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Autor Thema: Resolutionen gegen die EWE  (Gelesen 2237 mal)

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Offline jroettges

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Resolutionen gegen die EWE
« am: 28. Februar 2008, 09:37:09 »
Der Rat der Stadt Schortens hat am 27. Februar 2008 nachfolgende Resolution einstimmig verabschiedet!
Auch der friesländische Kreistag hat am gleichen Tage eine Resolution gegen die nunmehr 5. Gaspreiserhöhung der EWE verabschiedet. (Der Text folgt später).

Am 4. März 2008 um 17:30 Uhr findet im Bürgerhaus Schortens eine öffentliche Diskussion mit der EWE statt.

Resolution

Der Rat der Stadt Schortens fordert die EWE auf, ihre Kunden als gleichberechtigte Vertragspartner zu behandeln, sich als Bedingung für Preisveränderungen auf verbindliche und überprüfbare Kriterien festzulegen und zur Begründung der für den 01.04.08 angekündigten Gaspreiserhöhung die entsprechenden Zahlen und Daten zur Verfügung zu stellen. Die Berechtigung des Zeitpunktes und des Ausmaßes von Preisveränderungen muss für die Kunden rechnerisch überprüfbar sein.

Bei weiterhin einseitigen Preisfestsetzungen durch die EWE ist umgekehrt die Frage zu prüfen, ob die EWE an die Kommunen nicht Konzessionsabgabe für Tarifkunden (0,22 Cent/kWh) statt für Sondervertragskunden (0,03 Cent/kWh) zu entrichten hätte.

Begründung

Die von der EWE zum 01.04.2008 angekündigte Gaspreiserhöhung von 12,2% ist nicht nachvollziehbar. Wie bei den Preiserhöhungen der letzten Jahren gibt die EWE keine Zahlen und Daten bekannt, anhand derer die Gaskunden das Ausmaß und den Zeitpunkt der Erhöhung auf ihre Angemessenheit überprüfen können. Die weitaus meisten Gaskunden sind nicht Tarifkunden der Grundversorgung, sondern Kunden mit dem Sondervertrag Classic. Es ist zweifelhaft, ob die EWE diesen Sonderkunden gegenüber Preiserhöhungen überhaupt einseitig aussprechen kann, wenn die Kriterien für Preiserhöhungen vorher nicht klar und verbindlich formuliert sind und den Kunden keine Fakten und Zahlen genannt werden, anhand derer sie die Erfüllung dieser Kriterien überprüfen können.

Umgekehrt stellt sich die Frage: Wenn die EWE den Kunden mit dem Gasvertrag Classic gegenüber ein einseitiges Preisfestsetzungsrecht wie bei Tarifkunden beansprucht und praktiziert, wieso zahlt sie an die Kommunen für diese Kunden dann nicht Konzessionsgebühr für Tarifkunden (0,22 Cent/kWh), sondern nur für Sondervertragskunden (0,03 Cent/kWh)?

 

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