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Autor Thema: ...die NEW schreibt mal wieder  (Gelesen 4191 mal)

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Offline cdaguhn

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...die NEW schreibt mal wieder
« am: 17. März 2005, 00:15:44 »
Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe heute mal wieder ein Schreiben der NEW bekommen, neben schwachsinnigem Paraphrasier-Geschwallere finde ich eigentlich nur zwei Sätze mit zweifelhaftem Gehalt:

Neben der WIBERA hat die NVV AG mittlerweile auch der Landeskartellbehörde unsere Bezugskostenerhöhung und deren Weitergabe an die Endverbraucher nachgewiesen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir darüber hinaus nicht zu einer Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlagen bereit sind.

Das soll nun also die Begründung sein, um meinen Widerspruch ad acta zu legen ...?

Zudem wurde trotz entzogener Einzugsermächtigung erneut abgebucht !!!

Was nun ...?

Vielen Dank
Carlos Daguhn

Offline Schwalmtaler

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...die NEW schreibt mal wieder
« Antwort #1 am: 17. März 2005, 09:39:36 »
Hallo NEW-Leidensgenosse,

wenn sie selbst Abschläge überweisen, auf alle Fälle die Abbuchung platzen lassen!

Lt. § 315 muss die Billigkeit per Gerichtsbeschluss geklärt werden. Also reicht der Hinweis auf Belieferung der Wibera und des Landeskartellamt nicht aus! Bis das nicht geschehen ist, bleibt der alte Preis rechtsgültig.

 

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