Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen  (Gelesen 8570 mal)

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Offline Simmy50

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Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen
« am: 09. April 2005, 19:18:04 »
Hallo Mitstreiter

Wie bereits im Forum mitgeteilt, wurde mir zum 7.4.05 die Sperrung von Gas und Strom durch den örtlichen Versorger angedroht.
Ich wurde im Forum auf die Energieaufsichtsbehörde in Düsseldorf aufmerksam gemacht. Ich schickte dort ein Fax mit entsprechenden Informationen hin und bekam am gleichen Abend noch einen Anruf vom Geschäftsführer des örtlichen Versorgungsunternehmen wonach jetzt doch nicht gesperrt werden sollte.
Einige Tage zuvor hatte sich bereits ein Mitarbeiter des WDR Köln bei mir gemeldet und um ein Interview und Filmaufnahmen gebeten. Das Filmteam erschien dann auch am 7.4.05 und interviewte zunächst den Geschäftsführer des örtlichen Versorgungsunternehmen und kamen anschließend dann zu mir.
Der Beitrag soll in der Sendung Markt am 11.4.05 um 22.00 Uhr ausgestrahlt werden.
Mein örtlicher Versorger hat mir dann noch mit Hinweis auf die Sammenklage in Hamburg mitgeteilt, dass dieses Verfahren erst abgewartet wird und bis dahin nichts weiter unternommen wird.

M.f.G  aus Bocholt

« Letzte Änderung: 29. Januar 2020, 10:22:59 von DieAdmin »

Offline Cremer

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Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen
« Antwort #1 am: 10. April 2005, 16:49:56 »
Hallo Simmy50

Auch die regionalen Fernsehsender werden jetzt langsam aufmerksam.

Ich hatte bereits am 10.2.05 das Landesstudio des Südwestfunks bei mir zu Hause und anschließend am gleichen Tag abends auf meiner Bürgerversammlung. Vormittags hatten  sie unseren Wirtschaftsminister befragt und anschließend auch den Geschäftsführer unserer Stadtwerke. Der Beitrag wurde am 17.2.05 im SWR3 gesendet und bereits zweimal in leicht gekürzter Form zu ähnlichen Themen wiederholt.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen
« Antwort #2 am: 11. April 2005, 08:50:35 »
Jeder, der noch von einer Versorgungseinstellungsandrohung wegen verweigerter Preiserhöhungen betroffen werden sollte, sollte seine zuständige Energieaufsichtsbehörde darüber informieren, schnell Öffentlichkeit über die Medien herstellen, dem Versorger vorsorglich Hausverbot zum Zwecke der Sperrung erteilen und gegen einen möglichen Antrag des Versorgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen  Zutritt zu den Messeinrichtungen und Duldung der Versorgungseinstellung eine Schutzschrift bei seinem Amtsgericht hinterlegen.

Eventuell handelt es sich nach der Sammelklage in Hamburg schon um eine neue gemeinsame Linie der Versorger, deren Ausgang abzuwarten.

Jeder Betroffene sollte schnell handeln und nicht erst die 14 Tagesfrist zwischen Androhung und Versorgungseinstellung gem. § 33 Abs. 2 AVBV abwarten.

Es ist nochmals daran zu errinnern, dass das von den Versorgern oft und gern zitierte Urteil des Amtsgerichts Hamburg- Harburg einen anderen Sachverhalt zu Grunde hat und dieses Urteil bisher nicht rechtskräftig ist.


So wie hier vorgeschlagen, haben sich schon viele erfolgreich zur Wehr setzen können, bei minimalem Aufwand. Selbst eine Schutzschrift kostet nichts. Sie sollte jedoch monatlich erneuert werden, sofern die Sperrandrohung nicht aufgehoben wurde.

Nur im Ausnahmefall sollte man selbst eine einstweilige Verfügung gegen den Versorger deshalb beantragen.  Hierzu gibt es auch bereits entsprechende Gerichtsenstscheidungen, mit denen die Versorgungseinstellung bei Meidung eines erheblichen Ordnungsgeldes, ersatzweise Haft der Geschäftsführung gerichtlich untersagt wurde.

Dies ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn man durch ein Hausverbot den Zutritt nicht verhindern kann, weil etwa eine Sperrung auch ohne Zutritt zum Grundstück möglich ist.

Indes gilt:

Auch Mieter können dem Versorger dessen Mitarbeitern und von diesem beauftragten Dritten wirksam Hausverbot erteilen.


