Original von RR-E-ft
Kunden der Erdgas Südsachsen hatten anläßlich der Preiserhöhung zum 01.04.2008 Schreiben erhalten, wonach sie den Zählerstand mitteilen sollten. Zugleich wurde mitgeteilt, sie würden im Klassik- Tarif beliefert.
Bei nicht gewerblichen Kunden gilt in der Regel ja das Schweigen auf ein Angebot als Zurückweisung desselben, sofern die AGB nicht zulässigerweise etwas anderes regeln.
Auch die Karte mit dem Zählerstand wird ja üblicherweise unterschrieben.
Wollen die Versorger aus der Unterschrift unter die Zählerkarte etwa auch eine willentliche Zustimmung für die Belieferung im neuen Tarif ableiten?
Der Trick ist so billig, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass die damit im Streitfall durchkommen könnten :rolleyes:
Andererseits:Dieses Vorgehen - so wie auch die bisherigen hier geschilderten Erfahrungen - zeigen, dass wir es bei der Energie-Klique mit genau dem gleichen Schlag von Kleinkriminellen zu tun haben, die Kaffeefarten veranstalten, Abo-Fallen ins Internet stellen oder die Leute mit betrügerischen Gewinnversprechen am Telefon belästigen.
Nur das die Energie-Klique ihre Aktivitäten im ganz großen Stil durchzieht.
Wenn nochmal einer daherkommt, der über das ramponierte Image der Energiekonzerne jammert, dann werde ich vor Lachen Magenkrämpfe bekommen
![Zwinkernd ;)](https://forum.energienetz.de/Smileys/default/wink.gif)
Gruss,
ESG-Rebell.