Liebe Energiepreise-Protestler,
gestern haben meine Frau und ich Mahnbescheide im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens bekommen, da wir auch die erhöhten Gaspreise nicht akzeptieren und im Rahmen BGB § 315 als unbillig gerügt haben.
Dies bereitet mir keine Probleme, da ich eine gerichtliche Klärung bevorzuge. Es wird sehr interessant sein, ob die DEW nach meinem Widerspruch tatsächlich Klage erhebt.
Sind schon Mahnbescheide bei anderen Protestlern eingetroffen?
Viele Grüße
jkkjro