Hallo,
seit der letzten Jahresverbrauchsabrechnung (Juli 2007) liege ich mit der WSW im Klinsch. Mein Widerspruch richtete sich gegen die Unbilligkeit der Strompreiserhöhung, Gaspreiserhöhung, verbunden mit der Forderung der Überprüfung fehlerhafter Messgeräte. Letztere verfolge ich wegen nicht mehr.
Gleichzeitig habe ich die Abschlagszahlungen auf den Stand der Preise von 2006 gekürzt und dies auch der WSW mitgeteilt.
In Bezug auf die Stromversorgung, habe ich nach langem hin und her Ende 2007 den Weg des Anbieterwechsels vollzogen und ausstehende Stromforderungen unter Vorbehalt beglichen.
Offen ist also mein Widerspruch gegen die Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung. An diesem will ich festhalten. Der Widerspruch ist verbunden mit der Forderung der Offenlegung der Preiskalkulation, d.h. der Geschäftsunterlagen über die Bezugskosten, die mir die Erhöhung nachvollziehbar machen. Die WSW argumentiert, sie habe ihrer Informationspflicht genüge getan, da sie mir in einem Schreiben tabellarisch die Bezugskostenerhöhung dargelegt hat. Aus meiner Sicht genügt dieses Zahlenspiel jedoch nicht. Trotz mehrmaliger Aufforderung hat sich die WSW bisher nicht zur Offenlegung bereit erklärt. Stattdessen überzieht sie mich mit Mahnkosten und droht jetzt (2. Mahnung vom 1. März 2008) mit der Einstellung der Versorgung und Kündigung des Vertrags wegen offener Gebühren von 86,00 Euro.
Den Weg meine Forderung gerichtlich geltend zu machen, habe ich bis jetzt aus finanziellen Gründen (Gerichts- und Anwaltskosten) gescheut.
Ich bin mir sehr unsicher, wie ich reagieren soll und suche daher dringend Hilfe.