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Autor Thema: Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt  (Gelesen 4867 mal)

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Offline RR-E-ft

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Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
« am: 04. Januar 2008, 16:12:26 »
Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt

Ansprechpartner für Preismissbrauch im Energiebereich ist die neu geschaffene Beschlusskammer  B 10.

Offline e-Stromer

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Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
« Antwort #1 am: 04. Januar 2008, 22:57:05 »
von
Pressestelle [pressestelle@bundeskartellamt.bund.de]

Auszug:

„…Insbesondere wird das Vergleichsmarktkonzept (Vergleich der Strom- und
Gaspreise zwischen strukturell vergleichbaren Unternehmen) erleichtert, die
Kontrolle der Angemessenheit der Kosten auf eine gesetzliche Grundlage
gestellt, die Beweislast für überhöhte Preise in gewissem Umfang den
Unternehmen auferlegt und der Sofortvollzug von Entscheidungen der
Kartellbehörden festgeschrieben…“

Dies liest sich für mich, als ob es Einschränkungen geben soll.

Gruß
e-Stromer

Offline RR-E-ft

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Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
« Antwort #2 am: 05. Januar 2008, 01:19:33 »
@e-stromer

Pressemitteilung des BKartA

Wie sich diese für einzelne liest, von diesen gelesen und verstanden wird, ist relativ egal.

Auf den Seiten des Bundeskartellamtes ist noch nicht einmal die aktuelle Fassung des GWB veröffentlicht. § 29 GWB ist nach der dort veröffentlichten Fassung angeblich weggefallen. Wie muss sich das erst lesen.  :rolleyes:

ich bin´s

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Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
« Antwort #3 am: 05. Januar 2008, 10:03:45 »
@RR-E-ft

Na, das Bundeskartellamt befindet sich insofern zumindest in guter Gesellschaft (vgl. http://norm.bverwg.de/jur.php?gwb,29)

\"Anderer Auffassung\" allerdings das BGBl ;-) http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2966.pdf

Offline enerveto

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Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
« Antwort #4 am: 18. Januar 2008, 20:55:02 »
EMmail:
poststelle@bundeskartellamt.bund.de

Bundeskartellamt
– Beschlussabteilung B 10
Missbrauchsaufsicht bei Strom, Gas und Fernwärme-
Bonn
16.01.2008
Stadtwerke Lingen GmbH, Gaspreis, Tariffestsetzung zum 01.01.2008
Tarifentwicklung 01.01.2003 bis 01.01.2008
Rohölpreis auf dem Weltmarkt als Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in mehreren Pressemitteilungen wird berichtet, dass Sie zur Umsetzung der „Preismissbrauchsnovelle - § 29 GWB“ eine neue Beschlussabteilung – B 10 – eingerichtet haben. Diese soll zusammen mit Landeskartellbehörden vor allem die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise wettbewerbsrechtlich überprüfen.
„Jetzt geht es intensiver als bisher darum, unmittelbar zum Nutzen des Verbrauchers zu prüfen und – wo erforderlich – sicherzustellen, dass die Preise auf den Strom- und Gasmärkten wettbewerbsrechtlich sind.“

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, hat sich in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 26.10.2007 u.a. wie folgt geäußert: „…Die angekündigten Preiserhöhungen von Eon und RWE seien ‚dreist’. …Denn hinter einer Missbrauchsuntersuchung steht ja sehr deutlich der Vorwurf ,ihr handelt unredlich’. Die Reputation der Energiewirtschaft ist schon hinreichend ramponiert …“

Die Monopolkommission spricht  von „Vermachtete Marktstruktur... sieht in der bloßen Weitergabe von Kosten eines Quasi-Monopolisten eine große Gefahr, da diese Kosten in der Regel überhöht sind…\"
Es gibt also keine Begründung für eine weitere Erhöhung des Strompreises.

Die Energiewirtschaft hat bei den Verbrauchern jegliche Glaubwürdigkeit eingebüßt.

Es ist nicht einzusehen, warum im Gesamtpreis der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ in 60 Monaten durch mehrmalige zweistellige Erhöhungen insgesamt um 137,6 Prozent gestiegen ist.

