@ Micha123,
natürlich wollen die doch nur ihr Geld, man soll unter Vorbehalt zahlen. Am Ende des Jahres muss man dann als Kunde klagen, um sein zuviel gezahltes Geld zurück zu bekommen. Die rechtliche Ausgangssituation ist für uns Kunden somit schlechter.
Man hat mir die Einzugsermächtigung zurückgegeben, weil ich den Abschlag auf 241 statt wie \"gewünscht\" auf 258 € festgesetzt habe. Der Abschlag entspricht dem Verbrauch 2004 hochgerechnet auf der Preisbasis Sept. 2004 plus 2%. Das wollten die nicht, da \"dies ist mit unserem Rechnungswesen nicht handhabbar\" und man kündigte mir den Energieclub (zusätzliche 10% Rabatt auf den Arbeitspreis) rechtswidrig, rückwirkend, fristlos. Daraufhin habe ich online Banking einen Dauerauftrag von 235 € eingestellt. Mahnung kam, geantwortet mit dem Hinweis auf die Kundenabteilung. Abwarten!
Sollte eine Androhung der Sperrung erfolgen, so wird eine Frist gesetzt, bis wann die Stadtwerke diese zurücknehmen, anderenfalls führt dies unweigerlich zu einem Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft.