Hallo Simmy50,
Sie haben alles richtig gemacht ! Bin bei meinem EVU (Gelsenwasser AG) genauso vorgegangen !
Diese Vorgehensweise Ihres EVUs ist vollkommen unverhältnismäßig und durch keinerlei Rechtsvorschriften gedeckt, im Gegenteil !!! Ich habe dazu auch schon Einiges geschrieben hier im Forum.
Desweiteren habe ich an die Energieaufsicht im Landeskartelamt in Düsseldorf Faxnummer 0211/837 3127 folgendes Fax gesandt:
An die Energieaufsichtsbehörde
des Landes NRW 26.01.05
Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich habe nach der jüngsten Gaspreiserhöhung meines Gasversorgers, der Gelsenwasser AG, Gelsenkirchen dort selbst per Einschreiben einen \"Unbilligkeitseinwand\" gem. § 315 BGB geltend gemacht.
Trotz ausführlicher Hinweise auf die geltende Rechtslage droht Gelsenwasser wegen einer unberechtigten Forderung von ....... Euro ( ! ) mit Sperrung der Gasversorgung zum......!
Ich ersuche Sie als zuständige Energieaufsichtsbehörde des Landes NRW dringend, gegen dieses völlig unverhältnismäßige Vorgehen meines Energieversorgers vorzugehen und ihn auf die geltende Rechtslage hinzuweisen !
Weil der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, hat der Energieversorger von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen !!!
Die Abschläge dürfen von ihm allein aus dem Grund der Preiserhöhung nicht erhöht werden, da dies im Falle der Unbilligkeit der letzten Preiserhöhung unweigerlich zu Überzahlungen führen würde.
Aus §§ 30, 33 Abs. 2 AVBGasV bzw. §§ 30, 33 Abs. 2 AVBEltV ergibt sich, dass die für den Kunden immer mit einem Übel verbundene Versorgungseinstellung als Druckmittel nur eingesetzt werden darf, um berechtigte Forderungen durchzusetzen.
Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung gerade offen ist, ist schon die Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig. Auf das Urteil des BGH vom 30.04.2003 Az VIII ZR 279/02 zu § 30 AVB weise ich Sie hin.
Bitte teilen Sie mir kurz schriftlich mit, was Sie gegen diese Praktiken meines Energieversorgungsunternehmens, dem ich wegen des bestehenden Monopols hilflos ausgeliefert bin, zu unternehmen gedenken !
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Ahlers
Langemeerstrasse 3
48356 Nordwalde
Tel.: 02573 / 98576
Daraufhin hat mein EVU komplett zurückgerudert, denn die Energieaufsicht hatte sich eingeschaltet !
Sie können auch direkt bei Herrn Regierungsdirektor Strassburger unter Tel. 0211/86183327 anrufen, und sich auf mich beziehen, weil es ja sehr eilt ! Er kennt mich, und wird sich sicher erinnern und auch Ihnen bestimmt helfen ! Wenn nicht, oder wenn Sei noch Fragen haben, rufen Sie mich gerne abends nach 20 Uhr unter Telefon 02573/98576 oder tagsüber unter 0251/2383232 an ( LVA Westfalen).
Desweiteren sei noch angemerkt, das der Energieversorger eine Sperrung schriftlich nochmal direkt bei Ihnen 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin ankündigen muss ! Durch das Hausverbot muss er jedoch jetzt einbe einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erwirken, und da Sie gleich richtig reagiert haben mit der Schutzfrist, muss er jetzt auf Sperrung klagen !
Das würde dauern, wenn er es überhaupt noch macht. Lassen Sie sich jetzt bloß nicht einschüchtern, warscheinlich ist das nur \"Säbelrassseln\" und \"Kriegsgeschrei\" Ihres EVUs !
Mit freundliche Grüßen aus Nordwalde bei Münster
Bernd Ahlers :wink: