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Autor Thema: RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %  (Gelesen 15587 mal)

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Offline AKW NEE

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #30 am: 08. März 2008, 13:30:12 »
Auch hier, wie an anderer Stelle, die Frage an Sie, wie stellen Sie den Billigen Preis fest?

Zitat
Zunächst einmal gilt es, sich die Energiepreise in der Jahresrechnung genau anzusehen. Wenn schon zuvor ein Unbilligkeitseinwand erhoben wurde, gilt es, den als billig festgelegten Energiepreis als Grundlage für den Jahresverbrauch anzusetzen und diese Summen plus der Nebenkosten zuzügl. MWSt. als billigen Gesamtpreis dem Energieversorger mit dem Unbilligkeitseinwand gegen die vorgelegte Rechnung mitzuteilen.

Offline userD0010

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #31 am: 08. März 2008, 14:00:57 »
Lesen Sie doch einfach das, was ich zitiert habe. Nämlich die Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, die zu dem fraglichen Zeitpunkt auf den billigen Energiepreis vom 30.09.2004 verwiesen hat.
Diesen billigen Energiepreis habe ich bei meinem Unbilligkeitseinwand gegenüber meinem Energielieferanten zum damaligen Zeitpunkt sowohl für mich als auch für einige meiner Mitstreiter in den Berechnungen angesetzt, darauf basierend die zuviel gezahlten Beträge zurückgefordert und in der Annahme, dass eine Erstattung nicht erfolgen würde, die zuviel gezahlten Beträge mit der eingegangenen Jahresrechnung und künftigen Abschlagzahlungen verrechnet.
Diese Praxis wird seit 2005 angewandt und hat bislang weder zu Verrechnungen von Abschlägen, noch zu einer Nachforderung geführt.
Hoffentlich habe ich nun ihre Frage beantwortet, wie ich den (für mich) billigen Energiepreis festgestellt bzw. festgesetzt habe. Vgl. dazu Verbraucherzentrale Bremen 31.05.2006 Themen Energie swb; Verbraucherzentrale Niedersachsen, Musterbriefe, Anlage 4.
Nach dem szt. Urteil des LG Bremen und den Ausführungen der Verbraucherzentrale Bremen galt zum Zeitpunkt meines Unbilligkeitseinwands der Gaspreis vom 30.09.2004, auf dessen Basis ich den Ansprüchen des Energieversorgers bis dato widersprochen habe.
Dies ist -hoffentlich auch für Sie verständlich- der für mich festgestellte billige Gaspreis.
Wie bereits ausgeführt, leben mein Energieversorger und ich auf dieser Basis ohne Probleme miteinander.
Hoffentlich müssen Sie nun ihre Frage nicht ständig wiederholen.

Offline Christian Guhl

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #32 am: 08. März 2008, 15:24:38 »
@h.terbeck
Sie bringen hier Verwirrung rein, wenn Sie schreiben \"der billige Energiepreis vom 30.09.2004\" ! Der Preis am 30.09.2004 war alles andere, aber nicht \"billig\".Sie nehmen (wie die meisten anderen auch) den Preis vom 30.09.04 als Grundlage für Ihre Kürzungen.Das macht den Preis aber noch lange nicht billig im Sinne von § 315 BGB. Dieser § sagt in Abs.3 Satz 2 : Entspricht sie nicht der Billigkeit,so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen... Da bisher noch keine Bestimmung durch Urteil getroffen wurde, gibt es auch keinen billigen Energiepreis.Alle Preise sind bis heute unbillig, auch der vom 30.09.04.

Offline Kampfzwerg

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #33 am: 08. März 2008, 20:02:33 »
@h.terbeck

nachdem ich jetzt auch noch hier in diesem Thread Ihre Kommentare gelesen habe wird mir einiges klarer. :evil:

Zitat
Lesen Sie doch einfach das, was ich zitiert habe. Nämlich die Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, die zu dem fraglichen Zeitpunkt auf den billigen Energiepreis vom 30.09.2004 verwiesen hat.
Zitat
Diesen billigen Energiepreis habe ich bei meinem Unbilligkeitseinwand gegenüber meinem Energielieferanten zum damaligen Zeitpunkt sowohl für mich als auch für einige meiner Mitstreiter in den Berechnungen angesetzt,
Zitat
Hoffentlich habe ich nun ihre Frage beantwortet, wie ich den (für mich) billigen Energiepreis festgestellt bzw. festgesetzt habe.

