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Autor Thema: BEW klagt auf Zahlung  (Gelesen 10982 mal)

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Offline Ansgar

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BEW klagt auf Zahlung
« am: 26. Mai 2008, 20:16:41 »
Hallo liebe Mitstreiter,

am vergangenen Freitag wurde meinen Schwiegereltern eine Klage der BEW auf Zahlung der Aussenstände zugestellt. Wir wehren uns bereits seit Ende 2004 zu drei Parteien gegen die Preiserhöhungen und nutzen die hier im Forum bzw. auf der Webseite gehosteten Informationen.

Die \"Beweisführung\" erstreckt sich auf Wirtschaftsprüfertestaten, die bestätigen, dass lediglich die Preiserhöhungen der Vorlieferanten zu 100% an die Kunden weitergegeben wurden. Ich frage mich jetzt, wie aussichtsreich ist ein solches Verfahren für die BEW? Sofern ich dass Urteil aus Lingen verstehe, reichen Wirtschaftsprüfertestate nicht aus, ein Sachverständiger muss her - nur wie teuer ist ein Sachverständigengutachten und wer zahlt, wenn feststeht, dass die BEW zurecht die Preiserhöhungen weitergegeben hat?

Gibt es evtl. noch andere BEW-Kunden die eine Klage erhalten haben?

Schöne Grüße,
Ansgar

Offline elmex

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BEW klagt auf Zahlung
« Antwort #1 am: 26. Mai 2008, 20:32:51 »
Zunächst muss von anwaltlicher Seite geklärt werden, auf welcher vertraglichen Basis die Belieferung mit Gas erfolgt.

Wenn gar ein Sondervertrag vorliegt, stellt sich die Frage nach angeblich gestiegenen und weitergegebenen Bezugskosten nicht, sondern nur die Frage nach einer wirksamen Preisanpassungsklausel im Versorgungsvertrag.

Denn es ist von entscheidender Bedeutung, ob man Kunde der Grundversorgung ist, oder ob man aufgrund eines Sondervertrags beliefert wurde. In letzterem Fall kommt es auf die oft zitierte BGH-Rechtsprechung allenfalls hilfsweise an.

Wenden Sie sich umgehend an einen erfahrenen Anwalt - ggf. aus der Anwaltsliste beim Bund der Energieverrbaucher. Versuchen Sie in keinem Falle, alleine mit der Klage fertigzuwerden.

Offline ESG-Rebell

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BEW klagt auf Zahlung
« Antwort #2 am: 27. Mai 2008, 08:56:34 »
Für den Fall, dass Ihre Schwiegereltern Tarifkunden sind, bietet sich natürlich auch die Lektüre des neuesten erfreulichen Urteils des AG Esslingen, 1 C 1906/07 vom 14.05.2008 an, in dem die Stadtwerke Esslingen mit der o.g. Argumentation gerade nicht durchgekommen sind.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline elmex

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BEW klagt auf Zahlung
« Antwort #3 am: 27. Mai 2008, 09:03:37 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Für den Fall, dass Ihre Schwiegereltern Tarifkunden sind, bietet sich natürlich auch die Lektüre des neuesten erfreulichen Urteils des AG Esslingen, 1 C 1906/07 vom 14.05.2008 an, in dem die Stadtwerke Esslingen mit der o.g. Argumentation gerade nicht durchgekommen sind.


Wurde dieses Urteil veröffentlicht? Wenn ja, dann wo?

Offline nomos

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BEW klagt auf Zahlung
« Antwort #4 am: 27. Mai 2008, 09:37:49 »
Zitat
Original von elmex
Zitat
Original von ESG-Rebell
Für den Fall, dass Ihre Schwiegereltern Tarifkunden sind, bietet sich natürlich auch die Lektüre des neuesten erfreulichen Urteils des AG Esslingen, 1 C 1906/07 vom 14.05.2008 an, in dem die Stadtwerke Esslingen mit der o.g. Argumentation gerade nicht durchgekommen sind.


Wurde dieses Urteil veröffentlicht? Wenn ja, dann wo?
    Rechtsanwalt Dr. Kensbock stellt das Urteil \"bei Bedarf\" in anonymisierter Form zur Verfügung. Vielleicht auch für den BDeV hier zur Veröffentlichung. Vorschlag, der Bund bemüht sich darum.

    Immerhin handelt es sich wohl um das erste Urteil in Baden-Württemberg, welches Gaspreiserhöhungen als unbillig und damit unwirksam im Sinne des Gesetzes feststellt.

http://www.kanzlei-kmb.de[/list]

Offline Ansgar

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BEW klagt auf Zahlung
« Antwort #5 am: 27. Mai 2008, 22:26:08 »
Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten!

Wir sind gerade dabei Informationen zu sammeln, da kommen die Tips natürlich wie gelegen! Wir lassen die Klage derzeit anwaltlich prüfen um dann die nächsten Schritte zu planen.

Stay tuned,
Ansgar

Offline RR-E-ft

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BEW klagt auf Zahlung
« Antwort #6 am: 27. Mai 2008, 22:47:00 »
@nomos

Liegt Heilbronn eigentlich noch in BaWü oder wurde das Gebiet abgetreten? ;)

Offline nomos

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BEW klagt auf Zahlung
« Antwort #7 am: 27. Mai 2008, 23:15:58 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Liegt Heilbronn eigentlich noch in BaWü oder wurde das Gebiet abgetreten? ;)
    @RR-E-ft Nein, da wurde nichts abgetreten, Heilbronn gehört noch zum Ländle.  ;)  Heilbronn war zwar mal eine freie Reichsstadt, das ist aber schon lange her, jetzt gehört es zweifelsfrei zu B-W.

    So geht das halt, wenn man Informationen auf die Schnelle übernimmt. Das habe ich aus der Presseerklärung des erfolgreichen Anwalts.

    Aber da hat er wohl das Amtsgericht Heilbronn übersehen. In Eßlingen weis man aber schon wo Heilbronn liegt. Das Urteil liegt ja auch schon eine ganze Weile zurück und wurde in der Folge wieder einkassiert. Ich hoffe nicht, dass das Eßlinger Urteil letztendlich das gleiche Schicksal trifft.

 

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