Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Eigene Berechnung nach Jahresrechnung  (Gelesen 13512 mal)

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Offline HOL

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« am: 22. Februar 2008, 17:12:51 »
hallo lime, hallo kampfzwerg.

ich gehöre ebenfalls zu den sogenannten Gasrebellen. zahle seit der Jahresrechnung 2004/2005 nur den Bezugspreis von 09.2004.
Habe meinem Gasversorger,dem Zweckverband Ostholstein(ZVO Energie GmbH), unter Bezug auf BGB § 315 meinen Widerspruch mitgeteilt und die Jahresabrechnungen ab dato entsprechend nach meinem als angemessen ermitteltem Entgelt modifiziert. Die monatlichen Abschläge habe ich so gewählt, dass der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde. Diese Praxis ist von dem Versorger bis vor einigen Tagen auch so akzeptiert. Vor einigen Tagen erhielt ich nun völlig überraschend eine total diffuse Mahnung über angebliche Zahlungsrückstände aus Dezember 2007 und Januar 2008( in der teilweise auch Beträge für den Bezug von Wassergeld enthalten waren) mit der Androhung einer Versorgungssperre zum 11.03.2008. Parallel dazu erschien gestern in der hiesigen Tageszeitung( Lübecker Nachrichten/ Ausgabe Ostholstein) folgender Artikel: \"die Erdgastarife des ZVO sind rechtens\" hier wird berichtet, dass der ZVO sich von einer\" neutralen \" und \" unabhängigen \" Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Testat erstellen ließ, dass die Erhöhung der Gaspreise rechtens ist und nicht im Widerspruch zu dem § 315 BGB steht. Als Beispiel für eine höchsrichterliche Entscheidung wird hier auch das Urteil des BGH vom 13.06.2007 Akz. VIII ZR 36/06 angeführt. Ich habe mich gestern einmal ausführlich mit dem Text und Inhalt dieses Urteil beschäftigt und muß ehrlich gestehen, dass ich auch kaum noch Hoffnung habe, dass wir mit unserem Protest weiterhin Erfolg haben. Frage also, wie soll es weiter gehen ????

Gruß

HOL

[Edit Evitel2004 Beitrag aus Eigene Berechnung nach Jahresrechnung kopiert]

Offline Kampfzwerg

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #1 am: 24. Februar 2008, 19:28:43 »
Zitat
Die monatlichen Abschläge habe ich so gewählt, dass der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde. Diese Praxis ist von dem Versorger bis vor einigen Tagen auch so akzeptiert....
.....wird hier auch das Urteil des BGH vom 13.06.2007 Akz. VIII ZR 36/06 angeführt. Ich habe mich gestern einmal ausführlich mit dem Text und Inhalt dieses Urteil beschäftigt und muß ehrlich gestehen, dass ich auch kaum noch Hoffnung habe, dass wir mit unserem Protest weiterhin Erfolg haben...

...der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde...

Wie bitte?

Dann, gestehe ich, habe ich auch wenig Hoffnung im Hinblick auf Ihren Protest.

Offline HOL

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #2 am: 25. Februar 2008, 14:15:52 »
um in der Auseinandersetzung mit meinem Versorger bessere Argumente zu haben, bitte ich um nachgfolgende Auskunft:

1. gibt es ? Angaben über die Höhe der bundesweiten Protestzahler im     Bereich der Erhöhung von Bezugskosten für Energie ?

2. .........? über den Anstieg der Beschaffungskosten für Gas im Zeitraum von 2004 - 2007?

3. ..........? über die Staffelung der Netzentgelte im gleichen Zeitraum ?


für jede Anrwort dankbar

HOL

Offline hebbi

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #3 am: 25. Februar 2008, 16:46:37 »
Nicht die Nerven verlieren. Als erste Maßnahme empfehle ich einen Antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen beim Amtgerichten Eutin. Das geht auch ohne Anwalt, entsprechende vorformulierte Schreiben gibt es bei der Verbraucherzentrale s-h.de. Wenn Sie nähere Infos möchten, wie ich mich verhalten habe, senden Sie mir eine privat Nachricht.

Offline HOL

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #4 am: 25. Februar 2008, 18:55:00 »
Lieber Kampfzwerg !
Ihre Kommentare mögen  Ihnen zwar sehr witzig erscheinen, sind aber leider wenig hilfreich in Bezug auf das Problem. Falls Sie etwas nicht verstanden haben gebe ich Ihnen gerne Nachhilfe.

mit freundlichen Gruß

HOL

Offline AKW NEE

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #5 am: 25. Februar 2008, 19:39:46 »
@ HOL

Sie haben recht, der Ton Macht auch hier häufig die Musik. Denken Sie doch über den Begriff Nachhilfe nach und schreiben Sie dann , was Sie gemeint haben.
Gruß

Offline gastrom

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #6 am: 25. Februar 2008, 23:29:47 »
Zitat
Original von HOL, resp. Kampfzwerg

...der mir geschuldete Betrag so gering wie möglich gehalten wurde...

Also ich hab´s so verstanden:

HOL hat nur das kleine Wörtchen \"VON\" vor \"mir\" vergessen; und somit ist für mich klar, dass nicht ihm ein geringer Betrag geschuldet wird, sondern er dem EVU einen geringen Betrag schuldet.

Klingt zwar etwas wie \"Oberlehrer\", aber bestimmt ist es so und sollte zu keinen weiteren Misstönen führen. Oder? ;)

Grüße v. gastrom

Offline Kampfzwerg

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #7 am: 26. Februar 2008, 11:03:30 »
Lieber HOL,

Sie befinden sich hier im Bereich des Versorgers NGW.

Da Sie die Hilfe von Evitel2004 und mein statement ganz offensichtlich nicht verstanden haben, helfe ich Ihnen aber gerne weiter:

Bitte plazieren Sie Ihren Beitrag \"Gaspreiserhöhung\" - und zukünftige - im Thread Ihres Versorgers.
Oder, in ganz dringenden Fällen wie z.B. bei einer angedrohten Versorgungssperre, wäre vielleicht auch das Forum \"ich brauche dringend Hilfe\" angebracht?!

 Für die Verbesserung Ihrer Argumentation möchte ich Ihnen gerne das Studium der \"Grundsatzfragen\" - sofern im Zeitraum 2004/5 bis dato noch nicht geschehen - besonders empfehlen.
Insbesondere die darin mit \"Wichtig\" markierten Beiträge,
Sie können sie eigentlich kaum übersehen, sie stehen gleich am Anfang.
Hilfreich im Hinblick auf die drei Fragen wäre vielleicht auch ein Blick in die umfangreichen Statistiken auf der Homepage des BdEV:
http://www.bdev.de/

Da Sie, wie Sie selbst schrieben, Ihr zu zahlendes \"angemessenes Entgelt\" selbst ermittelt haben, falls ich Sie richtig verstanden haben sollte, ist Ihnen etwas gelungen, an dem viele unserer Mitstreiter schier verzweifeln.
In diesem Fall wären Ihre Zweifel am Erfolg Ihres Protests doch eigentlich unverständlich.
Andererseits scheint es allerdings, dass aus Ihren Beiträgen ein nicht unerheblicher Informationsmangel ersichtlich wird.
Vielleicht ist es aber auch nur ein unerhebliches Verständnisproblem!?
Dann sollte es mit einer umfangreichen Recherche - und danach mit etwas Hilfe - auch weitergehen ;)

Offline DieAdmin

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #8 am: 26. Februar 2008, 19:05:17 »
Liebe Thread-Beteiligten.

aus dem NGW-Bereich ist nun HOL\'s Beitrag gelöscht.

Also was die ZVO angeht, bitte hier weiter diskutieren.

