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Autor Thema: Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?  (Gelesen 10200 mal)

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Offline AKW NEE

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Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?
« Antwort #30 am: 08. März 2008, 10:36:10 »
Die E.ON Avacon hat sich folgende Argumentation für eine Preisanpassungaklausel ausgedacht.

Zitat
Die Erdgas Classic-Verträge beinhalten eine Preisanpassung, die dem Wortlaut der gesetzlichen Verordnung (AVBGasV) entspricht. Die vom Gesetzgeber selbst erstellte Preisanpassungsklausel kann daher nicht ungültig sein. Wenn nicht einmal mehr der gesetzliche Verordnungstext gesetzeskonform ist, wäre die Rechtssicherheit unserer Gesetzgebung an dieser Stelle fragwürdig. Aus diesem Grunde gehen wir davon aus, dass die zwischen Ihnen und uns im Erdgas Classic-Vertrag vereinbarte Preisanpassungsklausel rechtskonform und die auf ihrer Grundlage vorgenommene Preisanpassung rechtskonform ist.

Es gibt weder eine schriftliche noch mündliche Vereinbarung.

Offline Kampfzwerg

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Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?
« Antwort #31 am: 08. März 2008, 19:26:27 »
@Zottel

ich glaube Dein Mitgefühl gebührt doch eher dem Versorger ;)


@nachod

Zitat
Original von nachod
P.S
ich hab nur der letzten Erhöhung widersprochen und auch nur auf die Preise gekürzt. Nicht auf den Anfangspreis aus 1999.

Warum denn das?
Bei Deinem SV wäre doch die Preisbasis 1999 korrekt.
80 ,- Euro Streitwert (grins), hast Du vielleicht noch Geld zu verschenken? ;)
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass der Versorger dafür sein \"Forderungsmanagement\" anwirft.
Dir ist schon klar, dass § 17StromGVV bei SV i.d.R. nicht greift, gelle.


@AKW NEE

Vielen Dank für diesen Lacher =)

Die Begründung der E.ON ist ja spannend.
Und ausgesprochen amusant.
Endlich einmal nicht so eine einfallslose 08/15 Argumentation.
Vielleicht haben die einen ihrer Werbetexter damit betraut.  :)
Zitat
Wenn nicht einmal mehr der gesetzliche Verordnungstext gesetzeskonform ist, wäre die Rechtssicherheit unserer Gesetzgebung an dieser Stelle fragwürdig.
Ich bin begeistert, wir brauchen keine Rechtsprechung mehr. :]
Die Jungs machen doch gar keine Fehler!
Aber - grübel - wozu gibt es dann noch Gerichte?
Und was geschieht mit dem Heer der beschäftigunglosen RAe?
Ach, ich vergass, die sitzen ja schon alle als MdB in den halbleeren Sitzungssälen.
Eben deswegen sind ja \"gesetzliche Verordnungstexte gesetzeskonform\".  :D

Offline nachod

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Sondervertragskunden - auf welchen Preis kürzen?
« Antwort #32 am: 09. März 2008, 16:29:41 »
nein zu verschenken hab ich kein Geld. Jedoch hab ich keiner Preiserhöhung bisher widersprochen. Somit habe ich Sie ja anerkannt. (trotz wohl ungültiger Preisanpassungsklausel) Erst seit meinem Widerspruch habe ich gekürzt. Ich denke den Ihr \"Forderungsmanagment\" besteht aus dem Versuch, den Strom abzustellen.

Nachod

 

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