Hallo an das Forum,
die SWD hatte mir im Oktober d. J. mitgeteilt, dass sie auf Grund einer Gesetzesänderung verpflichtet sei, die ´Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen´ anzupassen. Diese neuen allgemeinen Stromlieferbedingungen sowie die Ergänzenden Bedingungen sind für mich jedoch so negativ, dass ich der Änderung widersprochen habe. So besteht z. B. nach einer Preisanhebung das Sonderkündigungsrecht nur zu einem so ungünstigen -kurzfristigen- Zeitpunkt, zu dem ein neuer Vertrag mit einem anderen Anbieter kaum möglich sein wird, so dass das Sonderkündigungsrecht defacto kaum in Anspruch genommen werden kann. Auch soll ein Kündigungsrecht der SWD vereinbart werden, wenn der Kunde die Einzugsermächtigung widerruft. Das alles und vieles mehr ist absolut nicht zu akzeptieren. Und das sind nur zwei Beispiele aus einer Reihe vieler Änderungen.
Nach dem Widerspruch hat die SWD den bestehenden Sondervertrag nun zum 31.1.08 gekündigt, sofern ich meinen Widerspruch nicht bis zum 6.12.07 zurücknehme. Auch hier argumentiert die SWD mit gesetzlicher Verpflichtung. Aus meiner Sicht grenzt das an Erpressung. Eine Kündigung ist lt. AGB jedoch ohne Angaben von Gründen zulässig. Wechseln möchte ich jedoch nicht, da die SWD für mich der günstigste Anbieter ist. Muss man sich so etwas gefallen lassen?
Sind die SWD tatsächlich gesetzlich verpflichtet, die AGB anzupassen bzw. zu verändern -und wenn ja in welchen Punkten?- (die Anpassung ist sehr erheblich; mehr als die Hälfte des Textes wurde geändert)? Ich kann mir gar nicht vorstellen, das ein Gesetz zwei Vertragspartner zur Änderung eines Vertrages verpflichten kann.
Das Kündigungsschreiben ist übrigens nur i. A. unterschrieben und schon deshalb unwirksam. Ich könnte natürlich jetzt ein wirksames Schreiben verlangen, damit verschaffe ich mir aber nur etwas Zeit.
Ich hoffe auf baldige Antworten.
Turandot