Hallo Herr Fricke,
Fragen sie dringend bei Gericht nach, was aus Ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geworden ist. machen Sie entsprechenden Druck.
Natürlich werde ich dranbleiben an der Sache. Mir wurde zugesichert, daß der Antrag spätestens morgen dem Richter zur Entscheidung vorgelegt wird.
Gehen Sie unbedingt selbst zum Amtsgericht.
Ich war persönlich beim Gericht zur Antragstellung. Sämtlichen Schriftwechsel und die Urteile habe ich dem Antrag beigefügt.
Sollte etwa eine Glaubhaftmachung für den Vortrag (eidesstattliche Versicherung) fehlen, geben Sie diese noch ab!
Die eidesstattliche Versicherung ist im Antrag vermerkt.
Ihr Ziel sollte es sein, eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung zu bekommen.
Auch das wurde wegen besonderer Dringlichkeit im Antrag aufgenommen. Warum haben Sie mich eigentlich nicht vorher darauf hingewiesen, worauf bei einem solchen Antrag zu achten ist? Naja, scheint ja gutgegangen zu sein.
Wenn Sie die Entscheidung in Ihrem Sinne haben, faxen sie diese an Ihren Versorger.
Ich habe die heutige Email des Versorgers zwischenzeitlich beantwortet und ihn schonmal in Kenntnis gesetzt, daß ich aufgrund seiner versäumten Frist einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt habe. Gleichzeitig habe ich letztmalig angedroht, daß bei Belästigung mit weiteren Mahnungen und Sperrandrohungen der Vorgang zur Prüfung eines Straftatbestandes an die Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergeleitet wird.
Wirksam wird diese jedoch erst, wenn sie durch einen von Ihnen zu beauftragenden Gerichtsvollzieher Ihrem Versorger zugestellt worden ist!
Der Rechtspfleger hat mir gesagt, daß die Zusetllung per Post erfolgen wird und das ausreicht. Da muß ich wohl nochmal nachhaken.
Also nicht ruhig zurücklehnen und die Pfingstferien kommen lassen!
Naja, nach der heutigen Mahnung habe ich ja zeitlich noch etwas Luft. Aber keine Sorge, es wird schon nichts anbrennen :wink:
Im Erfolgfalle faxen Sie die Entscheidung auch an den Bund der Energieverbraucher, damit diese sogleich im Netz veröffentlicht werden kann.
Mal sehen, wie die Sache ausgeht. Es wurde angedeutet, daß sich der Richter nicht unbedingt an die bereits gefällten Urteile und Beschlüsse halten muß/wird. Auch die Kostenentscheidung ist völlig offen, obwohl beantragt wurde, diese der Antragsgegnerin aufzuerlegen.