@ ngh
Wer den Artikel ganz liest, und nicht nur einzelne Passagen, liest auch, dass man die Abschläge mit einem Anruf ändern kann, wenn man möchte
Natürlich kann mensch so vorgehen. Es sollte jeder, der hier Ratschläge gibt überlegen, welche \"Nebenwirkungen\" die vorgeschlagene Vorgehensweise hat. Mit dieser Vorgehensweise wird des Monopol und die damit verbundene Vorgehensweise der Versorger anerkannt. Es geht hier nicht um die geänderten Verbrauchsgewohnheiten einzelner, sondern um eine fragwürdige Geldbeschaffung durch die Versorger. Hier sind nicht einzelne Verbraucher betroffen, sondern der größte Teil, wenn nicht alle. Auch Verbraucher, die ein geringes Einkommen haben. Menschen die in Folge dieser Geldbeschaffung sich nicht ausreichend ernähren können, die die Bedürfnisse ihrer Kinder nicht befriedigen können. Menschen, die in die Schuldenfalle geraten und so zum Sozialfall werden.
Die Berechnung der überhöhten Abschläge ist kein individuelles Problem, sondern ein generelles. Hier holen sich die Versorger riesige, zinnslose Kredite, die macher Verbraucher mit Überziehungszinsen finanzieren muss.
In dem Artikel wird mit keinem Wort erwähnt, das diese Berechnung plötzlich geschieht oder neu ist. Wenn 2006 kalt war wird für 2007 das \"normale\" an Abschlag verlangt, ist 2007 dann sehr warm, wird für 2008 auch das \"normale\" verlangt. Wer glaubt, die Abschlagsberechnung könnte man auf Knopfdruck eben ändern, wie es dem EVU gefällt, kennt sich schlecht bzw. überhaupt nicht mit Abrechnungssystem aus.
Mensch könnte sich hier fragen, was oder wer ist hier normal? Nicht, dass sich jetzt jemand verletzt fühlt, ich möchte nicht normal sein. Der normale Verbraucher, auf den sich hier die Versorger verlassen, lässt sich rasieren bis er blutet. Wenn er dann zustark blutet ruft er beim Versorger an, um den Abschlag senken zu lassen. Ich wähle einen anderen Weg, ich lass mich gegen meinen Willen vom Versorger nicht rasieren und hinterfrage alles.
Natürlich lässt sich die Abschlagsberechnung, wie es dem Versorger gefällt, ändern, das Berechnungsprogramm muss nur dem Ergebnis angepasst werden.
Bislang gab der Versorger hier folgende Berechnung in der Rechnung an:
Auf Basis Ihres Durchschnittsverbrauchs der letzten Abrechnung errechneten wir für Sie Abschlagszahlungen wie folgt. Zur Ermittlung des monatlichen Abschlagbetrages wird der errechnete Jahresverbrauch durch 11 Monate dividiert. Der errechnete Monatsverbrauch wird mit den derzeit geltenden Preisen und Mehrwertsteuersätzen bewertet.Und plötzlich ohne Bekanntgabe ist alles anders. Es ist so anders, dass in den Rechnungen noch der obige alte Text steht. Sehen Sie doch einmal in Ihre Rechnung.
Nicht jeder, der anderer Meinung wie Sie ist, muss sich schlecht auskennen. Objektiv gesehen, haben Sie vielleicht doch nicht immer Recht.
Es geht mir jetzt nicht um die richtige oder falsche Anwendung der Gradtagzahlen, sondern nur darum, dass nicht plötzlich Dinge geändert werden, sondern sie schon lange so sind, nur sie werden eben nur zur Kenntnis genommen, wenn sie zum Nachteil des Kunden sind. Verständlich, aber trotzdem nicht richtig.
Natürlich wurde hier etwas plötzlich geändert. Es kann sein, dass die Versorger schon länger, wie Sie sagen mit Gradtagszahlen gearbeitet haben, Fakt ist aber, sie haben dazu etwas anders gesagt. Merkwürdig ist dann, dass in den Rechnungen die alte Begründung beibehalten wird. Es ist aus meiner Sicht auch an dieser Stelle verständlich und richtig den Versorgern zu widersprechen.