@ Schnaddel
Wieso lassen Sie sich so verunsichern?
Versuchen Sie doch mal der Klageschrift und den Anlagen zu entnehmen, wieviel die EGS denn tatsächlich selbst im Einkauf für das Gas bezahlt. Wenn Sie fündig werden sollten, so lassen Sie es mich wissen, denn eine konkrete Angabe würde mich überraschen. Selbst wenn eine Zahl genannt wird, können Sie als Aussenstehender doch nicht nachvollziehen, ob diese dann auch stimmt.
Wie soll man denn beurteilen, ob die Weitergabe angeblich gestiegener Bezugskosten im Verhältnis zum Endkundenpreis der Billigkeit entspricht, wenn man nicht weiss, was der Gasbezug den Versorger insgesamt kostet.
Eine einfache Behauptung, die Kosten seien um soundsoviel gestiegen ist doch kein Beweis, sondern muss bestritten werden. Sodann ist über die Bezugskosten in ihrer gesamten Höhe Beweis zu erheben, um deren absolute Entwicklung nebst Gewinnanteilentwicklung den Endkundenpreisen gegenüberzustellen...
Hat die EGS schon bewiesen, dass der angeblich höhere Betrag auch tatsächlich bezahlt wurde? Eine Zeugenaussage ist in diesem Falle ein ungeeignetes Beweismittel. Zutreffender wäre die Vorlage von Bezugsrechnungen im Original, aus denen auch ersichtlich ist, welche Rabatte sie ggf. von ihrer Vorlieferantin erhalten hat und ob diese eingepreist wurden.
Hat die EGS solche vorgelegt? Wohl eher nicht...
Hat die EGS dargelegt und bewiesen, dass andere Kosten nicht rückläufig waren? EIne einfache Behauptung, es sei so gewesen, muss bestritten werden.
Hat die EGS den bezugskostenunabhängigen Grundpreis vielleicht zwischenzeitlich auch angehoben?
Also ist nichts klar, sondern es gibt vielmehr eine Reihe offener Fragen...