Sie erhalten nachstehend – auszugsweise – meinen Einwand gegen eine erneute Erhöhung des Gastarifs durch den regionalen Gasversorger, die Stadtwerke Lingen GmbH.
Dazu erhalten Sie als Anhang-Datei (EXCEL-Format) auch die entsprechenden Berechnungen. Hier ist die unbillige Preisgestaltung des Versorgers ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen
__________________________________________________________________

Stadtwerke Lingen GmbH
10.01.2008

Kundennummer …, Vertragsnummer …, Erdgas
Einwand gem. § 315 BGB, Tariffestsetzung zum 01.01.2008
Ihr Schreiben vom 16.11.2007, Lingener Tagespost vom 15.11.2007 und 17.11.2007
Tarifentwicklung vom 01.01.2003 bis 01.01.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch den Gas-Tarif netto (Gesamtpreis: Arbeits- und Grundpreis) beträgt die Mehrbelastung eines Haushaltskunden der Stadtwerke Lingen GmbH  - bei einem Musterverbrauch von 35.000 Kilowattstunden pro Jahr (33.540 kWh = 3.000 L Heizöl HEL)
- seit 01.01.2000 935,65 €/Jahr + 106,6 % und seit dem 01.01.2003 682,82 €/Jahr + 60,4 %.
                                                                                                                                              Anlage
Der Gas-Tarif besteht aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
Der Arbeitspreis netto setzt sich aus folgenden Anteilen zusammen:
Vertrieb und Gewinn, Netznutzung, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer.
Der Grundpreis netto hat folgende Anteile:
Vertrieb und Gewinn, Netznutzung, Messung, Abrechnung.
Zum Nettopreis kommt noch die Umsatzsteuer hinzu.

Der von den Stadtwerken Lingen insbesondere zu verantwortende, weil beeinflussbare Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ hat sich – bei einem Musterverbrauch von 35.000 kWh/Jahr –
im Vergleich 01.01.2003 zum 01.01.2008 wie folgt verändert:                                          Anlagen
Arbeitspreis netto: + 147,4 %
(01.04.2003 +21,9%; 01.01.2005 +25,0%; 01.10.2005 +26,5%; 01.01.2006 +20,9%;
01.04.2006 -6,9%; 01.10.2006 +15,9%; 01.01.2007 -5,8%; 01.04.2007 -9,3%; 01.01.2008 +15,3%).
Grundpreis netto:+ 56,3 %
(01.01.2008 +56,3%).
Gesamtpreis (Arbeit und Grund) netto: + 137,6 %.
(01.04.2003 + 19,5%; 01.01.2005 +22,8%; 01.10.2005 +24,5%; 01.01.2006 +19,7%;
01.04.2006 -6,6%; 01.10.2006 +15,1%; 01.01.2007 -5,6%; 01.04.2007 -8,9%; 01.01.2008 +17,4%).

Es ist nicht einzusehen, warum im Gesamtpreis der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ in 60 Monaten durch mehrmalige zweistellige Erhöhungen insgesamt um 137,6 Prozent gestiegen ist.
Der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Gesamtpreis (Arbeit und Grund) hat sich dadurch in der Zeit vom 01.01.2003 bis 01.01.2008 netto um 762,75 €/Jahr + 137,6 % erhöht.

Ebenfalls ist festzustellen, dass der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Gesamtnettopreis
vom 01.01.2003 von 49,0 % bis 01.01.2008 auf 72,7 % um 23,7 Prozentpunkte gestiegen ist.
Auch das ist außerordentlich und ein Indiz für die Unbilligkeit.                                          Anlagen

Der von Ihnen geforderte Gaspreis besteht nicht nur aus Bezugskosten.

