@m.e.
Grundsätzlich werden alle Preisbestandteile gekürzt, also Arbeitspreis und Grundpreis und was es sonst noch so gibt. Es wird nicht nur der Arbeitspreis gekürzt.
Ob Du weiter kürzen kannst, hängt davon ab, ob Du in der Grundversorgung versorgt wirst oder ob Du Sondervertragskunde bist.
Ist man Kunde in der Grundversorgung hat man mit Zahlung einer Jahresrechnung den Preis laut Jahresrechnung akzeptiert und kann diese Preise nicht mehr beanstanden. So die BGH Entscheidung vom 13.06.2007.
Auch wenn hier vielleicht noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, ist es aber der Stand der Dinge.
Ist man Sondervertragskunde kann man regelmäßig auf den laut Vertrag vereinbarten Anfangspreis kürzen, weil eine Preisanpassungsklausel regelmäßig unwirksam ist.
Welchen Vertrag hast Du denn?
Gruss eislud