Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Drohende Stromsperre  (Gelesen 12300 mal)

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Offline svenbianca

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Drohende Stromsperre
« Antwort #15 am: 13. März 2008, 19:39:18 »
Wie ist das Urteil ausgegangen?

Offline Revoluzzer

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Drohende Stromsperre
« Antwort #16 am: 14. März 2008, 14:29:58 »
@svenbianca

Hallo und vielen Dank für das Interesse!

Gestern haben wir das Urteil erhalten und wir haben natürlich verloren. Aus dem Tenor geht hervor, dass die Richterin unsere vorglegten Unterlagen nicht gelesen oder was schlimmer wäre nicht verstanden hat. Da der Streitwert angehoben wurde, hätten wir nun die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen. Die Frage ist, ob es denn etwas bringen würde? Wenn ich mir das Urteil ansehe, dann stelle ich fest, die Richterin hat Passagenweise die Argumentation der Gegenseite abgeschrieben. Vermutlich ist es tatsächlich so, daß man als Einzelner gegen einen mächtigen Stromkonzern nicht ankommen kann. Genau das war es eigentlich auch, weshalb ich hier im Forum gelandet bin, aber das habe ich ja schon ausgeführt.
Losgelöst von unserem speziellen Fall und der betroffenen Thematik, kann man auf allen möglichen Bereichen des täglichen Lebens feststellen daß die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung absolut nicht mehr gegeben ist. Diese Problematik geht zwar weit über den Rahmen dieses Forums hinaus, betrifft uns aber alle, denn unsere Demokratie und unser Recht sind in Gefahr! Nun bin ich gespannt, wie denn die Staatsanwaltschaft mit der erstatteten Strafanzeige wegen Betrug, Nötigung und Erpressung umgehen wird. Bis heute haben wir nicht einmal die erbetene Eingangsbestätigung!

Mit freundlichem Gruß aus dem verregneten Hessen

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Offline RR-E-ft

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Drohende Stromsperre
« Antwort #17 am: 14. März 2008, 15:28:24 »
@Revoluzzer

Eine solche  Strafanzeige kann eine Verfolgung des Anzeigenerstatters durch die Staatsanwaltschaft unter vielerlei Gesichtspunkten zur Folge haben.

Offline Revoluzzer

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Drohende Stromsperre
« Antwort #18 am: 14. März 2008, 17:06:03 »
@RR-E-ft

Mit welcher Intension beteiligen Sie sich bei diesem Thread, wenn Sie doch nur, in für mich und vermutlich auch andere Forumsteilnehmer, unverständlichen und geheimnisvollen Beiträgen posten? Welches Problem haben Sie mit mir, außer daß ich kein Mitglied Ihrer Zunft mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt habe bzw. werde? Sollte ich Sie an irgend einer Stelle falsch erwischt haben, so war dies keine Absicht und täte mir leid! Aus meiner Sicht wäre Ihr Statement, für mich und vermutlich auch für Andere,  erst dann hilfreich, wenn Sie Beispiele ausgeführt hätten, unter denen eine Strafanzeige für den Anzeigenersteller zum Boomerang werden könnte. In der von Ihnen gewählten Form kann ich allenfalls die Absicht erkennen, bei mir etwas Unbehagen verbreiten zu wollen. Habe ich Sie etwa schon wieder falsch verstanden?  

Unverdrossen mit freundlichem Gruß

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Offline Zeus

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Drohende Stromsperre
« Antwort #19 am: 14. März 2008, 18:28:51 »
@Revoluzzer

Ich gehöre nicht zur Zunft von RR-E-Ft. Ich verstehe ihre Attacken gegen ihn nicht. Man muss nicht immer einer Meinung mit ihm sein. Aber es ist sicher nicht richtig auszurasten wenn er einmal nicht das sagt was man gern hören würde. Dies gilt insbesondere wenn er versucht vor möglichen Fehler oder Irrtümer zu warnen.
Im übrigen finde ich Ihr ganzes Vorgehen in der eigenen Angelegenheit mehr als be********. So, und jetzt können Sie auf mich eindreschen

Offline Revoluzzer

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Drohende Stromsperre
« Antwort #20 am: 14. März 2008, 20:47:42 »
@Zeus