Kennen Sie das Wort \"beratungsresistent\"?
Sie scheinen subtilere Hinweise partout nicht verstehen zu wollen, daher rede ich jetzt Klartext:
Diese Aussagen sind schlichtweg bullshit!

Und auch andere Ihrer Aussagen sind für neue User nicht nur irreführend sondern geradezu gemeingefährlich. X(

Ich hoffe, das war jetzt deutlich genug!
 
Ich bitte Sie dringend darum, derartige FALSCHE Ratschläge an neue User in Zukunft zu unterlassen!
Bitte: Entweder Sie korrigieren endlich einmal Ihre Formulierungen, oder Sie halten sich zurück!

Wegen des Zusammenhangs siehe auch hier
Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet


diesmal ohne liebe Grüße
Kampfzwerg

Offline AKW NEE

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #34 am: 10. März 2008, 17:37:00 »
@ Kampfzwerg

In der grundsätzlichen Bewertung des Beitrages von @h.terbeck gebe ich Ihnen/Dir Recht, damit könnte mensch es abschließen. Es gibt aber aus meiner Sicht einen wichtigen Aspekt der bislang nicht zur Sprache kam.

Bei Kunden in der Grundversorgung kann die Billigkeit des Preises im Streitfall nur von einem Gericht festgestellt werden.

Hat @h.terbeck aber einen Sondervertrag mit einer ungültigen Preisanpassungsklausel, kann die Anerkennung eines Preises von Nachteil sein. Wenn der Vertragsbeginn, also Lieferbeginn vor 2004 war, könnte mensch den Preis weiter kürzen, wenn er nicht vorher einen Preis als billig anerkannt hätte. Um @h.terbeck tut es mir dabei nicht so sehr leid, aber um seine Mitstreiter, die auf ihn hereingefallen sind. Und der Energieversorger freut sich über so viel Klugheit.

Offline Kampfzwerg

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #35 am: 10. März 2008, 20:03:05 »
doppelt gemoppelt...hält besser.

Abschlag mit Nachforderung aus Vorjahr verrechnet

Offline verkehrsschau

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #36 am: 09. April 2008, 08:33:18 »
Wie geht es weiter?

Hallo, ich bin zwar neu im Forum, verfolge die hier geführten Diskussionen aber schon seit längerer Zeit.

Habe selbst bei RWE seit Anfang 2006 die Zahlungen für Gas nach § 315 BGB gekürzt. Außer den Standardantworten, die offenbar jeder bekommt, ist bisher keine Reaktion durch RWE erfolgt.

Meine Frage: Hat jemand Erkenntnisse, wie sich RWE weiter verhalten wird? Gibt es schon Fälle, in denen RWE die \"rückständigen\" Gaskunden auf Zahlung verklagt hat? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

So wie ich das Forum verfolge, gibt es ja wohl Einige, die schon länger als ich ihre Zahlungen gekürzt haben. Da müsste doch bald die Verjährung eintreten. Nimmt RWE das kampflos hin?

Offline bjo

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RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
« Antwort #37 am: 09. April 2008, 09:41:03 »
RWE
- Rechnungsstellung immer zum 22 Feb.
- gekürzt seit 31.12.2004
- verjährt Anteil 01.01.2005 - 22.02.2004 8 (ca. 50 EUR)

- Erinnerung 2007 Aussenstände ca. 900 EUR bitte zahlen

- Rechnung 2008 Aussenstände ca. 500 EUR sofort zahlen

- keine Unterschift unter Vertrag weder alt noch Okt 2007

meine Reaktion
- keine Nachfrage waurm auf einmal 400 EUR weniger Aussenstände?!
- Wiederspruch
- eigene Rechnung

Reaktion RWE
- Standardschreiben keine Drohungen!
- keine Aufrechnung

 

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