Das Netzentgelt der Stadtwerke Lingen GmbH  wurde durch die Bundesnetzagentur (Beschluss vom 27.04.2007) zur Berechnung an die Endverbraucher ab 01.05.2007 insgesamt erheblich gekürzt:

Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 9, Regulierung Netzentgelt Gas
Arbeitspreis: Netznutzung – 0,133 Cent/kWh -22,1 %;
Grundpreis: Netznutzung – 35,10 €/Jahr -64,8 %,
Messung + 2,14 €/Jahr +18,6 %, Abrechnung – 0,43 €/Jahr -3,3 %.
Gesamtpreis (Arbeit und Grund) netto: Netznutzung – 30,9 %; Messung u. Abrechnung + 7,0 %.
                                                                                                                                              Anlage
Damit war das Netzentgelt der Stadtwerke bis zum 30.04.2007 unbillig überhöht.
Die geänderten Netzentgelte sind von den Versorgern sofort anzuwenden. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
Die Stadtwerke Lingen GmbH hat die geänderten Netzentgelte ab 01.05.2007 nicht an die Kunden weitergegeben. In den Netzentgelten ist von der Bundesnetzagentur schon ein Gewinn einkalkuliert.
Durch diese unterlassene Preisreduzierung ist der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Gesamtpreis zum 01.05.2007 im Verhältnis zum vorherigen Preisanteil vom 01.04.2007 gestiegen (+ 7,1 %).
Das von der Bundesnetzagentur um 0,133 Cent/kWh gekürzte verbrauchsabhängige Netzentgelt wurde  dem Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis zugeschlagen (+ 4,4 %).
Der Arbeitspreis ist insoweit um 0,133 Cent/kWh unbillig überhöht.

Das von der Bundesnetzagentur um 33,39 €/Jahr gekürzte verbrauchsunabhängige Netzentgelt - bestehend aus Grund-, Mess-, Abrechnungsentgelt – wurde dem Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Grundpreis zugeschlagen (+ 56,3 %).
Für den Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Grundpreis als verbrauchs- und lieferunabhängigen Grundpreis gibt es keine Berechtigung.
Es handelt sich insoweit um eine kartellrechtswidrige Entgeltbestimmung eines marktbeherrschenden Unternehmens. Die Eigenkapitalverzinsung und Substanzerhaltung des Netzes wird über die Netzentgelte gem. GasNEV abgegolten, die schon im Gaspreis Arbeit enthalten sind.
Der Grundpreis ist um 92,69 €/Jahr unbillig überhöht.

Ich bestreite, dass alle zwischenzeitlichen Kostensenkungen vollständig an mich weitergegeben wurden.

Der Heizölpreis (HEL) musste bisher als Alibi für die Entwicklung des Verbraucher-Gaspreises herhalten.
Eine Entwicklung des Heizölpreises wird beim Gaspreis von den Versorgern - wenn überhaupt - nur willkürlich nachgebildet.                                                                                             Anlage

In Ihrem Schreiben vom 16.11.2007 begründen Sie die Neufestsetzung des Tarifs ab 01.01.2008 nunmehr wie folgt:
„Grund für den Preisanstieg sind die auf Rekordniveau gestiegenen Ölpreise auf dem Weltmarkt, die sich auch in den Einkaufspreisen der Stadtwerke niederschlagen.“

Bei dem auf Dollarbasis gehandelten Rohöl ist jedoch der Wechselkurs Dollar / Euro zu berücksichtigen. Danach kann von „auf Rekordniveau gestiegen“ keine Rede mehr sein. Der Rohöl-Weltmarktpreis in Euro liegt zurzeit in etwa auf dem Niveau von Juli 2006, nachdem er in der Zwischenzeit (Juli 2006 – Oktober 2007) niedriger war (TECSON-DIGITAL, Wulfsfelder Weg 2a, D-24242 Felde i.Holst.  ww.tecson.de/prohoel.htm )
.                      
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  berichtet am 05.12.2007 - R10/2007:
 „…Im Vergleich des 12-Monatszeitsraums November 2006 bis Oktober 2007 mit der entsprechenden Referenzperiode November 2005 bis Oktober 2006 … lag der Grenzübergangspreis für die Tonne Importrohöl … im Schnitt um 2,5 % niedriger. …“                                                                                                                         Anlage
Der Ölpreis ist im Gas-Importpreis jedoch schon vollständig abgebildet, insofern ist die eigentliche Grundlage für die Bezugskosten der Gas-Importpreis.
Die Erdgasimportpreise bewegen sich überhaupt nur wegen dieser Ölpreisbindung, ohne dass es dabei  auf eine konkrete Ölsorte ankommt.
Es wäre angemessen, die Erdgasbezugskosten auf die vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise zu indexieren.
Der Gas-Importpreis  ist von Januar bis Oktober 2007 gegenüber 2006 jeweils zum Monat des Vorjahres zum Teil erheblich gesunken (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle –BAFA): Januar 2007 +7,3; Februar -0,7; März -4,4; April -8,7; Mai: -13,0; Juni: -11,7; Juli: -11,0; August: -11,7; September: -9,8; Oktober -8,4 Prozent.                                                     Anlage
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  berichtet am 17.12.2007 - G10/2007:
 „…Der durchschnittliche Grenzübergangspreis ist im betrachteten zwölfmonatigen Zeitraum im Vergleich zur Referenzperiode um 2,9 % gesunken. …“                                                   Anlage