So langsam habe ich hier den Eindruck, ich lese hier etwas anderes als die anderen Teilnehmer!? Und mir liegt es eigentlich fern hier ein anderes Forumsmitglied zu attakieren, schon gar nicht ein \"altgedientes\" und wohl anerkanntes MItglied? Aber offensichtlich verstehe ich unsere Muttersprache nicht mehr? Was lesen Sie den in dem Beitrag von RR-E-ft? Wovor versucht er zu warnen? Genau das fehlt mir doch! Und ich erwarte wirklich nicht, daß wer auch immer hier mit mir einer Meinung ist. Im Gegenteil ich habe mich doch hilfesuchend an das Forum und seine Teilnehmer gewandt, erhoffe also, daß man mir einen Rat gibt! Ich habe absolut nicht vor, auf Sie einzudreschen, aber Sie handhaben das in der gleichen Weise wie RR-E-ft, Sie sagen, Sie finden mein Vorgehen \"be....\", aber Sie erklären nicht was und warum! Ohne diese Erklärung habe ich aber überhaupt keine Chance zu verstehen, was ich eventuell verkehrt mache, an welcher Stelle ich vielleicht verkehrt denke! Und wenn Sie Ihren Beitrag nicht schreiben, damit der Andere, in diesem Fall ich, eventuell etwas kapiert, ja dann will mir nicht in den Kopf, warum Sie überhaupt etwas dazu schreiben? Habe ich denn grundsätzlich Sinn und Zweck eines Forums nicht verstanden?
Irgendwie habe ich das Gefühl, die Geschichte hat sich selbständig gemacht, ich wollte Niemandem etwas Böses sondern hatte nur eine Frage und habe mich dabei u.U. ins falsche Forum verirrt. Und wenn nicht von svenbianca, die Nachfrage, nach Prozeßausgang gestellt worden wäre, worüber ich mich übrigens gefreut habe, dann hätte ich mich doch gar nicht mehr gemuckst (siehe mein Posting vom 04.03.)

Ich hoffe rübergebracht zu haben, daß ich keinerlei Interessen habe, mich mit irgend Jemand hier zu streiten, sondern daß es maximal an der Möglichkeit liegt, daß ich etwas nicht verstanden, oder falsche Erwartungen an ein Forum habe.

Mit wirklich freundlichem Gruß

REVOLUZZER


PS. diesen Nickname habe ich mir nur deshalb zugelegt, weil ich an der Ungerechtigkeit in diesem Staat zu verzweifeln drohe
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Offline Pölator

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Drohende Stromsperre
« Antwort #21 am: 15. März 2008, 12:39:23 »
@Revoluzzer

Es geben viele hier Ratschläge, so mancher bessere, so mancher strengt sich an.
Auch die alten Hasen hier haben so ihre Eigenheiten, die manchmal nicht nach zu vollziehen sind und oftmals den Eindruck erwecken, nur um des Schreibenswillen geschrieben worden sind... .
Sie haben oft genug zum Ausdruck gebracht, dass Sie hier niemandem an die \"Karre pinkeln\" wollen. Das ist bei den Meisten hier angekommen, denke ich, bei Einigen nicht.
Mich würde z.B. auch interessieren, was jemand mit

\"Eine solche Strafanzeige kann eine Verfolgung des Anzeigenerstatters durch die Staatsanwaltschaft unter vielerlei Gesichtspunkten zur Folge haben.\"   meint.

Aber voraussichtlich werden wir es nur von Ihnen erfahren, wenn Sie der Bumerang (welcher auch) immer trifft.
Ich wünsche Ihnen viel Glück bei den weiteren Geschehnissen. Seien Sie versichert, Sie sprechen die gleiche Sprache wie die Meisten hier... .

Ein schönes Wochenende,
der Pölator

Offline Regina***

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Drohende Stromsperre
« Antwort #22 am: 15. März 2008, 12:41:45 »
Hallo Revoluzzer,

die Staatsanwaltschaft könnte gegen Sie ermitteln, wenn Sie z.B. in der Strafanzeige geschrieben haben
\"wegen Betrug, ...\"
denn der Betrug ist ja nicht bewiesen.

Wenn Sie jedoch schreiben \"wegen Verdacht auf Betrug, ...\" kann Sie diese Formulierung besser gegen eine Gegenanzeige wegen übler Nachrede oder Verleumdung schützen.

Siehe hierzu auch diesen Thread:
http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9207

Im Grunde ist das Ganze zwar Wortklauberei,
aber mit einer geschickten Wort- und Formulierungswahl kann man viel erreichen
(unsere Politiker machen ja auch nichts anderes ...).

VG
Regina

Offline Kampfzwerg

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Drohende Stromsperre
« Antwort #23 am: 15. März 2008, 16:00:21 »
@Revoluzzer

ich denke nicht, dass Sie in irgendeiner Form ausgerastet sind, sich im Ton vergriffen haben oder unhöflich sein wollten und m. E. auch nicht waren.

Der Ton lässt eher auf völlige Verweiflung und leichte Panik schliessen und Sie sind hier im Forum auch nicht völlig falsch, auch wenn wir uns in erster Linie mit dem Widerstand gegen völlig überhöhte Energiepreise beschäftigen. Es eint uns doch das Wörtchen Widerstand und der Wille, um unser gutes Recht zu kämpfen.
Wir beweisen nun schon länger, dass man als \"Einzelner gegen einen mächtigen Stromkonzern\", oder auch Gaskonzern, durchaus ankommen kann. Mal mehr, mal weniger erfolgreich.
Mit der Hilfe hier im Forum ist man aber eigentlich kein Einzelkämpfer mehr, sondern erhält Zuspruch, Erfahrungen...und Tipps.
Auch mal mehr, mal weniger erfolgreich.
(Das gilt i.Ü. auch für ältere Hasen ;))

RR-E-ft hat auf seine, mit Sicherheit unnachahmliche, leicht ironische und sicher oftmals kryptische, Art tatsächlich versucht Ihnen zu helfen.
Und ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung versichern, dass man diese nicht immer leicht verstehen und manchmal auch als nervtötend empfinden kann. Man möchte gerne klare Antworten...und erhält...ein Rätsel ;)
Andererseits macht das manchmal aber auch einen großen Teil der Freude, an den Antworten und an diesem Forum, aus.
Und seine Hilfe macht dieses Forum auf jeden Fall einzigartig und unschätzbar wertvoll.


