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Autor Thema: 2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV  (Gelesen 11614 mal)

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Offline auctor

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« am: 14. April 2005, 13:57:23 »
Bisheriges Vorgehen von meiner Seite:

Ich habe die Gasabrechnung 2004 auf Basis der alten Preise zzgl. 2 % bezahlt, genauso die bisherigen Abschläge zzgl. 2 % per Dauerauftrag bezahlt.
Die Musteranschreiben habe ich versandt, ebenso das Schreiben zur Rücknahme der Mahngebühren und Sperrandrohung.

Die \"LUK\" Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH ist ein regionaler Energieversorger in Oberfranken.

Auf meine Musterschreiben ist die LUK bisher in keinster Weise eingegangen und verweist in der 2. Mahnung auf § 30 AVBGasV, wo ich \"etwaige Einwände im Rahmen eines Rückforderungsprozesses\" geltend machen soll.

Eine Rücknahme der Androhung zur Gassperrung wurde mir nicht bestätigt.

Es wird mir eine Frist von 14 Tagen gesetzt, ansonsten gerichtliche Schritte.

Wie soll ich mich verhalten?


auctor

Offline Cremer

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #1 am: 14. April 2005, 14:07:29 »
hallo auctor,

Ich setze voraus, dass Sie das Musterschreiben hoffentlich vor Eingang der Jahresrechnung bei Ihnen dem Versorger zugestellt haben.

Sie haben ja hoffentlich Ihre Jahresrechnung ab dem Zeitpunkt des im Widerspruch vermerkten Zeitpunktes z.B. September 2004 neu errechnet und auf dieser Preisbasis plus2% korrigiert.

Nun, dann warten Sie ruhig mal ab, wie die nächsten Schritte \"gerichtlich\" des Versorgers sein werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #2 am: 15. April 2005, 14:04:58 »
@auctor

Ich gehe davon aus, dass Sie alle Schritte unternommen haben, um eine Versorgungseinstellung zu verhindern:

Hausverbot, Energieaufsicht, Kartellbehörde, Schutzschrift, Inaussichtstellung des Einschaltens der Strafverfolgungsbehörden.


Vor \"gerichtlichen\" Schritten, wohl gemeint: Mahnbescheid sollten Sie sich nicht allzusehr fürchten.

Lesen Sie auf der Seite \"Neuigkeiten...\" die Beschlüsse des Amtsgerichts Heilbronn und des Amtsgerichts Marienberg und laden Sie sich diese ggf. runter.


Sie sollten Ihrem Versorger schriftlich vorab per Fax eine kurze Frist zur Rücknahme der Sperrandrohung \"zu Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung\" setzen.

Zitieren Sie dabei die oben genannten Entscheidungen sowie BGH Urteil vom 30.04.2003, NJW 2003, S. 3131 ff. und Beschluss OLG Hamburg, NJW 1988, S. 1600.

Finden Sie zB. über die \"Einwenderliste\"  Mitstreiter vor Ort, die sich auch wehren und bei denen die Versorgung deshalb nicht eingestellt wurde, und nehmen Sie zu den Medien Kontakt auf.

Bei der Lesung zum neuen Energiewirtschaftsgesetz im Deutschen  Bundestag hat heute erst die energiepolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Michaele Hustedt, in der Debatte vor dem Plenum auf die bundesweiten Proteste und  Bürgerinititiven gegen die Energiepreiserhöhungen hingewiesen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline auctor

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #3 am: 29. November 2007, 19:31:50 »
Hallo!

Ich habe wiede ein dringendes Problem!

Mit Schreiben der LUK Helmbrechts wird wieder einmal eine Gaspreiserhöhung zum 1.1.08 angekündigt.

Gleichzeitig wird mir ein neues Gaspreismodell angeboten. Im Wortlaut: \"Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden wir daher ab 1.1.08 automatisch Ihren bestehenden Gas-Sondervertrag in das neue Preismodell \"LuKGAS\" überführen\".

Weiter heist es, wenn ich diese Einstufung ablehne, muß ich schriftlich widersprechen und es erfolgt dann die Einstufung in den Heizgastarif der Grundversorgung -  zu erhöhten Preisen.

Ist es rechtlich haltbar, das der Versorger mich einseitig zwingen kann, automatisch in einen neuen Tarif einzustufen???

Morgen wäre der letzte Kündigungstag (4 Wo. zum Jahresende).

Ich habe bisher den Preiserhöhungen widersprochen und bezahle momentan die Preise aus dem Jahr 2004 mit 2 % Aufschlag. Es wäre ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich, der zwar günstiger ist aber über den Preisen von 2004 liegt. Muß ich dann damit rechnen, daß ich die einbehaltenen Strompreiserhöhungen zurückzahlen muß?

Soll ich der automatischen Einstufung widersprechen und damit den teureren Grundtarif als notwendige Grundlage akzeptieren?

Auf welche Urteile bzw. Gesetze kann ich verweisen?

Über eine kurzfristige Antwort wäre ich wirklich sehr, sehr dankbar!!!

Viele Grüße im Voraus!
auctor

Offline Zottel

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #4 am: 29. November 2007, 20:02:27 »
Hallo auctor,

lies mal die \"Argumentationshilfe\" von @kampfzwerg.

Hier ist speziell der Beitrag vom 25.11.2007 18:53 interessant.
Bundeskartellamt

Mein EV hat mir auch die Sonderverträge wegen meines Widerspruchs gekündigt.

Am Montag habe ich denen erst mal ne Frist zur Rücknahme der Kündigung gesetzt.