In Anbetracht der Erdgasimportpreise in ihrer absoluten Höhe (Wert der Ware an der deutschen Grenze) wie auch der aktuellen Erdgasnotierungen an der Gasbörse der Leipziger EEX gehe ich davon aus, dass die Erdgaspreise vollkommen überhöht sind:
                                                                                                                                              Anlage
Es besteht also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Gas-Importpreisen und den Gas-Haushaltskundenpreisen.
Der Endverbraucherpreis dürfte sich nur so verändern, wie der Gas-Importpreis, abgesehen von den Netzkosten, der Umsatzsteuer, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe und dem Brennwert.
Der Gas-Importpreis hat sich vom 01.01.2003 bis 01.10.2007 von 1,2223 auf 1,9701 Cent/kWh erhöht =  + 0,7478 Cent/kWh.
Der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis der Stadtwerke Lingen wird zum 01.01.2003 mit 1,4141 Cent/kWh ermittelt.
Unter diesen Voraussetzungen kann der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis zum 01.10.2007 berechnet werden: 1,4141 + 0,7478 = 2,1619 Cent/kWh.

Der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis hat sich jedoch  vom 01.01.2003 bis 01.10.2007 von 1,4141 um 1,6209 erhöht auf  3,0350 Cent/kWh.
Der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis ist zum 01.10.2007 damit um
3,0350 – 2,1619 =  0,8731 Cent/kWh = 40,4 % überhöht.

Die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas und Strom erfolgt nach wie vor marktbeherrschend und unterliegt damit dem Verbot des Preishöhenmissbrauchs entsprechend dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei ist z.B. zu prüfen, ob der Tarif der Stadtwerke Lingen GmbH ungerechtfertigt höher ist als vergleichbare Versorger. Das Bundeskartellamt hatte unlängst Unterschiede bis zu 40 Prozent festgestellt.

Ich bin nach wie vor nicht bereit, von Ihnen einseitig festgelegte Preise zu bezahlen, die im Widerspruch zu dieser klaren gesetzlichen Verpflichtung gebildet wurden (vgl. BGH NJW 2006, 684 [685] Rn. 13 am Ende).

Mit freundlichen Grüßen                                             Anlagen

Offline enerveto

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Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
« Antwort #5 am: 19. Januar 2008, 20:27:26 »
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Bundeskartellamt
– Beschlussabteilung B 10
Missbrauchsaufsicht bei Strom, Gas und Fernwärme-
Bonn
16.01.2008

Stadtwerke Lingen GmbH, Strompreis, Tariffestsetzung zum 01.01.2008
Tarifentwicklung 01.01.2003 bis 01.01.2008
Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt und erneuerbare Energien als Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in mehreren Pressemitteilungen wird berichtet, dass Sie zur Umsetzung der „Preismissbrauchsnovelle  § 29 GWB“ eine neue Beschlussabteilung – B 10 – eingerichtet haben. Diese soll zusammen mit Landeskartellbehörden vor allem die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise wettbewerbsrechtlich überprüfen.
„Jetzt geht es intensiver als bisher darum, unmittelbar zum Nutzen des Verbrauchers zu prüfen und – wo erforderlich – sicherzustellen, dass die Preise auf den Strom- und Gasmärkten wettbewerbsrechtlich sind.“

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, hat sich in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 26.10.2007 u.a. wie folgt geäußert: „…Die angekündigten Preiserhöhungen von Eon und RWE seien ‚dreist’. …Denn hinter einer Missbrauchsuntersuchung steht ja sehr deutlich der Vorwurf ,ihr handelt unredlich’. Die Reputation der Energiewirtschaft ist schon hinreichend ramponiert …“

Die Begründung der Erhöhung des Strompreises mit gestiegenen Bezugskosten – also Brennstoffpreise – bezeichnet der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, als „Vorwand“ (27.11.2007 energate Redaktion).

