Habe mir den Artikel in der Presse angesehen.
Z.B. soll ein Anonymus geschrieben haben, der dazu noch falsche Personendaten verwendet hatte.
Alles in Allem isses dabei aber dann Schluß mit Lustig.
Und wenn sich die betreffende Redaktion da absichert, indem der Inhalt des Leserbriefs beim \"Geouteten\" abgeglichen wird, dann ist das presserechtlich in Ordnung.
Was war gemeint mit \"vertrauliche(r) Leserbrief(e)\" ?
Sollte der Inhalt des/der Leserbriefe(s) denn nicht veröffentlicht werden ?
Wurde von der Redaktion \"Informantenschutz\" zugesagt ?