Dass der BGH in seiner Entscheidung vom 13-06-2008 der Versorgerwirtschaft einen Freibrief erteilt haben könnte, es müßten im Rahmen der Billigkeitsprüfung keine Kalkulationsgrundlagen bekannt gegeben werden, ist falsch.
Zum einen ist die Rechtslage seit der Entscheidung des VIII. Senats vom 02.10.1991 immer noch gültig. Zum anderen beruht diese Auffassung des Versorgers auf einer Fehlinterpretation der RdNr. 12 des Urteils vom 13-06-2008.
Also richtig; - nicht einschüchtern lassen - das ist ja auch das Ziel dieser Mitteilung.
Und wenn man dann noch die Schlußzeilen würdigt, wodurch um \"Entschuldigung\" für die hohen Preise gebeten wird, indem auf das soziale Engagement und darauf, dass die Erträge ja in der Kommune bleiben, hingewiesen wird, dann kommt doch schon wieder Freude auf.