Eine Strafanzeige kann für den Anzeigenersteller zum Boomerang werden, weil die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verpflichtet ist, den Sachverhalt umfassend aufzuklären. Und zwar in alle möglichen Richtungen.
D.h., ist der Stein erst einmal ins Rollen gebracht, können Sie die Richtung nicht mehr bestimmen.
Sicher ist nur, dass er nach unten rollt, wegen der Schwerkraft :)

§ 160 StPO(Gesetz)
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.


Die StPO kann hier eingesehen werden, ebenso wie alle anderen Gesetze von Bund und Ländern:
http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi


Es wäre in Ihrer Sache sicher sinnvoller gewesen, sich beizeiten einen Anwalt zu suchen bzw. empfehlen zu lassen, andererseits kann ich Ihr Engagement aber auch nachvollziehen. Nur, Recht haben und Recht bekommen.....sind eben zwei paar Schuhe.
Und wie RR-E-ft Ihnen zwischen den Zeilen wahrscheinlich sagen wollte: Es ist teilweise sehr schwierig, den Text von Paragraphen richtig zu lesen.
Da zweifel ich auch manchmal daran, dass es sich um die gleiche Sprache handelt, die wir alle sprechen :)

Wenn Sie weiter davon überzeugt sind im Recht zu sein, suchen Sie sich einen guten RA und gehen Sie in die nächste Instanz.
Ich wünsche Ihnen, ohne Ironie, viel Glück.

Offline Zeus

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Drohende Stromsperre
« Antwort #24 am: 15. März 2008, 20:14:36 »
@Revoluzzer

Entschuldigung wenn ich bei meiner letzten Intervention etwas hart formuliert habe. Ich wollte Sie nicht verletzen. Ihr Zahlenwirrwar und auch Ihre Art zu reagieren auf sicherlich gut gemeinte Empfehlungen, haben mich etwas ungeduldig werden lassen. Trozdem möchte hier Ihnen ein Jeder weiterhelfen bei Ihrem weiteren Vorgehen. Auch ich.
Nun zu Ihren Zahlen. Sie schreiben selbst, dass Sie in den letzten Jahren durchschnittlich 15 kWh/Tag verbraucht haben. Dies entspricht einem Jahresverbrauch von 5475 kWh/Jahr. Sie geben selbst an, dass die beanstandene Abrechnungsperiode 383 Tage betrug. Dies ergibt ein nachvollziebarer Verbrauch von 15 kWh *383= 5745 kWh. Somit verbleiben von den ursprünglich angegebenen als zuviel berechneten rund 4000 kWh noch :8500 - 5745 = 2745 kWh.
Immer noch zuviel.  Wie können wir dem restlichen Mehrverbrauch  oder einem Fehler Ihres Versorgers auf die Spur kommen? Zunächst gehe ich davon aus, dass Ihnen in der vorhergehende Abrechnungsperiode nur ca 4500 kWh berechnet wurden für eine kürzere Periode ( Ihre eigene Angaben) . Möglicherweise beruht diese Abrechnung auf einer Schätzung und nicht auf einer reellen Ablesung, denn Ihr täglicher Verbrauch wäre in dieser Zeit dann auf rund 13 kWh/Tag gesunken, was Ihren eigenen Ausführungen nicht entspräche. Hier ginge es um weitere rund 750 kWh. Die zu geringe Schätzung aus der Vergangenheit könnte bei der Ablesung anlässlich des Zählerwechsels dann zur Geltung gekommen sein.
Was Ihnen aber auch weiterhelfen kann, ist die Abrechnung die Sie, laut eigenen Angaben, zeitgerecht Ende April 2007 erhalten haben und zu der Sie uns bisher keine konkrete Angaben gemacht haben. Aus dieser muss ja klar hervorgehen : der Abrechnungstand  im März oder April 2006, ob geschätzt oder abgelesen. Der Stand der Zähleruhr zum Zeitpunkt der Auswechslung. Der Stand der neuen Zähleruhr zu diesem Zeitpunkt und der geschätzte Verbrauch im März/April 2007. Diesen konnten Sie ja dann vergleichen durch eigene Ablesung. Vielleicht könnten Sie uns diese daten einmal bekannt geben. So wäre möglicherweise die Angelegenheit für alle nachvollziehbarer.

 

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