Hallo zusammen,
Problem: Haus wurde ersteigert aus Zwangsversteigerung
Meine Meinung: Der zugehörige, vom Vorbesitzer des Objektes gemietete Gastank einer \"bekannten\" Flüssiggasvertreiberfirma ist bei Zuschlag der Zwangsversteigerung an den Ersteigerer (mich) übergegangen, vgl. hier:
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Ein in das Erdreich eingelassener Gastank, der nach der Absprache mit dem Gaslieferanten fremdes Eigentum bleiben und vermietet sein soll, ist kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern Zubehör.
LG Gießen, Urteil vom 14.04.1999, Aktenzeichen 1 S 3/99
und dazu :
Urteil vom AG Bad Langensalza am 2.12.1999: Das Eigentum an einem vermieteten Flüssiggaslagerbehälter, welcher der Gasversorgung der Heizungsanlage eines Gebäudes dient, geht im Falle der Zwangsversteigerung der Immobilie auf deren Erwerber über, da der Flüssiggasbehälter Zubehör des versteigerten Grundstücks ist.
(siehe Münchener Kommentar zu § 97 BGB)
** (Hat jemand das genaue Aktenzeichen des Urteils aus Bad Langensalza ? Das würde meinem RA den Anruf in Bad Langensalza ersparen...)
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Der Flüssiggasvertreiber (...) geht jetzt auf die Barrikaden und versucht mich zu zwingen, auf jeden Fall weiter zu mieten...
Ist hier ein Sachkundiger / Rechtsanwalt im Forum, der ähnliche Präzedenzfälle aufzeigen kann ?
Danke im Voraus, schöne Grüße aus Köln, MP