@kamaraba @Hansdampf
Als Endkunde zahlt man doch nicht explizit Netzentgelte an den Netzbetreiber, vielmehr hat man einen Vertrag zur Belieferung mit Gas, in dem bereits die Netzentgelte einkalkuliert sind. Zumindest kenne ich das nicht anders und auf den Seiten der Stadtwerke Dreieich kann ich auch nichts anderes finden.
Würden sich nun die Netzentgelte ändern, ändert das doch am Vertrag zuerst mal nichts. Man zahlt also weiterhin das was laut Vertrag vereinbart ist.
Warum man sich mit seinem Versorger um Punkt 2.2 streiten sollte, ist mir also nicht ganz einleuchtend.
Verstehe ich was falsch?
Gruss eislud