweisbelastet.

Wenn hingegen die EGS Sie auf Zahlung verklagen will, muss sie die Billigkeit ihrer Gasentgelte selbst und in vollem Umfang darlegen und beweisen.

Also können Sie das Schreiben getrost ignorieren, da es nur zusätzlichen Druck ausüben soll.

Ignorieren dürfen Sie jedoch keinesfalls einen gerichtlichen Mahnbescheid, oder eine Klageschrift, sofern Sie solche zugestellt bekommen sollten.

Lesen Sie auch in den einschlägigen Rubriken des Forums nach. Dort erhalten Sie weitere wichtige Informationen...

Offline Cremer

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Erdgas-Süds. verlangt offene Forderungen
« Antwort #2 am: 27. Mai 2008, 10:14:17 »
@Silla,

Schreiben ab in die Rundablage  :D

Sonst wie elmex geschrieben hat
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Silla

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Erdgas-Süds. verlangt offene Forderungen
« Antwort #3 am: 27. Mai 2008, 18:29:06 »
Hallo,

vielen Dank für die raschen Antworten!
Also ist die Feststellung der Billigkeit der drei Erhöhungen (01.07.05, 01.01. und 01.05.06) in diesem Teilurteil nicht auf jeden Einspruchskunden anwendbar?
Muss ich nun damit rechnen, von EGS persönlich verklagt zu werden und vor Gericht ziehen zu müssen?

Gruß
Silla

 

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