Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch gegen Änderung der AGB - Kündigung  (Gelesen 7319 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Turandot

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Widerspruch gegen Änderung der AGB - Kündigung
« am: 02. Dezember 2007, 15:48:06 »
Hallo an das Forum,

die SWD hatte mir im Oktober d. J. mitgeteilt, dass sie auf Grund einer Gesetzesänderung verpflichtet sei, die ´Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen´ anzupassen. Diese neuen allgemeinen Stromlieferbedingungen sowie die Ergänzenden Bedingungen sind für mich jedoch so negativ, dass ich der Änderung widersprochen habe. So besteht z. B. nach einer Preisanhebung das Sonderkündigungsrecht nur zu einem so ungünstigen -kurzfristigen- Zeitpunkt, zu dem ein neuer Vertrag mit einem anderen Anbieter kaum möglich sein wird, so dass das Sonderkündigungsrecht defacto kaum in Anspruch genommen werden kann. Auch soll ein Kündigungsrecht der SWD vereinbart werden, wenn der Kunde die Einzugsermächtigung widerruft. Das alles und vieles mehr ist absolut nicht zu akzeptieren. Und das sind nur zwei Beispiele aus einer Reihe vieler Änderungen.

Nach dem Widerspruch hat die SWD den bestehenden Sondervertrag nun zum 31.1.08 gekündigt, sofern ich meinen Widerspruch nicht bis zum 6.12.07 zurücknehme. Auch hier argumentiert die SWD mit gesetzlicher Verpflichtung. Aus meiner Sicht grenzt das an Erpressung. Eine Kündigung ist lt. AGB jedoch ohne Angaben von Gründen zulässig. Wechseln möchte ich jedoch nicht, da die SWD für mich der günstigste Anbieter ist. Muss man sich so etwas gefallen lassen?
Sind die SWD tatsächlich gesetzlich verpflichtet, die AGB anzupassen bzw. zu verändern -und wenn ja in welchen Punkten?- (die Anpassung ist sehr erheblich; mehr als die Hälfte des Textes wurde geändert)? Ich kann mir gar nicht vorstellen, das ein Gesetz zwei Vertragspartner zur Änderung eines Vertrages verpflichten kann.


Das Kündigungsschreiben ist übrigens nur i. A. unterschrieben und schon deshalb unwirksam. Ich könnte natürlich jetzt ein wirksames Schreiben verlangen, damit verschaffe ich mir aber nur etwas Zeit.

Ich hoffe auf baldige Antworten.
Turandot

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Widerspruch gegen Änderung der AGB - Kündigung
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2007, 23:31:14 »
@Turandot
Ein Widerspruch gegen die Änderungen der AGB war nicht notwendig, weil der Versorger nicht einseitig die AGB ändern kann. Ich glaube, das weißt Du aber mittlerweile schon. Und ich wußte schon immer, dass ich hellseherische Fähigkeiten habe - kleiner Scherz muß sein.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Versorger nicht auf Grund einer Gesetzesänderung zu all diesen kundenunfreundlichen Änderungen in den AGB verpflichtet war. Das hat sich der Versorger wohl nur ausgedacht.
   
Das ist aber meines Erachtens zweitrangig. Besteht ein Recht zur Kündigung, dann ist es wohl, mal abgesehen von i.A., mit diesem Sondervertrag vorbei.

Vielleicht mal überlegen, ob die AGB tatsächlich vor Vertragsabschluß bekannt waren. Waren sie nicht vor Vertragsabschluß bekannt, dann sind sie schon nicht Vertragsbestandteil geworden und ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht schon nicht. Wurden die AGB erst nach Vertragsabschluß durch ein Begrüßungsschreiben versendet, dürfte meines Erachtens das Gleiche gelten.

Anders könnte es vielleicht aussehen, wenn die AGB im Vertrag selbst anerkannt wurden, auch ohne sie je gesehen zu haben. Hier bin ich mir aber nicht sicher.  

