Vielen Dank für die schnelle Meinungsäußerung.
Ich war in der Zwischenzeit nicht untätig und habe die weiteren Foren durchstöbert.
Nach meiner Einschätzung würde ich mit der Kündigung meines (vermutlich) Sondertarifs (GASAG-Aktiv) durch die GASAG und einer anschließenden Weiterversorgung mit dem Grundtarif (GASAG-Komfort) zum Tarifkunden werden.
Dies hätte nun zur Folge das §315 BGB in jedem Fall zur Anwendung kommen würde und ich den gesamten, geforderten Preis als unbillig in Frage stellen könnte. Was wiederum dazu führen würde, dass keine Beträge fällig werden würden und ich bis zur gerichtlichen Feststellung der Billigkeit der Preiskalkulation keine Zahlungen zu leisten hätte.
Die GASAG hätte sich damit einen wahren Bärendienst erwiesen, denn eigentlich will ich ja, wie viele andere auch, für das von mir verbrauchte Gas bezahlen. Aber eben nur einen angemessenen Preis.
Der Absatz ist weniger für das Forum, als für den Versorger gedacht. ;-)
Liege ich mit meiner obigen groben Zusammenfassung richtig ?
Gruß
Slotty