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Autor Thema: Billigkeitsnachweis  (Gelesen 13495 mal)

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Offline RR-E-ft

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Billigkeitsnachweis
« Antwort #15 am: 29. März 2005, 13:38:30 »
@gerhards martin

Diese Aussage des Versorgers können Sie allenfalls glauben.

Ihr Versorger muss Ihnen dies jedoch nachweisen.

Zudem haben entsprechende Aussagen ersichtlich alle Versorger gegenüber ihren Kunden getroffen, ohne dass der Wahrheitsgehalt bisher überprüft werden konnte.

Vergleichen Sie nur den Beitrag zur Preissenkung in Bad Pyrmont.#



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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