Die Monopolkommission spricht  von „Vermachtete Marktstruktur... sieht in der bloßen Weitergabe von Kosten eines Quasi-Monopolisten eine große Gefahr, da diese Kosten in der Regel überhöht sind…\"
Es gibt also keine Begründung für eine weitere Erhöhung des Strompreises.

Die Energiewirtschaft hat bei den Verbrauchern jegliche Glaubwürdigkeit eingebüßt.

Es ist nicht einzusehen, warum im Gesamtpreis der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ in 60 Monaten durch mehrmalige zweistellige Erhöhungen insgesamt um 163,0 Prozent gestiegen ist.

Sie erhalten nachstehend – auszugsweise – meinen Einwand gegen eine erneute Erhöhung des Stromtarifs durch den regionalen Stromversorger, die Stadtwerke Lingen GmbH.
Dazu erhalten Sie als Anhang-Datei (EXCEL-Format) auch die entsprechenden Berechnungen. Hier ist die unbillige Preisgestaltung des Versorgers ersichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
____________________________________________________________________________

Stadtwerke Lingen GmbH
15.01.2008

Kundennummer …, Vertragsnummer …, Strom
Gesamtpreis, Einwand gem. § 315 BGB, Tariffestsetzung zum 01.01.2008
Ihr Schreiben vom 16.11.2007, Lingener Tagespost vom 15.11.2007 und 17.11.2007
Tarifentwicklung
vom 01.01.2003 bis 31.03.2006 Allgemeiner (Bestpreis-)Tarif „Familien-Mensch“,
vom 01.04.2006 bis 01.01.2008 Allgemeiner Tarif (Grundversorgung, Haushalt)

Sehr geehrte Damen und Herren,


Durch den Strom-Tarif netto (Gesamtpreis: Arbeits- und Grundpreis) beträgt die Mehrbelastung eines Haushaltskunden in der Grundversorgung der Stadtwerke Lingen GmbH  - bei einem Musterverbrauch von 3.500 kWh/Jahr  -
seit 01.01.2000 182,94 €/Jahr + 42,5 % und seit dem 01.01.2003 166,29 €/Jahr +37,2 %.
                                                                                                                                              Anlage
Zur Beurteilung der Tarifentwicklung ist es erforderlich, die Tarif- und Preisbestanteile (Preisanteile) darzustellen:
Der Strom-Tarif besteht aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
Der Arbeitspreis netto setzt sich aus folgenden Anteilen zusammen:
Vertrieb und Gewinn, Netznutzung, Konzessionsabgabe, EEG-Umlage, KWK-Umlage, Stromsteuer.
Der Grundpreis netto hat folgende Anteile:
Vertrieb und Gewinn, Netznutzung, Messung, Abrechnung.
Zum Nettopreis kommt noch die Umsatzsteuer hinzu.

Der von den Stadtwerken Lingen insbesondere zu verantwortende, weil beeinflussbare Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ hat sich – bei einem Musterverbrauch von 3.500 kWh/Jahr - im Vergleich 01.01.2003 zum 01.01.2008 wie folgt verändert:                                                                                                             Anlagen
Arbeitspreis netto:  „NV“ nicht vergleichbar wegen Minusbetrag 01.03.2003
(01.01.2004 +388,0 %; 01.01.2005 +47,1 %; 01.04.2006 +185,8 %; 01.02.2007 +42,4 %;
01.01.2008 +8,6 %).
Grundpreis netto: - 80,7 %
(01.01.2004 -33,4 %; 01.04.2006 -71,0 %; 01.02.2007 + 5,2 %).
Gesamtpreis (Arbeit und Grund) netto: + 163,0 %.
(01.01.2004 +14,2 %; 01.01.2005 +16,0 %; 01.04.2006 +36,7 %; 01.02.2007 +38,0 %;
01.01.2008 +7,8 %).