Mehr fällt mir dazu nicht ein.

Gruss eislud

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Widerspruch gegen Änderung der AGB - Kündigung
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2007, 23:42:50 »
@Turandot,

@eislud

Turandot, Sie beziehen Strom.

Dies zu einem Sondervertrag?

Im Tarif-/Grundversorgungsfall ändern sich die bestimmungen automatisch.


Fraglich ist nur, ob diese wirksam in Ihren Vertrag eingebunden waren bzw. sind

Was sind das für AGB\'s?

Mehr Erläuterungen bitte
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Turandot

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
Widerspruch gegen Änderung der AGB - Kündigung
« Antwort #3 am: 03. Dezember 2007, 11:05:43 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Den Vertrag hatte ich im Februar 2004 über den Vermittler Verivox abgeschlossen bzw. als Antrag an die SWD geschickt. Anlage des Antrages waren die ´Stromlieferbedingungen´, die ich oben bereits erwähnt hatte. Im Mai kam dann die Zustimmung der SWD, womit dann der Vertrag zustande kam. Diese Bedingungen dürften damit wirksamer Vertragsbestandteil sein.

Die Bedingungen enthalten Bestimmungen über
    Vertragsgegenstand
     Preise
     Lieferverpflichtung
     Haftung
     Verjährung
     Messung
     Abrechnung
     Zahlung
     Kündigung
     Sonstiges

Klar: ein Vertrag kann gekündigt werden. Ich werde jetzt ersteinmal den Widerspruch zurückziehen. Wenn es so stimmt, wie @eislud sagt, dann dürften die Änderungen dennoch nicht gültig werden. Sei es drum: es ist zwar sehr ärgerlich, weil der Eine dem Anderen mit seiner Marktmacht unakzeptable Bedigungen oktruieren kann, jedoch immer noch besser, als einen Vertrag mit einem teueren Versorger (mit vielleicht ähnlich schlechten Bedingungen) abzuschließen.

... vielleicht fällt jemandem noch etwas ...
Jedenfalls Danke!


Turandot

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Widerspruch gegen Änderung der AGB - Kündigung
« Antwort #4 am: 03. Dezember 2007, 11:38:20 »
@Turandot
Die Vertragsänderungen wären ursprünglich deshalb nicht gültig geworden, weil es an einer Willenerklärung deinerseits gefehlt hätte. Ein Schweigen gilt eben bei Privatpersonen nicht als Zustimmung. Eine Vertragsänderung kommt regelmäßig nur durch übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragspartner zustande.

Deine jetzige Situation sieht aber etwas anders aus.
Du mußt Deinen Widerspruch gegen die Vertragsänderungen zurücknehmen, um in Deinem jetzigen Tarif verbleiben zu können. Mit Deiner Rücknahme des Widerspruchs erklärst Du Dich dann aber meines Erachtens gerade mit den Vertragsänderungen einverstanden. Das ist also dann Deine Willenerklärung zu den Vertragsänderungen.

Vermutlich ist es aber trotzdem besser, als eine Kündigung hinzunehmen.

In Zukunft solltest Du meines Erachtens als Sondervertragskunde die Schreiben des Versorgers unkommentiert abheften. Du solltest Deine eigene Jahresabrechnung machen und Du solltest Deinem Versorger gegebenenfalls Änderungen der Abschlagshöhe mitteilen.
Das Einzige wo man noch reagieren muß, ist eine Kündigung. Hier sollte man gegebenenfalls das Recht zur Kündigung bzw. die Form beanstanden und bei einer anschließenden Versorgung im Grundversorgungstarif vorsorglich von Anfang an die Billigkeit der Preise der Grundversorgung rügen.

Natürlich müßte man dann noch auf einen gerichtlichen Mahnbescheid und eine Klage ... reagieren, die aber schon nicht vom Versorger selbst zugestellt werden.

Gruss eislud

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz