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Autor Thema: BKartA: Langfristverträge der EVG nichtig  (Gelesen 8824 mal)

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Offline RR-E-ft

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BKartA: Langfristverträge der EVG nichtig
« am: 13. Februar 2008, 13:59:40 »
BKart: Langfristverträge zwischen EVG und deren Kunden nichtig

Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die langfristigen Gaslieferverträge der EVG mit Regionalversorgern und Stadtwerken gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB verstießen und deshalb gem. § 134 BGB nichtig waren. Entsprechende Vertragsverhältnisse soll die Betroffene im Rahmen einer Selbstverpflichtung zum 30.09.2007 beendet haben.

Damit waren viele Gasbezugsverträge von Regionalversorgern und Stadtwerken, die ausschließlich oder weit überwiegend Gas aufgrund eines langfristigen Vertrages von EVG bezogen nichtig.

Den belieferten Unternehmen war es demnach möglich, sich auf die Nichtigkeit dieser langfristbezugsverträge zu berufen, mit der Folge, dass auch darin enthaltene Preisanpassungsbestimmungen zur Erhöhung der Gasbezugspreise nicht zur Anwendung kamen. Belieferte Unternehmen, die sich darauf beriefen, hätten somit eine rechtliche Möglichkeit gehabt, Bezugskostenerhöhungen abzuwehren, sich jedenfalls auf eine Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB gegenüber dem Vorlieferanten zu berufen.

Offline DieAdmin

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BKartA: Langfristverträge der EVG nichtig
« Antwort #1 am: 14. Februar 2008, 15:52:30 »
Soso, ist ja interessant. Da wird gejammert, man sei selber geknebelt und dann hätten die schon längst...  :evil:

Die EVG ist nicht nur der Vorlieferant \"meiner\" EVI, sondern auch noch mit 20% beteiligt. Und vor 2 Tagen kam wieder ein netter Brief von der EVI, dass wegen der \"Veränderung des den Lieferverträgen der EVI zu Grunde liegenden Heizölpreises\" ab dem 01.04.08 neue (natürlich höhere) Preise gelten.

Ich habs mir ausgedruckt und abgeheftet. Man weiß ja nie, wozu man das noch braucht ;)

Vielen Dank Herr Fricke für die Information :)

Und auch mal Dank an das Bundeskartellamt.

 

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