Es ist nicht einzusehen, warum im Gesamtpreis der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ in 60 Monaten durch mehrmalige zweistellige Erhöhungen insgesamt um 163,0 Prozent gestiegen ist.
Der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Gesamtpreis (Arbeit und Grund) hat sich dadurch in der Zeit vom 01.01.2003 bis 01.01.2008 netto um 160,23 €/Jahr + 163,0 % erhöht.

Ebenfalls ist festzustellen, dass der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ im Gesamtnettopreis
vom 01.01.2003 von 22,0 % bis 01.01.2008 auf 42,2 % um 20,2 Prozentpunkte gestiegen ist.
Auch das ist außerordentlich und ein Indiz für die Unbilligkeit. Aufgabe der Billigkeitskontrolle ist die Prüfung, ob sich der Gewinnanteil im Äquivalenzverhältnis Vertriebsanteil zu Gewinnanteil unzulässig erhöht hat. Maßgebend sind die Gesamtkosten bei effizienter Betriebsführung. Nur diese rechtfertigen eine Tarifänderung.         Anlagen

Der von Ihnen geforderte Strompreis besteht nicht nur aus Bezugskosten.

Das Netzentgelt der Stadtwerke Lingen GmbH  wurde durch die Bundesnetzagentur (Beschluss vom 23.01.2007) zur Berechnung an die Endverbraucher ab 01.01.2007 insgesamt erheblich gekürzt:
Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 8, Regulierung Netzentgelt Strom

Arbeitspreis: Netznutzung – 0,550 Cent/kWh -12,3 %;
Grundpreis: Netznutzung  unverändert,
Messung - 0,56 €/Jahr - 4,9 %, Abrechnung – 0,51 €/Jahr -3,9 %.
Gesamtpreis (Arbeit und Grund) netto: Netznutzung – 11,2 %; Messung u. Abrechnung – 4,4 %.
                                                                                                                                              Anlage
Damit war das Netzentgelt der Stadtwerke bis zum 31.12.2006 unbillig überhöht.
Die geänderten Netzentgelte sind von den Versorgern sofort anzuwenden. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2007.
Die Stadtwerke Lingen GmbH hat die geänderten Netzentgelte ab 01.01.2007 nicht an die Kunden weitergegeben. In den Netzentgelten ist von der Bundesnetzagentur schon ein Gewinn einkalkuliert.
Durch diese unterlassene Preisreduzierung ist der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Gesamtpreis zum 01.01.2007 im Verhältnis zum vorherigen Preisanteil gestiegen (+ 11,9 %).

Das von der Bundesnetzagentur um 0,550 Cent/kWh gekürzte verbrauchsabhängige Netzentgelt wurde  dem Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis zugeschlagen (+ 12,8 %).
Der Arbeitspreis ist insoweit um 0,550 Cent/kWh unbillig überhöht.
Das von der Bundesnetzagentur um 1,07 €/Jahr gekürzte verbrauchsunabhängige Netzentgelt - bestehend aus Grund-, Mess-, Abrechnungsentgelt – wurde dem Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Grundpreis zugeschlagen (+ 5,2 %).

Für den Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Grundpreis als verbrauchs- und lieferunabhängigen Grundpreis gibt es keine Berechtigung.
Es handelt sich insoweit um eine kartellrechtswidrige Entgeltbestimmung eines marktbeherrschenden Unternehmens. Die Eigenkapitalverzinsung und Substanzerhaltung des Netzes wird über die Netzentgelte gem. StromNEV abgegolten, die schon im Strompreis Arbeit enthalten sind.
Der Grundpreis ist um 21,57 €/Jahr unbillig überhöht.

Soweit der vorgelagerte Netzbetreiber im Genehmigungsverfahren seine Netzentgelte senkt, sind die genehmigten Entgelte unverzüglich anzupassen (Entscheidung BNetzAgentur vom 23.01.2007).
Presseberichten zu Folge hat die Bundesnetzagentur vor, Netzentgelte für 2008 massiv zu kürzen. Diese Kürzung betrifft die Übertragungsnetzbetreiber E.ON und RWE.

