Eon-Avacon bestreitet, dass ein Ermittlungsverfahren läuft. Das Kartellamt führt einen Marktpreisvergleich durch.Es gibt Auskunftsersuchen der Ämter um \"die Datenbasis valide zu machen\".Von einer Mißbrauchsverfügung könne keine Rede sein.
Nett umschrieben, man könnte es auch so ausdrücken :
Eon-Avacon ist durch besonders hohe Preise aufgefallen. Deshalb fordert das Kartellamt Begründungen für die Preisgestaltung.Wenn sich ergibt, dass diese Begründungen (Ausreden) nicht stichhaltig sind, wird eine Mißbrauchsverfügung eingeleitet. Dabei stellt sich die Frage : Welche Auswirkungen kann es auf die Widersprüche haben, wenn kein Mißbrauchsverfahren eingeleitet wird ? Eon-Avacon wird dann doch laut verkünden, dass das Kartellamt die Billigkeit der Preise bestätigt habe und die Kunden zur Zahlung auffordern.