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Autor Thema: Neue Verfahren gegen Gasversorger BKartA und RLP  (Gelesen 4103 mal)

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Neue Verfahren gegen Gasversorger BKartA und RLP
« am: 06. April 2005, 17:10:15 »
Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)

Kartellamt erzielt erste Ergebnisse in Verfahren gegen die Gaswirtschaft

Das Bundeskartellamt behält die Vorgänge auf dem deutschen Gasmarkt weiterhin im Auge: Erreicht werden konnte ein Preismoratorium u.a. bei der Thüga AG Erdgas Allgäu-Oberschwaben und der EnBW Ostwürttemberg Donau/Ries. Der Missbrauchsverdacht gegen die Stadtwerke Ulm besteht indes weiter.
   


Berlin (red) - Das Bundeskartellamt hat im Rahmen seiner verschiedenen Verfahren zur Durchsetzung des Wettbewerbs auf dem Gasmarkt erste Ergebnisse erzielt. Dies betrifft sowohl die Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Endkundenpreise als auch die kartellrechtliche Beurteilung langfristiger Gaslieferverträge.


Verzichten auf Erhöhung: Thüga Allgäu und ODR

Von den im Dezember 2004 gegen fünf Gasversorger eingeleiteten Missbrauchsverfahren konnten zwei Verfahren aufgrund von Zugeständnissen der betroffenen Unternehmen eingestellt werden. So hat die Thüga AG Erdgas Allgäu-Oberschwaben (E.ON) zugesagt, auf die Weitergabe ihrer Bezugspreiserhöhung von 0,32 Cent je Kilowattstunde bis 30. Juni 2005 zu verzichten. Darüber hinaus wird das Unternehmen spätestens zum 1. Oktober 2005 einen Festpreis-Sondertarif zusätzlich anbieten, der nicht von der Ölpreisentwicklung abhängig ist und um 0,1 Cent je Kilowattstunde unter dem dann aktuellen Standardtarif liegt.

   
 Böge: Symptome bekämpfen.
(Foto/Abb.: Kartellamt)  

Auch die EnBW Ostwürttemberg Donau/Ries (ODR) AG hat zugesagt, auf die Weitergabe ihrer Bezugspreiserhöhung von 0,33 Cent je Kilowattstunde zum 1. April 2005 zu verzichten und zumindest bis zum Ende des Gaswirtschaftsjahres (30. September 2005) keine weiteren Gaspreiserhöhungen vorzunehmen. Für ein Einfamilienhaus ergeben sich aus diesen Zusagen Einsparungen von knapp 90 Euro pro Jahr.

Kartellamtspräsident Dr. Ulf Böge: \"Durch die mit Thüga und EnBW vereinbarten Zugeständnisse hat das Bundeskartellamt noch während der Heizperiode erreicht, dass die Preise dieser Unternehmen in stärkerem Maße einer Situation mit funktionierendem Wettbewerb entsprechen. Dies liegt nicht nur im kurzfristigen Interesse der Verbraucher, sondern stellt vor allem ein wichtiges Signal zur langfristigen Orientierung der Gasversorger an einer wettbewerblichen Marktsituation dar.\"


Stadtwerke Ulm: Missbrauchsverdacht besteht weiter

In dem Verfahren gegen die SWU (Stadtwerke Ulm) Energie GmbH bestehe der Missbrauchsverdacht des Bundeskartellamtes weiter, teilte die Behörde heute mit. Die Gaspreise lägen um bis zu 19 Prozent über den Preisen der Vergleichsunternehmen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Bundeskartellamt in diesem Fall eine förmliche Untersagungsentscheidung treffen wird. Bezüglich der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (RWE) prüft das Amt gegenwärtig Vorschläge des Unternehmens zur Abwendung einer Untersagungsverfügung. Das Verfahren gegen die MVV Energie AG (Stadtwerke Mannheim) musste an die zuständige Landeskartellbehörde Baden-Württemberg abgegeben werden, die die Prüfung eingestellt hat.


Auch RWE Weser Ems und Rhenag betroffen

Zusätzlich dazu hat das Bundeskartellamt zwischenzeitlich auch gegen die Rhenag Rheinische Energie AG (Siegburg) und gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG (Dortmund) Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlicher Preisgestaltung eingeleitet. Die Preise dieser Unternehmen liegen um bis zu 14 Prozent über den Preisen von Vergleichsunternehmen. Rhenag hat bereits zugesagt, ihre Bezugspreissteigerung von 0,27 Cent je Kilowattstunde bis zum 30. Juni 2005 nicht an die Endkunden weiterzugeben. Das Verfahren ruht derzeit, die weitere Entwicklung bis zum Abschluss des Gaswirtschaftsjahres wird jedoch beobachtet.


90 Stellungnahmen zum Diskussionspapier über Langfristverträge

Auf große Resonanz sei zudem das vom Bundeskartellamt veröffentliche Diskussionspapier zur kartellrechtlichen Beurteilung langfristiger Gaslieferverträge gestoßen. Insgesamt seien 90 Stellungnahmen von Ferngasgesellschaften, Stadtwerken, Verbänden und Wissenschaftsvertretern eingegangen. Die Stellungnahmen betreffen u.a. die Frage der Versorgungssicherheit, die Auswirkungen der Marktöffnung auf die Preise und die den Marktbeteiligten verbleibenden Handlungsspielräume. Das Bundeskartellamt will die Auswertung der teilweise sehr umfangreichen Stellungnahmen voraussichtlich bis Ende April abschließen, diese insbesondere mit den Verfahrensbeteiligten und der Europäischen Kommission erörtern und daraufhin über eventuell erforderliche Anpassungen der zentralen Beurteilungsgrundsätze entscheiden. Sollten einige der betroffenen Ferngasgesellschaften diese Grundsätze anschließend nicht berücksichtigen, kann das Amt Lieferverträge untersagen.

Kartellamtspräsident Böge: \"Während die Missbrauchsaufsicht über Endkundenpreise letztlich immer nur eine Symptombekämpfung sein kann, stellt die Öffnung der Gaslieferverträge eine Grundvoraussetzung für die Entstehung von funktionierendem Wettbewerb auf den Gasmärkten dar. (...) Daneben ist allerdings der diskriminierungsfreie Netzzugang zu angemessenen Preisen unerlässlich, wenn es einen funktionsfähigen Wettbewerb im Gasmarkt geben soll. Dies ist Aufgabe des neuen Regulierers.\"

Vgl. auch hier:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2005_04_06.shtml

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=9587

Zur aktuellen Entwicklung in RLP vergleiche hier:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=9581

 

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