Grundsätzlich hat ein Mieter die Wohnräume ausreichend zu beheizen.Das sollte in den
meisten Mietverträgen enthalten sein.Wenn Sie wissen,dass Ihr \"Untermieter\" in den letzten 4 Jahren nur 0,5 m3 Gas verbraucht hat, ist dieses garantiert nicht ausreichend.
Ich gehe allerdings davon aus ,dass Sie mit \"Untermieter\" den Mieter meinen ,der unter Ihnen wohnt. Wenn Sie selbst untervermietet haben ,müssen Sie sich wohl selbst wegen des Heizverhaltens mit Ihrem Untermieter auseinandersetzen.
Für den Fall,dass Sie den Mieter unter Ihrer Wohnung meinen,sollten Sie sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und auf Abhilfe dringen. Ansonsten ggf. Mietminderung
androhen.,denn es handelt sich ja offensichlich nicht um einen Wohnungsleerstand.
Es zeigt überdeutlich, dass der Eigentümer seine Wohnung durch mich und seinen \"Untermieter\" frostfrei hält.
Diesen Satz mag verstehen wer will,ich nicht. Wenn Ihr Untermieter in den letzten Jahren nur 0,5 m3 Gas verbraucht hat,wird er wohl kaum dazu beigetragen haben,dass der Vermieter eine frostfreie Wohnunmg hat.Wohnt Ihr Vermieter auch in dem Haus?
Hält der etwa seine Wohnung auch nur frostfrei ? Sind Sie dann der Einzige der heizt?