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Autor Thema: EGS macht Ernst - Klageschrift ist da  (Gelesen 8199 mal)

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Offline RuRo

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« am: 17. April 2008, 22:13:13 »
Die Ereignisse überschlagen sich.

EGS hat eine Sammelklage gegen 11 Parteien der Verbraucherwehr beim Landgericht Augsburg eingereicht (Lt. Gerichtsmitteilung herrscht Anwaltszwang).

Klageschrift wurde den meisten heute zugestellt. Jetzt brauchen wir einen RA bis spätestens 02.05. Ich schiele mal nach Jena und werde dorthin Kontakt aufnehmen; verliere nämlich nicht gerne. Kontakt zu fast allen Betroffenen wurde bereits hergestellt, wir ziehen das durch.

Das Verbraucher-Treffen wird wohl am 08.05.08 um 19 Uhr in Meitingen, Gasthof Alte Post, Römerstr. 2, stattfinden. Wir brauchen uns nicht verstecken, wir nehmen unsere Rechte wahr - die anderen sind die Nicht-Guten.

Ist zwar ein Doppelpost, denke aber in diesem Fall ausnahmsweise erlaubt.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline amberg

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #1 am: 18. April 2008, 07:31:21 »
Hallo, ganz meine meinung wir haben auch seit 2004 nur die niederigen
Abschläge bezahlt und haben uns eingerichtet, auf eine gerichtliche
auseinandersetzung, sind also dabei!

gruss

ludwig amberg

Offline RR-E-ft

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #2 am: 18. April 2008, 14:20:22 »
In dem beim Landgericht Augsburg - Kammer für Handelssachen - anhängigen Verfahren, dort unter Berufung auf § 102 EnWG angebracht, handelt es sich um eine Klageschrift des Kollegen Dr. Feuring (PATT Rechtsanwälte Chemnitz), die im Wesentlichen dem Muster entspricht, dass auch schon bei Klagen der Erdgas Südbayern und der Erdgas Südsachsen Verwendung fand.

Die Klägerin verweist auf die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts unter Vorlage des Beschlusses des OLG Koblenz vom 09.02.2007. Siehste hier.

Fraglich ist indes, ob überhaupt  eine Streitgenossenschaft auf Seiten der verklagten Verbraucher (Beklagten) vorliegt.

Wo dies nicht der Fall ist, müssten die Verfahren wohl in Einzelverfahren aufgetrennt werden.

Die bei dem Landgericht Augsburg unter dem Aktenzeichen 2 HKO 1154/08 anhängige Klage betrifft 11 einzelne Vertragsverhältnisse und 14 Beklagte, wobei die Klägerin behauptet, dass es sich um Tarifkunden handele.

Pro Vertragsverhältnis werden Außenstände zwischen 162,18 € und  1.209,- € eingeklagt, insgesamt 7.136,47 € aus Jahresverbrauchsabrechnungen einschließlich 2007.

Die Entgelterhöhung zum 01.01.2008 ist bisher ebensowenig Gegenstand des Verfahrens wie Erhöhungen nach dem 01.10.2006.

Offline amberg

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #3 am: 18. April 2008, 16:10:56 »
nachdem ich die klageandrohung erhalten habe, habe ich die ganze sache einem rechtsanwalt übergeben, der auf energierecht spezialisiert ist,
wer sich anschliessen möchte, soll sich mit mir in verbindung setzen,

gruss

l.amberg

Offline amberg

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #4 am: 18. April 2008, 23:22:57 »
Hallo, also ich habe nun einige adressen und daten und so wäre es auch richtig dass wir unsere adressen austauschen, ich habe meine unterlagen dem gemeinsamen anwalt zugeschickt, dieser prüft in welcher vertragsform wir stehen, und wie die aussichten stehen. Letztendlich war unser argument immer,
die preisbildung offengelegt zu bekommen, weil wir vergleichsweise bis zu 40%
höher von erdgas schwaben abgezockt werden, als in anderen regionen.
Diese Erklärung dürfete den erdgas leuten schwerfallen.
Ausserdem waren bei Eon Polizeirazzien, wegen Preisabsprachen, letztendlich
wollte eon sein Netz abgeben.
Also diese Preisbildung gehört gesetzlich geregelt. Ein Monopol so auszunutzen, dies hat mit einem Rechtsstaat nichts mehr zu tun!
Bitte also um weitere Adresszusendungen Danke

Ludwig Amberg

Offline amberg

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #5 am: 19. April 2008, 08:31:11 »
wie sieht es eigentlich in unserer region mit anderen anbietern aus?
Um wieviel Prozent sind andere Anbieter günstiger als erdgas schwaben?
Sa gibt es doch so eine Tabelle, wo erdgas schwaben sehr schlecht abschneidet!


Gruss

L.Amberg

Offline Schnaddel

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #6 am: 25. April 2008, 22:18:35 »
Hallo RR-E-ft
ich habe auch die Klage erhalten.

Nach Lektüre der Klage kommen mir Zweifel, ob ein weiteres Vorgehen erfolgreich sein kann. Dort wird aufgeführt, daß BayernGas faktisch der einzige Lieferant ist, und daß deren Preise an EGS sich um brutto 2.1478 Ct erhöht haben. Im gleichen Zeitraum hat EGS aber nur 1.9488 ct an seine Kunden weitergegeben.