In Ihrem Schreiben vom 16.11.2007 begründen Sie die Neufestsetzung des Tarifs ab 01.01.2008 nunmehr wie folgt:
„Gründe für die Erhöhung sind die stetig steigenden Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt, die sich auch in den Einkaufspreisen der Stadtwerke niederschlagen. …Der immer größer werdende Anteil der erneuerbaren Energien erhöht somit den Strompreis zusätzlich.“

Es gibt derzeit keine Begründung für eine derartige Erhöhung des Strompreises:
Die Begründung der Erhöhung des Strompreises mit gestiegenen Bezugskosten – also Brennstoffpreise – bezeichnet der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, als „Vorwand“ (27.11.2007 energate Redaktion).
Die Strombezugskosten (Großhandelspreise) betragen laut Branchenverband VDEW nicht mal ein Viertel des Strompreises für den Endverbraucher.
Strom-Erzeugung (Aufkommen): 25 % Atom, 24 % Braunkohle, 21 % Steinkohle, 11 % Erdgas, 8 % Wasser und Wärmekraft, 2 % Sonstige (= 91 %), 9 % Importe = 100 %.
Die Stromerzeugungskosten sind kaum teurer geworden, weil die Brennstoffkosten zur Stromerzeugung aus den heimischen Energieträgern nur geringfügig gestiegen sind.
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: „17.12.2007: G 10/2007 Erdgasimporte: Oktober 2007 …Der durchschnittliche Grenzübergangspreis ist im betrachteten zwölfmonatigen Zeitraum im Vergleich zur Referenzperiode um 2,9 % …gesunken.“
Erdöl wird zur Stromerzeugung nicht verwendet.
Der Anteil der Strombeschaffung über die Strombörse beträgt nur 15 %. Dieser Anteil ist höchstens um 10 % gestiegen. Dabei bereichern die höheren Erlöse an der Strombörse noch zusätzlich die Kraftwerksbetreiber  (vor allem E.ON und RWE).

Die Erhöhung der EEG-Umlage ab 01.01.2008 (von 0,745 um 0,505) auf 1,250 Cent/kWh (+67,8%) wird angezweifelt.
Es ist erforderlich, diese Mehrbelastung exakt dazulegen und nachzuweisen.
Bundesminister Gabriel hatte eine Begründung zur Strompreiserhöhung mit einer hohen EEG-Umlage deutlich zurückgewiesen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit schreibt in „Hintergrundinformationen zum EEG-Erfahrungsbericht 2007“ u.a.
Seite 6 „Tabelle 1 Spalte EEG-Umlage 2006: 0,75 Cent/kWh…
Das EEG spielt gleichwohl für den jährlichen Strompreisanstieg bei Tarifkunden nur eine nachgeordnete Rolle. …
Seite 13 …Die EEG-Umlage steigt in dem derzeit zu Grunde gelegten Ausbaupfad von 0,75 Cent/kWh (2006) auf – real – rund 1,5 Cent/kWh im Maximum (2016). …“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) vermutet, dass einige Energieversorger eine deutlich höhere EEG-Umlage abrechnen, als es das Gesetz vorsieht. Pressemitteilung vom 15.10.2007: „…Heute macht die Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien für den Durchschnittshaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch allenfalls 2 Euro pro Jahr oder 0,7 Cent pro Kilowattstunde aus. Im kommenden Jahr [2008] wird sich diese Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nur minimal um etwa 0,1 Cent pro Kilowattstunde verändern…“
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (BNE), Gutachten LBD-Beratungsgesellschaft mbH, Berlin vom 16.10.2007: „EEG-Gutachten zur Angemessenheit der Aufwendungen … 2 Zusammenfassung, 2.1 Aufwand für die Veredelung der EEG-Einspeisungen – Die Untersuchungen zum Aufwand der Strukturierung der EEG-Strommengen und zur Deckung des Ausgleichsenergiebedarfs für die Jahre 2004 bis 2007 (erstes Halbjahr) zeigen, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland die Aufwendungen hierfür in der Vergangenheit generell zu hoch ansetzten. …“

Ihrem Schreiben vom 16.11.2007 ist nicht zu entnehmen, dass die KWK-Umlage ab 01.01.2008 um 31,1 % niedriger anzusetzen ist.