Vgl. auch hier:

http://www.wdr.de/tv/markt/20050411/b_1.phtml


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen
« Antwort #3 am: 11. April 2005, 19:59:13 »
Hallo Herr Fricke,

verstehe ich Sie richtig, dass man die Schutzschrift erst bei Androhung der Versorgungssprerre hinterlegen soll oder profilaktisch sofort, wenn auch keine Androhung bisher erfolgt ist?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen
« Antwort #4 am: 12. April 2005, 16:10:20 »
@Cremer

Eine Schutzschrift hinterlegt, wer vom Gegner den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erwartet und verhindern möchte, dass das Gericht eine entsprechende Entscheidung erläßt, ohne ihn gehört zu haben. Deshalb die Schutzschrift als vorsorglicher Widerspruch zu einem solchenm Antrag.

Einen o. g. Antrag des Versorgers hat man nur zu besorgen, wenn dieser die Versorgungseinstellung angedroht hat und wegen eines erteilten Hausverbotes auf den gerichtlichen Weg verwiesen ist, um nicht erst durch einen Hausfriedensbruch zum Zähler zu gelangen, um diesen zu sperren.

Mithin hat man erst in einer solchen Situation Veranlassung zu einer Schutzschrift.

Im Übrigen gilt:

Ruhe bewahren, nicht einschüchtern lassen.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
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Offline BerndA

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Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen
« Antwort #5 am: 14. April 2005, 22:18:08 »
Hallo Simmy50 ,

herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg !

Habe leider die Sendung am 11.04.05 nicht sehen können. Gibts irgendwo einen Mitschnitt davon ?

Mit freundlichenGrüßen aus dem Münsterland :wink:

Bernd Ahlers
« Letzte Änderung: 29. Januar 2020, 10:23:31 von DieAdmin »

Offline Ansgar

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Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen
« Antwort #6 am: 30. Juni 2005, 23:45:37 »
Hallo Simmy50 ,

ich liege auch mit der BEW im Clinch - habe auch alles so gemacht, wie hier im Forum beschrieben. Meine \"Aussenstände\" für 2004 liegen jedoch nur bei ca. 6 EUR ... Habe erst vor kurzem ein mehrseitiges Dokument erhalten indem die BEW Ihre Preise zu rechtfertigen versucht. Man hat mit eine letzte Zahlungsfrist bis zum 01.07.2005 eingeräumt - mal sehen, was danach passiert. Haben Sie mittlerweile Ruhe?

Grüße,
Ansgar
« Letzte Änderung: 29. Januar 2020, 10:23:41 von DieAdmin »

Offline RR-E-ft

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Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen
« Antwort #7 am: 01. Juli 2005, 14:15:55 »
@Ansgar

Sie haben wohl nur eine Mahnung für den papierkorb bekommen und keine Sperrandrohung.

Eine solche wäre wegen § 33 Abs. 2 Satz 2 AVBV vollkommen unverhältnismäßig von Anfang an.

Wegen Beträgen unter 300 EUR ist nach den entsprechenden Beschlüssen AG marienberg etc. pp. eine Sperrandrohung wegen unverhältnismäßig, selbst wenn man sich im Verzug befände.

Nach dem Unbilligkeitseinwand befindet man sich jedoch gar nicht im Verzug und verletzt somit auch keine Zahlungsverpflichtungen, vgl Beschlüsse AG Bad Kissingen, AG München, AG Mönchen Gladbach....


Eine Belästigung durch weitere Mahnungen kann man sich unter Androhung einer einstweiligen Verfügung verbeten.


Die Versorger halten sich in der Regel dran. Viele haben die Unbilligkeitseinwender schon in ihrer EDV aus den automatischen Mahnläufen ausgesteuert.

Das ist nämlich möglich. Insoweit ist kein Platz für Missverständnisse.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Ansgar

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Sperrandrohung von Gas und Strom wurde zurückgenommen
« Antwort #8 am: 01. Juli 2005, 14:28:59 »
@ RA Fricke

Vielen Dank für Antwort. Wie gesagt, bislang bemüht man sich bei der BEW mir die Preise zu veragumentieren - keinerlei Mahn- oder Sperrandrohung... Mal sehen, was nach dem Verstreichen der \"letzten Zahlungsfrist\" passiert.

Grüße,
Ansgar

 

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