Damit haben sie eigentlich die Billigkeit der Erhöhung schon bewiesen (vgl. BGH Urteil vom 13.06.07). Es gibt natürlich andere Faktoren, die in den Preis einfließen, die preismindernd wirken könnten. Diese werden aber bestritten.

Verwunderlich, daß die Klage gerade jetzt kommt, wo sie von der Kartellbehörde unter die Lupe genommen werden - scheinen sich recht sicher zu fühlen, oder ?

Servus
Michael

Offline elmex

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #7 am: 26. April 2008, 08:49:22 »
@ Schnaddel

Wieso lassen Sie sich so verunsichern?

Versuchen Sie doch mal der Klageschrift und den Anlagen zu entnehmen, wieviel die EGS denn tatsächlich selbst im Einkauf für das Gas bezahlt. Wenn Sie fündig werden sollten, so lassen Sie es  mich wissen, denn eine konkrete Angabe würde mich überraschen. Selbst wenn eine Zahl genannt wird, können Sie als Aussenstehender doch nicht nachvollziehen, ob diese dann auch stimmt.

Wie soll man denn beurteilen, ob die Weitergabe angeblich gestiegener Bezugskosten im Verhältnis zum Endkundenpreis der Billigkeit entspricht, wenn man nicht weiss, was der Gasbezug den Versorger insgesamt kostet.

Eine einfache Behauptung, die Kosten seien um soundsoviel gestiegen ist doch kein Beweis, sondern muss bestritten werden. Sodann ist über die Bezugskosten in ihrer gesamten Höhe Beweis zu erheben, um deren absolute Entwicklung nebst Gewinnanteilentwicklung den Endkundenpreisen gegenüberzustellen...

Hat die EGS schon bewiesen, dass der angeblich höhere Betrag auch tatsächlich bezahlt wurde? Eine Zeugenaussage ist in diesem Falle ein ungeeignetes Beweismittel. Zutreffender wäre die Vorlage von Bezugsrechnungen im Original, aus denen auch ersichtlich ist, welche Rabatte sie ggf. von ihrer Vorlieferantin erhalten hat und ob diese eingepreist wurden.

Hat die EGS solche vorgelegt? Wohl eher nicht...

Hat die EGS dargelegt und bewiesen, dass andere Kosten nicht rückläufig waren? EIne einfache Behauptung, es sei so gewesen, muss bestritten werden.

Hat die EGS den bezugskostenunabhängigen Grundpreis vielleicht zwischenzeitlich auch angehoben?

Also ist nichts klar, sondern es gibt vielmehr eine Reihe offener Fragen...

Offline ktown

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #8 am: 26. April 2008, 19:13:46 »
Zitat
Original von Schnaddel
Dort wird aufgeführt, daß BayernGas faktisch der einzige Lieferant  
Wieso glauben sie das?
Früher haben die Menschen auch gelaubt, dass die Erde eine Scheibe ist und nur weil die Obrigkeit ihnen das weiß gemacht hat.

Also nicht alles glauben, was die Kläger und deren Rechtsvertreter so behaupten.
Alles was ich schreibe ist meine private Meinung. ;)

Offline mani7203

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #9 am: 28. April 2008, 21:20:31 »
Hallo EGS Verweigerer,

auch ich bin seit 2005 Verweigerer von Erdgas Schwaben.
Ich habe ebenfalls eine Androhung zur gerichtlichen Klärung auf Grund des Gutachtens der EGS erhalten. Mein Zahlungstermin für die ausstehenden Beträge wurden ebenfalls auf den 01.05.2008 gesetzt.
Ich versuche auf den Stammtisch in Meitingen zu kommen. Vielleicht könnte eine Fahrgemeinschaft entstehen.
Wohne in 87656 Germaringen.

Offline RuRo

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #10 am: 23. Juni 2008, 20:23:18 »
Die Klageerwiderung im anhängigen Verfahren gegen 10 Verbraucher wurde fristgerecht ausgearbeitet und liegt dem LG Augsburg vor.
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Offline tangocharly

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #11 am: 23. Juni 2008, 21:13:30 »
Nach Möglichkeit bitte das Aktenzeichen des Landgerichts mitteilen und ob das Verfahren bei der Kammer für Handelssachen eingereicht wurde.
Ferner ist von Interesse, ob das Verfahren als \"Sammelverfahren\" behandelt wird (Rechtstechnisch: Klageverbindung mehrerer Verfahren).

Sollte es schon Beschlüsse oder gerichtliche Verfügungen geben, bitte Copien per Email an die Moderatoren, damit diese prüfen können, ob die Postings ins Forum gestellt werden können.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline RuRo

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« Antwort #12 am: 24. Juni 2008, 12:07:56 »
@tangotscharli

Absatz 1 ist bereits am 18.04.08, 13:20 Uhr, zutreffend von RR-E-ft beantwortet worden  8)

Absatz 2 erübrigt sich - ein Moderator ist Vertreter der Streitgemeinschaft  =)
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Offline Gaslicht

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EGS macht Ernst - Klageschrift ist da
« Antwort #13 am: 20. August 2008, 22:40:23 »
@RuRo
Hallo!
Was ist denn der aktuelle Stand in diesem Verfahren? Hat sich seit dem letzten Posting etwas berichtenswertes getan?
Grüße
Gaslicht

Offline RuRo

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« Antwort #14 am: 21. August 2008, 21:36:28 »
@Gaslicht

Im Westen nichts Neues.
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