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Autor Thema: Kostenrisiko = Verfahrenskosten eines Zivilprozesses  (Gelesen 2438 mal)

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Offline RR-E-ft

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Kostenrisiko = Verfahrenskosten eines Zivilprozesses
« am: 21. Dezember 2007, 01:29:45 »
Bei einer Zahlungsklage entspricht der Streitwert der eingeklagten Hauptforderung (Rechnungsbetrag).

Bei einer Feststellungsklage beträgt der Streitwert das 3,5-fache des zu zahlenden Jahresbetrages (§ 9 ZPO).


Kostenrechner (erfordert Java)

Wer soviel kürzt, wie nur möglich, ist wegen der Kostendegression deutlich im Vorteil.

Wer 30.000 € gekürzt hat, kann das Kostenrisiko deutlich gelassener sehen, als einer, der nur 3,50 € gekürzt hat.

Feststellungs- Sammelklage vieler Verbraucher gemeinsam gem. § 60 ZPO ist für den Einzelnen deutlich kostengünstiger als eine Zahlungsklage des Versorgers gegen Einzelkunden bzw. Rückforderungsklage des Einzelkunden gegen den Versorger.

Offline eislud

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Kostenrisiko = Verfahrenskosten eines Zivilprozesses
« Antwort #1 am: 10. Januar 2008, 10:57:18 »
Beim obigen Kostenrechner scheint mittlerweile eine Anmeldung von Nöten zu sein. Deshalb hier noch einen weiteren Kostenrechner:
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/Kostenrechner.html

Gruss eislud

 

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