Inzwischen wurde ich von Frau Karin Goldbeck (Rechtsassessorin der VZ Niedersachsen) autorisiert, ihre Antwort, die sie mir zu meiner Anfrage gegeben hat, auch hier im Forum (übrigens ungekürzt) einzustellen.
Sehr geehrter Herr Schlagowski,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.
Für die E.on Avacon gilt keine andere Aussage als bei den anderen Versorgern. Diese haben alle nach dem Urteil des BGH vom 13.06.2007 entsprechende Schreiben - jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten - an die Widersprüchler versandt. Dies ist ein weiterer Versuch, die Kunden zu verunsichern und doch noch zumindest einige zur Zahlung zu bewegen. Die Schreiben variieren etwas im Inhalt und im Ton. Die E.on Avacon fiel von Beginn an durch ihren massiven Ton auf. Die Versorger werden auch weiterhin solche Schreiben an die Widersprüchler versenden.
Eine Sammelklage gegen die Avacon läuft bereits. Die Verbraucher/innen sollten den Ausgang abwarten. Von Einzelklagen auf Verbraucherseite ist abzuraten, da diese Klagen wegen der meist geringen Streitwerte beim Amtsgericht landen und in der Regel nicht berufungsfähig sind. Dies führt nur zu unterschiedlicher Rechtsprechung und macht keinen Sinn.
Uns ist nicht bekannt, dass die Avacon bisher einzelne Kunden auf Zahlung verklagt hat. Solche Fälle dürften auch umgehend in der Presse veröffentlicht werden, so dass sich die Verbraucher dann über das weitere Vorgehen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder dem Bund der Energieverbraucher informieren und beraten lassen können. Auch gegen Sperrandrohungen kann vorgegangen werden.
Weder die Verbraucherzentrale Hamburg, noch der Bund der Energieverbraucher oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen können einen Energieversorger / die Avacon aber grundsätzlich von Klagen abhalten.
Die Prozesskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes ggfl. könnten auch hohe Sachverständigenkosten anfallen. Der Verbraucher hätte aber zu jeder Zeit des außergerichtlichen, des Mahnverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens, die Möglichkeit, das Verfahren durch Anerkenntnis und Zahlung zu beenden, um weitere Kosten zu vermeiden.
Verbraucher, die rechtsschutzversichert sind, können und sollten zu ihrer Beruhigung abklären, ob die Versicherung eintreten würde. Beim Bund der Energieverbraucher gibt es einen Prozesskostenhilfefond.
Zu (fast) allen Ihren Fragen finden die Verbraucher/innen Informationen auf unserer homepage unter
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de und dort unter \"Gaspreise steigen weiterhin\"
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ120341629528120/link23800A.html. Dort befindet sich u.a. auch ein Musterschreiben zur Beantwortung der Versorgerschreiben in Sachen BGH Urteil.
Die Verbraucher können sich auch an jede Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden.
Dienstags von 12.00 - 13.00 Uhr können sich die Verbraucher zum Thema Widerspruch gegen die Gas- und Strompreise und zum Stromanbieterwechsel auch telefonisch informieren und beraten lassen (unter 0511 – 16 13 629).
Es ist uns aber leider nicht möglich, die Vielzahl von schriftlichen Anfragen individuell auf dem schriftlichen Wege zu beantworten. Aufgrund von erheblichen Kürzungen unserer Zuwendungen durch das Land Niedersachsen in den letzten Jahren beschäftigt die VZN nur noch zwei Juristen (Teilzeitstellen) für Gesamt -Niedersachsen.
Mit den besten Grüßen aus Oldenburg
Karin Goldbeck
(Rechtsassessorin)
Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
Referentin für Verbraucherrecht
Bravo! Ich ziehe mein Käppi. Ich hoffe, damit sind jedem hier wichtige und hilfreiche Informationen an die Hand gegeben, der sich nun auch mit dem Gedanken trägt, e.on Avacon energisch die Rote Karte zu zeigen.
Beste Grüße
Thomas Schlagowski