Kopien der Kündigungsschreiben meines EVs habe ich an das Bundeskartellamt und das hessische Wirtschaftsministerium geschickt, das sollte immer gut sein.  ;)

Offline eislud

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #5 am: 30. November 2007, 00:30:43 »
@auctor
Zum Thema einseitige Vertragsänderungen kannst Du vielleicht mal hier schauen.

Hier noch mal die Argumentationshilfe von @Kampfzwerg vom 25.11.2007.

Gruss eislud

Offline ER-GO!

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #6 am: 28. Dezember 2007, 20:21:57 »
Hallo auctor,
hallo Kunden der LUK,

für den Bereich Oberfranken gibt es eine Protestgruppe.
Die Treffen finden jeden 1. Donnerstag im Monat statt -
die offizielle Gründungsveranstaltung am 03.01.2008.

Näheres siehe:

http://wiki.energienetz.de/index.php/Oberfranken

Wir freuen uns auf Euch.
 
Gruß
ER-GO!

Offline auctor

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #7 am: 04. Juni 2008, 14:45:45 »
Hallo zusammen!

Die Geschichte mit der LUK Helmbrechts geht in ein weiteres Kapitel!

Mit Einschreiben kündigen die LUK den bestehenden Gasliefervertrag zum 30.06.2008.

Welchen Gasliefervertrag? Ich habe bisher keinen Vertrag unterschrieben.....

In Nachsatz schreibt LUK, daß mir mit separaten Schreiben in neues Angebot zugeht.

Ich fühle mich nur noch verschaukelt von dem Versorger..unglaublich!!

Wie sollte ich weiter vorgehen?

Nicht ragieren wie beschrieben oder der Kündigung widersprechen?

Gruß, auctor

Offline bjo

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #8 am: 04. Juni 2008, 15:08:48 »
Hallo,
weder Sondervertrags noch Tarifkunden darf wegen Protest gekündigt werden. Entsprechende Schreiben hier auf der Page.

Rest s. o.

Offline ESG-Rebell

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #9 am: 05. Juni 2008, 20:41:14 »
Zitat
Original von auctor
Mit Einschreiben kündigen die LUK den bestehenden Gasliefervertrag zum 30.06.2008.
...
In Nachsatz schreibt LUK, daß mir mit separaten Schreiben in neues Angebot zugeht.
...
Ich fühle mich nur noch verschaukelt von dem Versorger..unglaublich!!
Ja, es scheint, dass die Versorger zunehmend in die Kiste mit den billigen Tricks greifen.

Ein Versorger hat kürzlich erst versucht, die Unterschrift unter die Zählerstandskarte als Vertragsunterschrift quasi umzubiegen.

Die LUK versucht jetzt vielleicht, durch die getrennten Schreiben den Vorwurf der Änderungskündigung auszuräumen.

Dabei bewirkt die Kündigung - so sie wirksam sein sollte - selbst bereits, dass ein neuer Vertrag über Ersatzversorgung beim Grundversorger (also wohl wieder LUK) zustande kommt.

Da die LUK keine von Ihnen unterzeichnete Vereinbarung vorlegen kann, wonach ihr ein Kündigungsrecht zusteht, dürfte Ihr derzeitiger Vertrag wohl unverändert fortbestehen. Schweigen Ihrerseits bedeutet Ablehnung von Kündigung und neuem Angebot.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline auctor

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #10 am: 25. Juni 2008, 20:16:19 »
Mein Versorger hat den Schriftverkehr einem RA übergeben. Dessen Schreiben vom 22.06.08 liegt mir heute vor.

1. Die Androhung der Versorgungssperre bezeichnet er als rechtsmäßig und beruft sich auf §19 Absatz 2 GASGVV.

Der Versorger verrechnet Abschläge mit der abgeänderten Jahresabrechnung und damit bin ich mit April und Mai 2008 in Verzug, obwohl diese von mir bezahlt wurden.

Was sollte ich Ihrer Meinung tun?

2. Kündigung

Anscheinend habe ich einen Sondervertrag von 1972, der mir jetzt zum 30.06.08 gekündigt wurde. Gleichzeitig käme, falls ich mich dazu nicht äußere, ein Lieferverhältnis nach §2 Absatz 2 Satz 1 GasGVV zu den Allgemeimen Preisen zustande.

Soll ich nun den Versorger wechseln? (es gibt nur eine Alternativ in meiner Gegend in 95119 Naila, das ist E wie Einfach)

Gehe ich bei Nichtäußerung einen neuen Vertrag ein?
(Der Anwalt beruft sich auch das Urteil Landgricht München II vom 24.5.07, 8S 6848/06,):
\"Es widersprich dem Grundsatz von Treu und Glauben, trotz bestehender Kündigungsmöglichkeit und trotz Ausweichmöglichkeit auf andere Versorger einerseits am Vertrag mit der Klägerin festhalten zu wollen, die Klägerin aber andererseits zu einem Billigkeitsnachweis und zur Senkung ihrer Strompreise (??? warum schreibt er Strom??) zwingen zu wollen\".

Wäre es besser den Versorger zu wechseln wegen dem vorgenannten Urteil und es auf einen Prozeß ankommen zu lassen?

Bitte teilen Sie mir Ihre Meinung zur weiteren Vorgehensweise schnellstens mit, da die Kündigung zum 30.06.08 besteht!

Gruß,
auctor

Offline RR-E-ft

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2. Mahnung LUK und Verweis auf § 30 AVBGasV
« Antwort #11 am: 25. Juni 2008, 20:55:05 »

 

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