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Autor Thema: gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum ???  (Gelesen 8756 mal)

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Offline STWINGER

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Tag zusammen,

meine Frage bezieht sich auf die Subheadings diverser Unterforen

z.B  Achtung: Es ist uns bekannt, dass die Markenanbieter von Flüssiggas dieses Forum sorgfältig verfolgen und auch vor gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum nicht zurückschrecken.


diese Aussage spricht für sich und natürlich für die Versorger die soetwas durchziehen.
Anhand meiner eigenen Erfahrungen als Programmierer und Forenjunkie seit mehr als 15 Jahren frage ich mich wie man sich in seiner freien Meinungsäusserung durch soetwas abschrecken lassen kann, zumall Ich gerne wissen würde wie diese Anbieter an die I.P Adressen kämen ???
Eine Klage würde keinen Telekommunikationsdienstleister bewegen aktuelle Verbindungsdaten heraus zu geben, wir sprechen hier ja auch nicht von Kapitalverbrechen daher kommt mir diese Vorgehensweise doch etwas merkwürdig vor.

Es gibt in Deutschland Grundgesetzte, die gelten auch für Energielieferanten genauso wie für deren Kunden und Freie Meinungsäusserung kann keiner gerichtlich verbieten lassen, natürlich darf man in seinen Ausführungen keine Lügenmärchen erzählen, wenn man aber bei der Wahrheit bleibt kann ein Klagender sich höchsten eine Feststellungsklage einfangen, das wäre alles und zum Thema Forenhaftung gibt es genügend einsehbare Urteile.

Daher meine Frage wie kämen diverse Versorger an die I.P und Verbindungsdaten ????

Offline ESG-Rebell

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gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum ???
« Antwort #1 am: 14. März 2008, 01:24:18 »
Zitat
Original von STWINGER
Es ist uns bekannt, dass die Markenanbieter von Flüssiggas dieses Forum sorgfältig verfolgen und auch vor gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum nicht zurückschrecken.

wie man sich in seiner freien Meinungsäusserung durch soetwas abschrecken lassen kann,
Nun - durch Unkenntnis über die Gesetzeslage und einen harschen Ton im Anschreiben des Versorgers.

Bevor ich hier im Forum über bestimmte Unternehmen gelästert hatte, habe ich mir zumindest mal die paar Gesetze zur Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung etc. (§185ff StGB) durchgelesen und mir meinen Reim darauf gemacht.
Demzufolge sind wir alle keineswegs dazu verdonnert, unsere Klappe zu halten. Mit dem gesunden Menschenverstand kann man m.E. schon abschätzen, wie weit man gehen kann.
[list=1]
  • Persönliche Beleidigungen und Verunglimpfungen sind verboten - klar.
  • Wer Tatsachen behauptet, sollte diese tunlichst auch beweisen können.
    Wer von der Richtigkeit von Tatsachen überzeugt ist, diese aber nicht beweisen kann, sollte dies auch genauso klarstellen; also von Vermutungen und persönlicher Einschätzung sprechen.
  • Es ist sehr wohl erlaubt, Firmen wegen ihrer Geschäftspraktiken zu rügen; insbesondere wenn man daran ein berechtigtes Interesse hat. Dies sehe ich bereits darin gegeben, Schaden (den man evtl. selbst erlitten hat) von anderen (durch eine Warnung) abzuwenden. Dabei ist aber Punkt 2.) zu beachten![/list=1]
    Zitat
    Original von STWINGER
    Daher meine Frage wie kämen diverse Versorger an die I.P und Verbindungsdaten ????
    Durch eine zweckentfremdete Strafanzeige.
    Die Staatsanwaltschaften stöhnen derzeit unter der Last Tausender Strafanzeigen - zumeist von Abzocker-Anwälten, die für unseriöse Internet-Inhalte-Anbieter (z.B. http://www.XXXXXX-heute.de) Abmahnungen durchziehen und sich standeswidrig an den Gebühren bereichern.
    Die Strafanzeigen führen i.d.R. nicht zu einem Verfahren. Als Nebenprodukt fallen aber ladungsfähige Adressen für den Anwalt ab.

    Zitat
    Original von STWINGER
    Eine Klage würde keinen Telekommunikationsdienstleister bewegen aktuelle Verbindungsdaten heraus zu geben, wir sprechen hier ja auch nicht von Kapitalverbrechen daher kommt mir diese Vorgehensweise doch etwas merkwürdig vor.
    Da viele Surfer heutzutage per DSL oder Kabel im Netz unterwegs sind und ihre IP daher per DHCP beziehen (d.h. die kann sich täglich ändern), muss der Anwalt schon den Dienstanbieter zur Protokollierung und anschliessenden Herausgabe der Verbindungsdaten nötigen.
    Damit dies zukünftig leichter möglich wird, arbeitet man ja gerade an der massenhaften Vorratsdatenhaltung \"zu unser aller Sicherheit\" (Deckmäntelchen \"Terrorbekämpfung\").

    Gruss,
    ESG-Rebell.

Offline Kampfzwerg

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gerichtlichen Schritten wegen Äußerungen in diesem Forum ???
« Antwort #2 am: 14. März 2008, 20:16:19 »
@ESG-Rebell

Sie sprechen mir aus dem Herzen!!
Wissen ist Macht!

Und insbesondere das Deckmäntelchen \"Terrorbekämpfung\" macht mir zunehmend Sorge. Wenn das in Zukunft einen \"Freifahrtenschein\" zur Folge hat, dann gute Nacht.

Ebenso Anlass zur Sorge gibt ein verbiesterter und verbohrter Innenminister, der offensichtlich nicht mehr zu einer \"objektiven\" Meinung, im Sinne einer Abwägung, geschweige denn zu einer \"neutralen\" Information, fähig ist. Meine Meinung.

Wobei mir völlig klar ist, dass eine \"Meinung\" per se schon nicht objektiv sein kann.

 

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