Bei einer Zahlungsklage entspricht der Streitwert der eingeklagten Hauptforderung (Rechnungsbetrag).
Bei einer Feststellungsklage beträgt der Streitwert das 3,5-fache des zu zahlenden Jahresbetrages (§ 9 ZPO).
Kostenrechner (erfordert Java)
Wer soviel kürzt, wie nur möglich, ist wegen der
Kostendegression deutlich im Vorteil.
Wer 30.000 € gekürzt hat, kann das Kostenrisiko deutlich gelassener sehen, als einer, der nur 3,50 € gekürzt hat.
Feststellungs- Sammelklage vieler Verbraucher gemeinsam gem. § 60 ZPO ist für den Einzelnen deutlich kostengünstiger als eine Zahlungsklage des Versorgers gegen Einzelkunden bzw. Rückforderungsklage des Einzelkunden gegen den Versorger.