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Autor Thema: Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen  (Gelesen 8211 mal)

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Offline redbluewitch

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Zitat
Die Auswertung der bei der Durchsuchung der betreffenden Unternehmen im Mai 2005 sichergestellten Unterlagen und Dateien habe ergeben, dass sich die führenden Flüssiggasanbieter, seit mindestens 1997 verständigt hätten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Kunden von Wettbewerbern durften von Mitarbeitern anderer Lieferanten nicht abgeworben werden. Wechselwilligen Kunden wurde Heitzer zufolge auf Nachfrage kein Preis oder nur ein überhöhter Abschreckungspreis» genannt.

http://de.news.yahoo.com/ap/20071219/tbs-bundeskartellamt-verhngt-millionenbu-f8250da_1.html

Offline Zottel

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Offline e-Stromer

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2007, 16:22:35 »
Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen

Das Bundeskartellamt hat gegen 7 Unternehmen der Flüssiggasbranche sowie deren Geschäftsführer Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 208 Mio. Euro wegen Kundenschutzabsprachen verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die folgenden Unternehmen:

Drachen-Propangas GmbH, Frankfurt
Friedrich Scharr KG, Stuttgart
Progas GmbH & Co KG, Dortmund
Primagas GmbH, Krefeld
Sano-Propan GmbH, Nürnberg
Tyczka Energie KGaA und Tyczka Totalgaz GmbH, Geretsried

Gegen vier weitere Unternehmen sind Verfahren noch anhängig. Die betroffenen Unternehmen sind in der Belieferung von Privat- und Gewerbekunden mit Flüssiggas in Kleintanks (bis 5,6 t) oder mit Flaschengas tätig. Bei den am Kartell beteiligten Unternehmen handelt es sich zum Teil um deutsche Tochtergesellschaften von europaweit agierenden Flüssiggas- und Mineralölunternehmen.

Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer: \"Nach der Durchsuchung durch das Bundeskartellamt haben wir keine Zweifel am Vorsatz der beschuldigten Flüssiggashändler. Es handelt sich um eine Kundenschutzabsprache mit einer Wirkung ähnlich einem Gebietskartell, das sogar einzelne Elemente von Preisabsprachen enthält.“

Die Auswertung der bei der Durchsuchung der betreffenden Unternehmen im Mai 2005  sichergestellten Unterlagen und Dateien hat ergeben, dass sich die führenden Flüssiggasanbieter, insbesondere die Mitglieder des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG), seit mindestens 1997 verständigt hatten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Kunden von Wettbewerbern durften von Mitarbeitern anderer Lieferanten nicht abgeworben werden.
Wechselwilligen Kunden wurde auf Nachfrage kein Preis oder nur ein überhöhter „Abschreckungspreis“ genannt. Abgesichert wurde die Kartellabsprache im Tankgasgeschäft durch ein System von
„Wettbewerbsmeldungen“: Über Kundenanfragen informierte man sich wechselseitig bzw. sorgte bei doch erfolgtem Lieferantenwechsel für Kompensation. Meldestelle war das von mehreren Kartellbeteiligten gemeinschaftlich betriebene Transportunternehmen Transgas. Bei Flaschengas dienten sog. Flaschenpools als Basis der undenschutzabsprache. Damit ergab sich bei den an der Absprache beteiligten Unternehmen – diese machen ca. die Hälfte des deutschen Marktes aus - ein Preisniveau, das weit über dem Preisniveau kleinerer, sogenannten freier Anbieter lag. Obwohl Flüssigg als ein ebenso homogenes Gut wie z.B. Heizöl ist, ergaben sich bei Flüssiggas kartellbedingt Preisunterschiede von bis zu 100 %.

Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer: \"Durch die Kundenschutzabsprachen wurden die Verbraucher über viele Jahre hinweg in erheblicher Weise geschädigt. Dies gilt gerade für die Kunden, die einen Miettank der etablierten Flüssiggasanbieter nutzen. Sie waren den überhöhten Preisen schutzlos ausgeliefert.“

Da die Verstöße noch vor in Kraft treten der neuen Bußgeldleitlinien stattgefunden haben, hat das Bundeskartellamt die Bußgelder nach dem alten System der Mehrerlösberechnung ermittelt. Dabei hat es die Preise der freien Anbieter als Maßstab für die Berechnung der durch das Kartell erzielten erheblichen Mehrerlöse genommen. Die Unternehmen trugen im Rahmen des rechtlichen Gehörs u.a. vor, dass derartig hohe Geldbußen sie in ihrer Existenz gefährden würden. Das Bundeskartellamt hat die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der betroffenen Unternehmen mindernd berücksichtigt, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass hinter den Unternehmen durchweg potente Muttergesellschaften stehen, die die Möglichkeit haben, ihre Marktstellung in Deutschland durch eine Zahlung der Geldbußen ohne weiteres sicherzustellen.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Personen und Unternehmen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim OLG Düsseldorf einlegen.


Annemarie Olbertz
Bundeskartellamt
Pressestelle
Tel.: 0228 - 94 99 214

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2007_12_19.php

Offline Randy

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2007, 16:33:58 »

Offline Cremer

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #4 am: 19. Dezember 2007, 20:41:40 »
Auch das Flüssiggas in der grauen 11 kg-Flasche in den Baumärkten ist am vergangenen Wochenende um sage und schreibe

35 %

gestiegen, von durchschnittlich 9,90 € auf 13,50 €


Da steckt doch eine Preisabsprache dahinter!!!  

Vorausschauend um die 208 Mio € zahlen zu können, hat man das Flaschengas wohl drastisch erhöht. :D
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #5 am: 19. Dezember 2007, 22:08:02 »
@Cremer

Sie meinen wohl den Preis für Flüssiggas, der so erheblich gestiegen sein soll.

Womöglich wegen gestiegener Rohstoff- und Schrottpreise ist der/ das Flaschenpfand erhöht worden, das in den Flaschen enthaltene Gas jedoch im Preis stabil, so dass der Preis für Flüssiggas überhaupt nicht gestiegen ist.

Könnte doch sein. ;)

Möglicherweise ist der Preis für das Flüssiggas sogar deutlich gesunken und konnte so den drastischen Anstieg beim Preis für die Gasflaschen etwas kompensieren/ dämpfen.

Nichts muss so sein, wie es auf den ersten Blick scheint.

Bei den Erdgaslieferanten verteuert sich ja auch wahlweise das Erdgas oder das in der Erde vergrabene Gasrohr drastisch. Hauptsache teurer. :D

Offline Cremer

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2007, 07:53:43 »
@Fricke,

da es sich um graue Flaschen handelt, sind es Eigentümerflaschen, welche man kauft.

Die roten Flaschen dagegen sind Eigentumflaschen des Gashändlers und werden nur gemietet, allerdings ebenfalls im Tausch.

Die Flaschen werden jeweils nur gegen volle Flaschen getauscht.

Insofern ist damit nur der Inhalt teuerer geworden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2007, 13:40:26 »
@Cremer

Im Baumarkt kann auch nur die graue Flasche selbst teurer geworden sein.

Alle Flaschen stehen wohl in irgend jemandes Eigentum und sind deshalb nicht herrenlos.  Will man das Eigentum an einer Flasche erwerben, muss man diese kaufen, zu ersichtlich steigenden Preisen. Es ist doch wohl so, dass auch derjenige, dem es auf den Erwerb der Flaschen und nicht auch deren Inhalt ankommt, im Baumarkt mehr zu zahlen hat.

Man kauft dabei keine Eigentums- oder Eigentümerflasche, sondern eine Gasflasche, die man sich in beliebiger Farbe neu lackieren darf. Man kann sich also die graue Flasche - nach deren Kauf -  rot lackieren und anschließend wieder grau oder aber blau oder gelb oder gestreift mit Punkten.....

