Hallo,
habe einfach mal im Blumenladen nachgefragt. Ist ja auf dem Dorf jetzt die Poststelle
.
Gerichtssachen wie Klagen usw. werden per Postzustellungurkunde zugestellt.
Auch wenn man die Post lagern läßt, gilt diese als zugestellt!!!Nun könnte man darüber streiten was das nun wieder soll. Ich laß die Post ja lagern, weil ich sie nicht annehmen kann.
Wir haben letzte Woche unsere Zufahrt zum Hof neu gestaltet, u.a. wurde eine neue Torsäule hochgezogen, d.h. wir hatten keine Klingel (außer unseren Hund), kein Namensschild und auch keinen Briefkasten. Also hätte mir in dieser Zeit diese Postzustellungurkunde nicht ordnungsgemäß zugestellt werden können. Es war ja auch nicht böswillig, dass wir keinen Briefkasten hatten, da ja ein Umbau stattfand. Hätte ich in dieser Zeit aber einen Lagerauftrag gestellt, wäre die Zustellung erfolgt, obwohl sie auf direktem Weg nicht zugestellt werden konnte... .
Nur so zum Nachdenken.
Also vorsichtshalber den Nachbarn mit Vollmacht ausstatten, die Post abzuholen und zu kontrollieren. Er kann dann den vorgefertigten Brief mit der Urlaubsmitteilung im Ernstfall abschicken.
Naja,
trotzdem schönen Tag an Alle,
der Pölator