Regnerisch-stürmische Grüße aus dem Thüringer Wald

Offline F.Schmidt

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #9 am: 05. März 2008, 12:42:11 »
Hallo HOL,

leider erst bin ich erst jetzt auf diese Seiten aufmerksam geworden und bin freudig erstaunt, daß doch noch mehr sich gegen den ZVO zur Wehr setzen.

Ich habe den Brief der ZVO bekommen, in dem von dem \"unabhängigen Wirtschaftprüfinstitut\" die Rede ist, das aber von der ZVO bezahlt wurde. Inwiefern man hier noch von Neutrlität sprechen kann ist mir ein Rätsel.

Nach Recherche im Internet werde ich mich gegen die \"Restforderung (+ Verzugszinsen !!!)\" und diese lapidare Begründung (Wirtschaftsprüfer) ebenfalls wehren. Außerdem gab es keine Aufschlüsselung der \"Restforderung\".

Den LN würde ich keinesfalls vertrauen. Das Blatt ist sowieso die reinste Schande und wahrscheinlich Sprachrohr der ZVO.

Noch warte ich auf eine Beratung durch die Verbraucherzentrale und werde dann per Scheiben auf die \"Restforderung\" reagieren.

Mich würde interessieren, ob es mehrere da draußen gibt, die sich das nicht gefallen lasseun und die ggf. bereits weitere Schritte eingeleitet haben!??


Viele Grüße in das Forum

Offline hebbi

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #10 am: 05. März 2008, 13:32:57 »
Es gibt noch mehr da draussen!

Näheres oer pn!

HG hebbi

Offline HOL

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #11 am: 06. März 2008, 10:51:19 »
Hallo F. Schmidt,

ganz ruhig, Sie sind kein Einzelgänger, auch wenn der ZVO sich das sicher wünschen würde. Empfehle engen Kontakt mit der Verbraucherzentrale Schleswig- Holstein in Kiel aufzunehmen. Herr Thorsten Meinicke ist hier ein fachkundige Anwalt. Außerdem mögliche finanzielle Absicherung mit einem Energie-Schutzbrief über den Bund der Energieverbraucher.
Also weitermachen, es wird schon werden.

mfg

HOL

Offline HOL

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #12 am: 06. März 2008, 11:25:57 »
um der Beckmesserei ein Ende zu bereiten:
\"der mir geschuldete Betrag !\"
hätte ich die monatlichen Abschlagszahlungen nicht entsprechend meinen Berechnungen gesenkt, würde mir der Versorger am Ende der Abrechnungsperiode einen Betrag schulden !

im übrigen, wem die Formolierung nicht gefällt,  sie ist einem Anlagemuster des Bundes der Energieverbraucher entnommen!

HOL

Offline Kampfzwerg

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #13 am: 10. März 2008, 16:20:18 »
@HOL

ich wage gar nicht erst mir vorzustellen, was das Wort \"Beckmesserei\" bedeuten könnte.

 ?(
hhhmmm
Bedeutet das denn jetzt im Umkehrschluss:
da ich die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend meiner Berechnungen gesenkt habe, schulde ich meinem Versorger am Ende der Abrechnungsperiode einen Betrag?

Und wenn, was möchten Sie uns damit sagen?
Oder sollte ich Sie schon wieder missverstanden haben?

(Wahrscheinlich haben deswegen auch schon wieder so viele Mitstreiter geantwortet? ;))

Die Formulierung ist an sich sehr schön...
Und wenn Sie diese Formulierung einem Muster des BdEV entnommen haben, stellen Sie den Text doch einfach einmal als Original-Zitat hier ein.
Dann lassen wir Sie uns alle überzeugen.




@gastrom
 Sorry und viele Grüße:  ;) :P ;)

Offline HOL

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Eigene Berechnung nach Jahresrechnung
« Antwort #14 am: 10. März 2008, 16:44:07 »
kampfzwerg

sehr wohl !  wenn es nach dem Versorger geht :D

HOL

 

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