Die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom und Gas erfolgt nach wie vor marktbeherrschend und unterliegt damit dem Verbot des Preishöhenmissbrauchs entsprechend dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei ist z.B. zu prüfen, ob der Tarif der Stadtwerke Lingen GmbH ungerechtfertigt höher ist als vergleichbare Versorger. Nach einem „Stern-Bericht (Thomas Stollberger vom 04.11.2007)“ hat „Verivox.de“ die Strompreise u. a. in der Grundversorgung untersucht und Unterschiede zwischen den Versorgern von bis 44 Prozent festgestellt.

Die Umsatzrendite der Stadtwerke Lingen GmbH ist auch ein Indiz für die unbillig überhöhten Energiepreise.
Ab Wirtschaftsjahr 2002 wird nur noch der Konzern-Jahresabschluss der Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH veröffentlicht. Die als Anlage beigefügte Tabelle zur Ermittlung der Umsatzrendite der Stadtwerke Lingen GmbH ist ab Wirtschaftsjahr 2002 im Wesentlichen aus den Konzernabschlüssen der Wirtschaftsbetriebe Lingen GmbH abgeleitet.            Anlage
Die Umsatz-Renditen zeigen, dass die Stadtwerke Lingen GmbH aus den Gütern der Daseinsvorsorge Strom, Gas und Wasser in diesen  Jahren einen unangemessen hohen Gewinn erzielt hat:
2001: 18,6%; 2002: 16,5%; 2003: 22,3%; 2004: 22,4%; 2005: 16,7%.
Hier ist eine Erklärung, warum ab 2003 der Gewinn der Stadtwerke Lingen GmbH derart gestiegen ist: weil mit den Preiserhöhungen ab 01.01.2003 nicht nur die Bezugskosten weitergegeben wurden.

Der Gewinnanteil des Unternehmens am Preis darf durch eine Preiserhöhung jedoch nicht erhöht werden. Das ist nach der Rechsprechung gerade „unbillig“. Das ist Gegenstand des Einwandes der Unbilligkeit der Energiepreise gemäß § 315 BGB.

Mit freundlichen Grüßen                                             Anlagen

Offline enerveto

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Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
« Antwort #6 am: 28. Januar 2008, 21:52:23 »
Bundeskartellamt
10. Beschlussabteilung
Der Berichterstatter
Geschäftszeichen …
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn

Januar 2008

„Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre e-mail vom 16. Januar 2008.

Ich bedauere, Ihnen nicht weiterhelfen zu können. Nur in den Fällen, in denen das Netzgebiet des Sie versorgenden Energieunternehmens über die Grenzen Ihres Bundeslandes hinausgeht, ist das Bundeskartellamt für die Prüfung zuständig, ob ihr Versorgungsunternehmen möglicherweise gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: „GWB“) verstößt.

Da die Wirkung des von ihnen geschilderten Verhaltes Ihres Energieversorgers, Stadtwerke Lingen GmbH, Lingen, nicht über das Gebiet des Landes Niedersachsen hinausreicht, ist für Ihre Eingabe nach § 48 GWB zuständig das
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Referat 24
Landeskartellbehörde
Postfach 101
3001 Hannover.

Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Landesbehörde oder an eine Verbraucherberatung zu wenden, die Ihnen ggf. mit praktischen Tipps weiterhelfen kann.

Mit freundlichen Grüßen“

Offline RR-E-ft

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Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
« Antwort #7 am: 28. Januar 2008, 22:52:33 »
@enerveto

Das hätte man auch schon vorher wissen können.
An der sachlichen Zuständigkeit des Bundeskartellamtes als solcher hat sich schließlich durch die Neueinrichtung der 10. Beschlussabteilung nichts geändert.

Offline enerveto

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Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
« Antwort #8 am: 29. Januar 2008, 12:28:56 »
@RR-E-ft

\"Man\" lernt täglich dazu!
Dank dieser Belehrung \"wissen\" es nun auch andere ...

 

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