Stadtwerke wollen Gaskunden verklagenDie meisten Gaskunden der Stadtwerke, die mit Gas heizen, sind \"
Sonderkunden\", die aufgrund bestehender
Sonderabkommen zu
Sonderpreisen beliefert werden.
Da es sich nicht um Tarifkunden handelt, stellt sich die Frage, woraus sich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Stadtwerke ergheben soll, wenn ein solches nicht schon bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Zunächst muss der Versorger nachweisen, dass er überhaupt zur einseitigen Festsetzung der Gaspreise gegenüber seinen Vertragspartnern berechtigt ist. Daran fehlt es bei den Sonderkunden schon.
Herr Kollege Wollschläger verwies in seinem Schreiben auf das Urteil des BGH vom 13.06.2007, welches die Fragen jedoch nur für Tarifkunden klärt.
Weiter hatte er seinen Schreiben eine Bescheinigung der PwC beigefügt, aus der hervorgeht, dass alle enthaltenen Angaben allein in der Verantwortung der Geschäftsführung der StWB liegen, die Bezugskosten nur einen Teil der Gaspreise ausmachen. Darüber, wie sich die anderen Kostenbestandteile des Gaspreises entwickelt haben, verhält sich diese Bescheinigung ausdrücklich nicht. Sie liefert auch keinen Beweis für den behaupteten Anstieg der Gasbezugskosten.
Merkwürdig ist, dass diese Bescheinigung teilweise wörtlich inhaltsgleich ist mit Bescheinigungen, welche die WIBERA anderen Stadtwerken erteilt hat.
Nach alldem fehlt es zum einen am Nachweis, dass die Stadtwerke überhaupt zur einseitigen Festsetzung der Gaspreise gegenüber den Sonderkunden berechtigt sind.
Zum anderen fehlt es am Nachweis, dass insgesamt gestiegene allgemeine und besondere Kosten, die den Stadtwerken durch die Belieferung der Kunden mit Gas entstehen, überhaupt eine Gaspreisneufestsetzung erforderten.
Darüber, wie das Interesse der Kunden an einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebundenen Gasversorgung (§§ 2 Abs. 1 EnWG) bei der Abwägung der gegenläufigen Interessen innerhalb einer Ermessensausübung Rechnung getragen worden sein sollte, haben die Stadtwerke gar keine Aussage getroffen. Dies spricht dafür, dass dieses rechtlich anerkannte Interesse der Kunden nicht erkannt und nicht hinreichend berücksichtigt wurde.
Wenn die Stadtwerke nun ihre Kunden verklagen wollen, bleibt abzuwarten, wieviel Erfolg dem beschieden sein kann.
Fritze Bollmann auf dem Beetzsee ....