Es ist und bleibt eine Gasflasche, die man nun teurer kaufen muss, wenn man sie haben will.

Offline RR-E-ft

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #8 am: 21. Dezember 2007, 14:20:26 »
Nichts gewesen und keiner war es.

Zitat
Unsere Preise sind marktgerecht und werden jeweils zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen ausgehandelt\", sagte Machholz. Absprachen und überhöhte Preise könne es also nicht geben.

Möglicherweise betrifft das selbst die grauen Gasflaschen im Baumarkt.

Fast so toll wie Erdgas.

Offline Klaus Neitmann

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #9 am: 21. Dezember 2007, 14:39:01 »
Soweit so ungut.


Was ist nun mit den Verbrauchern, die die überhöhten Preise bezahlt haben?

Müssen die alle einzeln klagen?

Was ist, wenn die wegen fehlender Geldmittel, ohne gleich Prozeßkostenhilfe in Anspruch nehmen zu können, nicht klagen können?



Klaus

Offline RR-E-ft

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #10 am: 21. Dezember 2007, 14:45:09 »
@Klaus Neitmann
 

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wer sein ganzes Geld für Gas und Strom ausgibt, hat dann schlecht klagen.

Für Kartellsachen sind die Landgerichte ausschließlich zuständig und da braucht man einen Rechtsanwalt.
Der will bezahlt sein und sollte klagen können.

Offline Klaus Neitmann

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #11 am: 21. Dezember 2007, 14:54:01 »
Das könnte doch bedeuten, die Unternehmen zahlen die Bußen und machen weiter wie bisher.

Der Anspruch des Staates ist befriedigt und die Kunden müssen sehen, wie sie zu ihrem Geld Kommen.

Ist möglicherweise eine Anzeige wegen Betruges denkbar und sinnvoll?


Gruß

Klaus

Offline RR-E-ft

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #12 am: 21. Dezember 2007, 14:56:00 »
Denkbar ist fast alles. Das wenigste davon ist sinnvoll.

Was man unter Betrug versteht, ist in § 263 StGB geregelt.

Dafür sind die Kartellbehörden nicht zuständig.

Sollte der Wettbewerb auf dem Wärmemarkt tatsächlich nicht funktionieren?!!! Schließlich soll man auf diesem bunten Basar doch die Wärmepreise frei aushandeln können.

Offline nomos

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #13 am: 21. Dezember 2007, 15:18:22 »
Zitat
Original von RR-E-ft
...
Sollte der Wettbewerb auf dem Wärmemarkt tatsächlich nicht funktionieren?!!! Schließlich soll man auf diesem bunten Basar doch die Wärmepreise fei aushandeln können.
    Auf dem
Unwort-Basar für 2007 hätte \"der Wärmemarkt\" sicher eine gute Chance.
Wärme, wo bleiben die Angebote, Nachfrage ist da! ;)[/list]

Offline nomos

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Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen
« Antwort #14 am: 10. Januar 2008, 20:33:36 »
Zitat
Original von Kartellopfer
... Nur bei Erfolg erhält talionis eine Beteiligung, bei Mißerfolg kostet dies den Geschädigten keinen Cent! Ist dieses Modell, bei dem die Opfer eigentlich nur gewinnen können, nicht auch für die Betroffenen dieses Forums interessant ?

Weitere Informationen unter http://www.talionis.de oder 0228-9114160
    @Kartellopfer, ich denke bei dem offensichtlich vorhandenen Erfahrungspotential  ist das ein überlegenswertes Angebot an die Betroffenen.

    Und vielleicht ergeben sich in der Folge auch noch weitere Möglichkeiten. Es gibt noch mehr \"Kartellopfer\" und es gibt diese Energie ja auch noch im ursprünglich gasförmigen Zustand.  ;)

 

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